Kenntnisnahme - E 46/47/0120/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Durch das Dezernat V wurde im Auftrag des Oberbürgermeisters das o.g. Projekt initiiert. In einem ersten Termin unter Teilnahme des Herrn Oberbürgermeisters und des Personal- und Organisationsdezernenten am 27.06.2019 wurde im Rahmen des Projektes ein intensiver fachlicher Austausch zwischen den Betriebsleitungen und FB 11 angekündigt.

 

Es wurden zwei Arbeitspakete definiert in denen die Themen

 

-  Struktur der Personalvertretungen mit Dienststellenpersonalräten und Gesamtpersonalrat (Anzahl der Mitglieder, der Freistellungen und Kosten)

 = pro / contra Beibehaltung der Dienststellenpersonalräte

 

- Analyse verschiedener personalwirtschaftlicher, finanzwirtschaftlicher und Beschaffungs-Prozesse

 

-  Arbeits- und Tarifrecht

 

-  Personalgewinnung und –erhaltung

 

-  Einheitlichkeit der Verwaltung, Kultur und Werte

 

behandelt werden.

 

 

Anlass zur Initiierung des Reformprojektes Eigenbetriebe/Zentralverwaltung waren die Handlungsempfehlungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF im Zusammenhang mit der Überprüfung des Aachener Stadtbetriebes. Hierbei soll geklärt werden, ob bei den übrigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ähnlicher Handlungsbedarf besteht.

 

 

 

Stellungnahme der Betriebsleitung zum Reformprojekt

 

Handlungsempfehlungen der Fa. PKF

 

Bezüglich der Handlungsempfehlungen der Fa. PKF ist die Betriebsleitung nach interner Befassung mit dem Gutachten der Auffassung, dass im Theaterbetrieb kein weitergehender Handlungsbedarf besteht.

 

 

Die im Jahr 2018 seitens des Fachbereichs Rechnungsprüfung durchgeführten Betriebsprüfungen mit den Inhalten:

- Beschaffungs- und Zahlungsprozesse

- Externe Produktionsbegleitungen

- Zulagen und Zuschläge

- Annahme von Bargeld

- Eingruppierung freigestellter Personalratsmitglieder

 

bescheinigen der Theaterverwaltung eine transparente, effektive und sichere Aufgabenerledigung.

 

Wie darüber hinaus die Untersuchung der Theaterverwaltung durch die Unternehmens-beratung TAKE PART gezeigt hat, funktionieren die Schnittstellen des Theaterbetriebes in die Zentralverwaltung sehr gut.

 

Auch die in der letzten Besprechung des FB 11 mit den Betriebsleitungen am 14.11.2019 vorgeschlagene Zentralisierung der Entgeltabrechnung bei FB 11 stößt nicht nur bei den unmittelbar betroffenen Eigenbetrieben auf erhebliche Bedenken. 

Die Flexibilität der operativen Betriebsführung würde durch eine solche Maßnahme maßgeblich eingeschränkt. Zudem würde eine Auflösung bzw. Rückverlagerung der Entgeltabrechnung in die Zentralverwaltung einer Zusammenführung von Aufgaben in einer Hand im Sinne der o.a. Handlungsempfehlungen der Fa. PKF widersprechen.

 

 

 

Struktur der Personalvertretung

 

Der beim Theaterbetrieb gebildete Dienststellenpersonalrat besteht aus 9 Mitgliedern, wovon lediglich die vorsitzende Person freigestellt ist. Sämtliche Mitglieder der Personalvertretung sind Beschäftigte des Theaterbetriebes und deshalb über die internen Prozesse und betrieblichen Notwendigkeiten bestens informiert. Der Vorteil liegt in wenigen Rückfragen zu den eingebrachten Vorlagen und kurzen Reaktionszeiten. Für das operative Geschäft ist es von immenser Bedeutung, Personalmaßnahmen zeitnah umsetzen zu können. Eine Zentralisierung auf nur eine städtische Personalvertretung würde diesem Anspruch nicht gerecht werden können.

 

Im Hinblick auf die im nächsten Jahr stattfindenden Personalratswahlen ist zu diesem Thema ein besonderer Zeitdruck gegeben.

 

 

 

 

 

Gemeinsame Rahmenbedingungen

 

In der Verwaltung bestehen bereits eine Vielzahl von Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien usw., die die Personalverantwortlichen neben tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen zu beachten haben. Diese Regelungen gelten sowohl für die Zentralverwaltung als auch für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt.

Im Rahmen des Projektes sollen diese Bestimmungen sinnvoll ergänzt, ggfs. überarbeitet und aktualisiert werden. Hierbei sollen etwaige betriebliche Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden.

 

Aus Sicht der Betriebsleitung sollte die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns durch regelmäßige instrumentalisierte Kommunikation zwischen Zentralverwaltung und Eigenbetrieben sichergestellt werden. Dieses Ziel kann nicht durch die bereits in Eigeninitiative gebildeten informellen Gesprächskreise auf Arbeitsebene erreicht werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Entf.

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