Entscheidungsvorlage - FB 11/0372/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von drei Vollzeitstellen für den Fachbereich Bauaufsicht (FB 63) zur Wahrnehmung der Aufgaben für das Universitätsklinikum Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht
- Verfasst von:
- Frau Oldenburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, für den Stellenplan 2020 die Einrichtung von drei Vollzeitstellen im Fachbereich Bauaufsicht zur Wahrnehmung der Aufgaben für das Universitätsklinikum Aachen, ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 11 LBesO A (2,0 Stellen) bzw. A 12 LBesO A (1,0 Stelle), zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage:
Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) war durch die Rechtsverordnung für die Universitätskliniken Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster (Universitätsklinikum-Verordnung – UKVO, hier § 2 Abs. 6) verpflichtet, sich bis zum 31.12.2012 für die Planung und Durchführung seiner Bauvorhaben des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) zu bedienen, womit gleichzeitig die Übertragung der Aufgaben der Unteren Bauaufsicht auf den BLB verbunden war. Mit Ablauf des Jahres 2012 endete diese Kompetenzübertragung, so dass seit dem 01.01.2013 der Fachbereich Bauaufsicht als Untere Bauaufsichtsbehörde kraft Gesetzes (§ 57 Abs. 3 BauO NRW) für die Genehmigung von Bauvorhaben des UKA zuständig ist.
Über die gesetzliche Regelung hinaus bildet die Grundlage dieser Tätigkeit die Kooperations- vereinbarung zwischen dem UKA und der Stadt Aachen vom 06.06.2012, in der unter § 2 vereinbart wurde, dass die Stadt Aachen für eine angemessene Personalausstattung (sowohl für die fortlaufende Bautätigkeit als auch für die Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen) zu sorgen hat.
Aufgrund dessen hat der Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 05.09.2012 die, zunächst für 1 Jahr befristete, und in seiner Sitzung am 18.09.2013 die dauerhafte Einrichtung einer ersten Vollzeitstelle zur Wahrnehmung von Aufgaben für das UKA beschlossen.
In seiner Sitzung am 11.06.2015 hat der Personal- und Verwaltungsausschuss darüber hinaus die Einrichtung von zwei weiteren Stellen, eine für den Fachbereich Bauaufsicht und eine für den Fachbereich Feuerwehr, zur Einrichtung empfohlen, nachdem die ersten beiden Jahre 2013 und 2014 zunächst von der Grundlagenermittlung und der Erarbeitung von gemeinsamen Standards geprägt waren und erst in 2015 die langfristigen Planungen des UKA (Erweiterungsbauten, Sanierungsarbeiten, Brandschutzkonzeption) vorgestellt worden sind.
Somit stehen dem FB 63 derzeit zwei Vollzeitstellen in der Abteilung FB 63/200 – Sonderbauten für die Bearbeitung des UKA zur Verfügung, beide im Team FB 63/210 – Bauaufsicht im Bestand. Seit März 2018 haben sich insgesamt die Aufgaben der Gefahrenabwehr, bezogen auf das UKA, in Zahl und Komplexität deutlich vermehrt, sodass diese Kapazitäten einer angemessenen Personalausstattung und zeitnahen Bearbeitung im Sinne der Kooperationsvereinbarung nicht mehr gerecht werden.
2. Stellenmehrbedarf
2.1 FB 63/200 - Sonderbauten
Neben der baubegleitenden Genehmigungstätigkeit für das UKA und seine ausgelagerten Gebäude sind auf den vorhandenen zwei Stellen auch die wiederkehrenden Prüfungen angesiedelt, wobei eine Stelle davon speziell nur für die Lüftungsanlagen, die eine hohe sicherheitstechnische Bedeutung haben, vorgesehen ist. Seit der Übertragung der Verantwortung für das UKA konnte erst eine wiederkehrende Prüfung abschließend durchgeführt werden. Der diesbezügliche Mängelbericht beinhaltet eine Vielzahl von Mängeln baulicher und organisatorischer Art, von denen bis heute nicht alle beseitigt sind. Nachfragen hierzu können seitens der Verwaltung im nicht öffentlichen Teil beantwortet werden. Eine, im Jahr 2018 begonnene, zweite wiederkehrende Prüfung ist zu etwa einem Drittel abgearbeitet, auch hier zeigt sich bereits eine Vielzahl verschiedenster Mängel. Ausgehend von der ersten Prüfung, ist hier ebenfalls mit einem deutlich erhöhten Prüfungsaufwand zu rechnen.
Aufgrund der Vielzahl damit verbundener erforderlicher örtlicher Überprüfungen, des Rechercheaufwandes, der technischen Kontrolle sowie der Einforderung von Mängelbeseitigungen und deren Überwachung ist die Aufgabenwahrnehmung für das Klinikum nicht mehr mit dem bestehenden Personalkontingent leistbar. Um eine sach- und zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen und damit gleichermaßen Schadensfällen vorzubeugen, ist daher die Einrichtung einer weiteren Sachbearbeitungsstelle erforderlich.
2.2 FB 63/100 - Verwaltungsabteilung
Die in der technischen Abteilung FB 63/200 – Sonderbauten eingeleiteten UKA-Verfahren lösen in der Folge in der Verwaltungsabteilung FB 63/100 bauordnungsbehördliche und diesbezügliche Rechtsmittelverfahren aus. Bislang wurden diese Verfahren mit dem bestehenden Stellen- und Personalkontingent bearbeitet. Infolge einer organisatorischen Betrachtung im ersten Quartal diesen Jahres hat sich zum einen die Geschäftsverteilung innerhalb dieses Aufgabenbereiches verändert, sodass derzeit lediglich 2,5 VZÄ für die Bearbeitung von bauordnungsbehördlichen Verfahren zur Verfügung stehen. Ab dem 01.01.2020 erhöht sich dieser Wert im Stellenplan (aufgrund einer in der organisatorischen Betrachtung enthaltenen Stellenbedarfsbemessung) auf 3,0 VZÄ. Dieses Ergebnis basiert auf einer durchschnittlichen Fallzahl der bauordnungsbehördlichen Verfahren von jährlich 324 Fällen (2010-2018).
Zum anderen ist die Fallzahl an bauordnungsbehördlichen Verfahren, allein das UKA betreffend, in diesem Jahr nachdrücklich gestiegen:
Verfahrensart | Anzahl |
bauordnungsbehördliche Verfahren | 127 |
Klageverfahren (Stand 20.11.2019) | 74 |
Eilverfahren (Stand 20.11.2019) | 55 |
gesamt: | 256 |
Diese Zahlen sind in der vorgenannten Stellenbedarfsbemessung nicht berücksichtigt, sodass sich hier ein weiterer Stellenbedarf im Umfang von 2,0 VZÄ ergibt.
Bei den bauordnungsbehördlichen Verfahren handelt es sich um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Zur Vermeidung von Schadensfällen (z.B. Krankenhausbrand oder anderweitige Gefährdung von Menschenleben) bedarf es daher auch im Verwaltungsbereich einer ausreichenden Personalausstattung zur Ausübung dieser gesetzlichen Pflichtaufgaben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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| x |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 (Hh.pl.entw.) | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2021 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 201.100 € | 0 € | 804.300 € | 0 € | 0 € | |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Ergebnis | 0 € | 201.100 € | 0 € | 804.300 € | 0 € | 0 € | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -201.100 € | -804.300 € |
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| Keine Deckung vorhanden | ||||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von zwei neuen Sachbearbeitungsstellen (allgemeiner Verwaltungsdienst), ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 11 LBesO A und einer neuen Sachbearbeitungsstelle (technischer Dienst), ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 12 LBesO A.
Gemäß KGSt-Materialien 2018/2019 sind hierfür jährlich 268.100 € (jeweils 86.100 € für die beiden A 11er-Funktionen und 95.900 € für die A 12er-Funktion) anzusetzen, zuzüglich Sach-, IT- und Gemeinkosten.
Da für diese neuen Stellen erst mit einer Besetzung frühestens ab dem 01.04.2020 zu rechnen ist, reduzieren sich die Personalkosten im Haushaltsjahr 2020 einmalig auf 201.100 €. Ab dem Haushaltsjahr 2021 sind die vollen Personalkosten in Höhe von 268.100 € einzuplanen. Die Berechnung basiert auf durchschnittlichen KGSt-Werten. Die tatsächlichen Personalkosten können hiervon abweichen und im Einzelfall auch durchaus geringer ausfallen.
Die Personalkosten wurden für die Veränderungsnachweisung angemeldet.