Entscheidungsvorlage - FB 11/0373/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, für den Stellenplan 2020 die Einrichtung von acht Vollzeitstellen im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sowie von einer Vollzeitstelle im Fachbereich Umwelt für die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen in Folge des Bürgerbegehrens „Radentscheid Aachen“.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2020 die Einrichtung von acht Vollzeitstellen im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sowie von einer Vollzeitstelle im Fachbereich Umwelt für die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen in Folge des Bürgerbegehrens „Radentscheid Aachen“.

 

Philipp

Oberbürgermeister
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 beschlossen, dass

das Bürgerbegehren „Radentscheid Aachen“ zulässig ist  und er die Anliegen des Begehrens inhaltlich unterstützt. Daraus folgt, dass sich die Verwaltung zum Ausbau der Radinfrastruktur in erhöhtem Maß mit der Planung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen befassen wird, die den sieben verkehrspolitischen Zielen des Radentscheids entsprechen:

 

  • Schaffung eines durchgängigen, engmaschigen Radverkehrsnetzes
  • Erhöhung der Radverkehrssicherheit an Kreuzungen und Einmündungen
  • Schaffung gesicherter Radwege an Hauptverkehrsstraßen
  • Durchgängig einheitliche Gestaltung von Rad- und Gehwegen
  • Umfassender Ausbau des Angebots an Fahrradabstellplätzen
  • Bereitstellung eines Online – Portals zur komfortablen Meldemöglichkeit von Mängeln
  • Jährliche Erstellung eines Berichts zur Zielerreichung sowie zur Fördermittelakquise

 

Die Umsetzung der genannten Ziele soll innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren erfolgen.

 

Stelleneinrichtung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61):

Die Erreichung der vorgenannten Ziele erfordert radverkehrsanlagentechnische/straßenbautechnische Veränderungen innerhalb des Stadtgebiets in hohem Ausmaß. Teilweise sind die Zielsetzungen des Radentscheids konkret mit quantitativen Erwartungswerten versehen, z. B. jährliche Erstellung von zehn Kilometern Radverkehrsnetz, Umbau von drei Kreuzungen und 15 Einmündungen. Es besteht jedoch insoweit keine örtliche Konkretisierung, an welchen Straßen, Kreuzungen und Einmündungen die geforderten Umgestaltungen des Verkehrsraums vorzunehmen sind. Aufgabe der Verwaltung ist entsprechend, diese im Stadtgebiet zu identifizieren und hinsichtlich der jeweiligen Umsetzbarkeit unter Abwägung ggf. widerstreitender Interessen zu bewerten. Alle als geeignet und umsetzbar identifizierten Einzelmaßnahmen bedürfen sodann der konkreten Umsetzungsplanung.

Für die jetzt in der gesamten Breite der genannten Zielsetzungen möglichst parallel anzugehenden Aufgaben bedarf es entsprechender Personalressourcen. Nach derzeitiger Schätzung ist von einem zusätzlichen Personalbedarf von acht Vollzeitstellen (technische Sachbearbeitungen) auszugehen.

 

Stelleneinrichtung im Fachbereich Umwelt (FB 36):

Mangels der örtlichen Konkretisierung der vorzusehenden Maßnahmen können die Auswirkungen auf die beim Fachbereich Umwelt zusätzlich erforderlichen Personalressourcen derzeit nicht präzise eingeschätzt werden. Grundsätzlich werden jedoch Berührungspunkte unter dem Aspekt des Straßenbegleitgrüns auftreten, die der entsprechenden Fach- und Planungskompetenz des Fachbereichs Umwelt bedürfen. Ferner ist von einem Koordinierungsbedarf innerhalb des Fachbereichs Umwelt hinsichtlich unterschiedlicher Umweltbelange auszugehen. Hier ist zunächst von einem Bedarf von einer zusätzlichen Vollzeitstelle (technische Sachbearbeitung) auszugehen.


Personalbedarfe beim Aachener Stadtbetrieb (E 18) – nachrichtlich:

Die Auswirkungen des Radentscheids auf den Personalbedarf beim Aachener Stadtbetrieb hängen davon ab, mit der Durchführung welcher konkreter Aufgaben in welchen konkreten Umfängen und Häufigkeiten dieser zu gegebener Zeit beauftragt wird. Beispielhaft sind hier zu nennen die regelmäßige Zustandskontrolle durch Begehung, die laufende Unterhaltung sowie insbesondere auch die Straßenreinigung und Laubbeseitigung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

(Hh.pl.entw.)

Fortgeschrie-

bener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2021 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Fördermittel

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

513.000 €

0

2.052.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-513.000 €

-2.052.000 €

 

 

Deckung nicht vorhanden

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von insgesamt neun neuen Sachbearbeitungsstellen (technischer Dienst), ausgewiesen nach EG 11 TVöD. Gemäß KGSt - Materialien 2018/2019 sind hierfür jährlich 684.000 € (76.000 € pro Stelle) anzusetzen, zuzüglich Sach-, IT- und Gemeinkosten. Da mit einer Besetzung der Stellen frühestens ab dem 01.04.2020 gerechnet werden kann, werden in 2020 nur anteilige Personalkosten anfallen (9/12 x 684.000 € = 513.000 €). Unter Umständen wird die Besetzung der Stellen auch nur sukzessive möglich sein, so dass sich der tatsächliche Aufwand für 2020 noch reduzieren wird.

 

Ob und inwieweit für die aus dem Bürgerbegehren „Radentscheid Aachen“ resultierenden Maßnahmen Fördermittel akquiriert werden können und ob diese sich ggf. auf die Personalkosten erstrecken, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

 

Die Personalkosten wurden für die Veränderungsnachweisung angemeldet.

 

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