Entscheidungsvorlage - E 18/0204/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

 

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.
 

 

 

     

E 18 / BL

FB 20

Dez. II

Dez. V

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Philipp

(Oberbürgermeister)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen, Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.

 

Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2020 dar. Er besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1 und 1.a-b), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.c), dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a-b), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre 2020-2024 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.

 

Organigramm Aachener Stadtbetrieb

(ab dem 01.09.2018)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum 01.09.2018 wurde durch den Rat der Stadt Aachen eine Änderung der Leitungsstruktur des Aachener Stadtbetriebes beschlossen. Nach dem altersbedingten Ausscheiden des Operativen Betriebsleiters erfolgte eine Anpassung der Betriebssatzung, wonach die bis dahin gültige Doppelspitze aus Kaufmännischer und Operativer Betriebsleitung durch eine Einzelspitze abgelöst wurde. Gleichzeitig erfolgte die Einrichtung zweier Ressortleiterstellen, die unterhalb der Betriebsleitung einerseits zentrale Querschnittsaufgaben, andererseits technische bzw. gewerbliche Aufgaben bündeln und weiterentwickeln sollen. Weiterhin wurde der vorherige Geschäftsbereich Personalmanagement in zwei Geschäftsbereiche gegliedert, um wichtigen Themen wie Personalentwicklung, Arbeitsschutz sowie Personal- und Betriebsorganisation individueller begegnen zu können.

Der Aufbau des Erfolgsplans weicht in Teilen von der Struktur des Organigramms ab und ist produktorientiert gegliedert, so dass insbesondere bei den Gebührenhaushalten weiterhin Transparenz und eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gegeben ist.

 

ERFOLGSPLAN

 

Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben.

 

ERTRÄGE

 

Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen

Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im Wirtschaftsjahr 2020 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18 ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.

Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt 45.890 T€ (Vorjahr 44.410 T€). In allen drei gebührenrelevanten Bereichen wurde der Planansatz für den Zuschuss im Vergleich zum Vorjahr erhöht, um den geplanten Aufwand auszugleichen.

 

Der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen beinhaltet nicht den anteiligen Verwaltungskostenbeitrag, welcher im städtischen Haushalt für die Produkte aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen veranschlagt ist.

 

Zuschuss städtischer Haushalt

Im Bereich der Grün- und Freiflächenpflege und der Straßenunterhaltung und Brückenbau erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt. Da die Kosten des Kaufmännischen Bereichs und der Technik vollständig über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung vom gesamten Betrieb getragen werden, entfällt der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt lediglich auf die Betriebssparten Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau. Der Planansatz 2020 entspricht dem im aktuellen Entwurf des städtischen Haushaltsplans 2020 von FB 20 festgelegten Ansatz für das Wirtschaftsjahr 2020. Ausgehend vom festgeschriebenen Zuschuss des Vorjahres wurde in den Geschäftsbereich der Grün- und Freiflächenpflege und Straßenunterhaltung und Brückenbau der Betriebskostenzuschuss aufgrund des prognostizierten Defizits neuerlich um insgesamt 1.415 T€  erhöht.

 

Derzeit reicht in den oben genannten Bereichen trotz Erhöhung seitens der Stadt Aachen der Zuschuss nicht aus, um die geplanten Ausgaben vollständig zu saldieren. Ein möglicher Fehlbedarf in Höhe von 1.868 T€ ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken. In den Vorjahren wurden dem Aachener Stadtbetrieb von der Stadt einmalige Sonderzuschüsse gezahlt. Dadurch konnte im Wirtschaftsjahr 2018 ein Jahresüberschuss in Höhe von 212 T€ erzielt werden. Für das Wirtschaftsjahr 2019 wird ebenfalls ein positives Ergebnis prognostiziert.

 

Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt enthält ebenfalls Leistungen des Aachener Stadtbetriebes für das CHIO, die Karlspreisverleihung sowie sonstige, für die Stadt Aachen bedeutsame Veranstaltungen. Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet, sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes bzw. der Stadt Aachen dar. Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen werden, nicht zuletzt wegen der schwierigen Haushaltslage, dem jeweiligen Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gesichert ist. Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.

 

Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen

       

 

Betrag

Bemerkung

Abfallwirtschaft

2.287 T€

Erlöse aus Papierverkauf, Entgelte DSD

Friedhof und

Krematorium

19 T€

Erlöse durch den Verkauf Grabsteinen und Metallen; Mieteinnahmen

Grün-

und Freiflächenpflege

230 T€

gärtnerische Jahrespflege an städtischen Objekten; Veranstaltungen

Kaufmännischer Bereich / Technik

288 T€

Gestellung Fahrzeuge + Geräte, Betriebsstoffe, Arbeiten und Leistungen der Werkstatt; Einnahmen der betriebseigenen Kantine

Straßenunterhaltung /

Brückenbau

273 T€

Kostenersatz für die Beseitigung von Schäden und Sicherstellung der Verkehrssicherheit

Straßenreinigung

380 T€

Sonderreinigungen, Winterdienst an städtischen Objekten

 

Sonstige Erträge

 

 

Betrag

Bemerkung

Friedhofswesen

26 T€

Einnahmen aus Grabanlagen und Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber;

Ersatz der Unterhaltungskosten jüdische Friedhöfe; Erlöse durch den Verkauf von GWG

Grün-

und Freiflächenpflege

91 T€

Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und Leistungen;

Erlöse durch den Verkauf von GWG; Ersatz für Schäden

Kaufmännischer Bereich / Technik

105 T€

Erträge aus Personalkostenerstattungen; Ersatz für Schäden

Abfallwirtschaft

113 T€

Erlöse aus Anlagenabgängen, investive Zuschüsse

Straßenunterhaltung

28 T€

Erlöse aus Materialverkauf und Anlagenabgängen

Straßenreinigung

59 T€

Erlöse aus Anlagenabgängen, investive Zuschüsse

 

 

AUFWENDUNGEN

Material- und Dienstleistungsaufwand

Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des ZEW, Asphaltarbeiten, gärtnerische Unterhaltung, Baumpflegearbeiten, Reparaturaufträge durch Fachwerkstätten).

 

Personalaufwand

Die im Stellenplan dargelegte Gehaltsstruktur wird mit den unter dem Posten Personalaufwand veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen geführt. Die Abrechnung erfolgt aufwandsgemäß anhand der entstandenen Ist-Kosten. Zum 01.01.2020 enthält der Personalkostenansatz einen Anteil für die Aufwendungen der Beamten in Summe von 1.237 T€. In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt. Der Pool an offenen, d.h. derzeit nicht besetzten Stellen wird in diesem Rahmen und mit dem Ziel der weiteren Konsolidierung auf vollständig einzusparende Stellen geprüft.

 

Im Bereich der Personalkosten wurde eine pauschale Steigerung von 2 % gegenüber dem Vorjahr eingeplant. Der Ansatz für den Personalaufwand enthält zudem die voraussichtlich in 2020 entstehenden anteiligen Kosten für die beabsichtigte Erweiterung des Stellenplans.

 

Der Personalkostenansatz berücksichtigt zudem wie in den Vorjahren nicht den Anteil der Mitarbeitenden, welche aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz, befristeter Freistellung, Krankheit oder sonstigen Gründen zeitweise oder dauerhaft aus der Lohnfortzahlung entfallen, sofern hierfür keine befristeten Einstellungen erfolgten. Würden diese Mitarbeitenden in der Kalkulation berücksichtigt, wäre der Personalkostenansatz entsprechend zu erhöhen.

Kapitalaufwand

Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt.                                          

Sonstige betriebliche Aufwendungen, Steuern

Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte.

 

 

INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG

 

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen, Materialverbrauch und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine aktuelle und verursachungsgerechte Aufteilung erreicht, die eine umfassende Transparenz bietet. 

 

 

JAHRESERGEBNIS

 

Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von -1.868 T€ (Planwert Vorjahr -348 T€; aktueller Forecast hierzu 530 T€) ab. Die Abweichung zum Vorjahreswert ist hauptsächlich auf die Erhöhung der Aufwendungen in den Bereichen Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau zurückzuführen. Das vorrangige Ziel des Aachener Stadtbetriebes im Wirtschaftsjahr 2020 ist, den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu halten, Rückstände aufzuarbeiten und die Basis für eine positive Entwicklung des Betriebes zu festigen. Im Jahr 2020 wird der Aachener Stadtbetrieb zudem insbesondere im Sinne der Stadtsauberkeit, des Stadtbildes, der Radwegeunterhaltung, der qualitativen Umsetzung des Grün- und Freiflächenmanagements (Grüne Krone etc.) und einem gesamtstädtischen Winterdienst aus einer Hand vor weitere Aufgaben gestellt, die in Eigenleistung und mit einem zusätzlichen Personal- und Fahrzeugeinsatz erbracht werden sollen. Im Zuge der Entscheidung zum Winterdienst aus einer Hand ist nunmehr vorgesehen, die Qualität in Bezug auf die Sauberkeit der Stadt erheblich zu erhöhen. Insofern hat sich der Schwerpunkt des zusätzlichen Einsatzes von Personal gegenüber den zuvor eingebrachten Überlegungen in der Betriebsausschusssitzung verändert (siehe auch die Ausführungen unter Stellenplan). Durch stetige Kontrolle und Prozessüberprüfung sollen die Arbeitsabläufe weiter optimiert werden, so dass der wirtschaftliche Umgang mit den Ressourcen stets verbessert wird. Eine Intensivierung des Fuhrparkmanagements soll insbesondere eine höhere Auslastung der technischen Ressourcen (Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) gewährleisten. Außerdem wird die Elektromobilität des Betriebes weiter gefördert, um den Verbrauch der Kraftstoffe weiter zu reduzieren und um einzelne Arbeitsprozesse umweltschonender und zugleich wirtschaftlicher zu gestalten.

 

Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr folgenden Jahre gibt. Für die Folgejahre wurde eine moderate Steigerung der Personalkosten sowie der Materialaufwendungen und Dienstleistungen berechnet.

 

Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

 

VERMÖGENSPLAN

 

Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig. Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen. Für das Wirtschaftsjahr 2020 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.310 T€ festgelegt worden. Dies soll die Beschaffungsvorgänge von kostenintensiven Investitionen, oder von Investitionen, die aufgrund von saisonalen Arbeiten frühzeitig im Wirtschaftsjahr beschafft werden müssen, optimieren und wirtschaftlicher gestalten.

 

Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt. Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.              

 

Die Anlage 2.b) gibt Auskunft über die einzelnen geplanten Investitionsmaßnahmen und die voraussichtliche Investitionshöhe. Dabei wurden die Maßnahmen den nachstehenden Kostengruppen zugeordnet.

 

 

 

 

STELLENPLAN

 

Der Stellenplan wurde entsprechend den Anforderungen einer qualifizierten Leistungserbringung sowie unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer sparsamen Haushaltswirtschaft aufgestellt. Die Darstellung der Stellen entspricht den Vollzeitäquivalenten.

Beschäftigte

Die für das Wirtschaftsjahr 2020 zusätzlich geplanten 16 Stellen im Bereich Straßenreinigung resultieren aus der Stellenbedarfsermittlung bezüglich der Optimierung der Stadtsauberkeit sowie der Gewährleistung eines gesamtstädtischen Winterdienstes aus einer Hand. Im Bereich Grün- und Freiflächenpflege ist im Jahr 2020 ebenfalls eine weitere Stelle geplant, um die intensiven Pflegemaßnahmen in Parkanlagen durchzuführen. In der Straßenunterhaltung wurden 8 weitere Stellen geplant, allein sechs davon sollen den steigenden Anforderungen im Rahmen der Unterhaltung des Radwegenetzes begegnen.

 

Auszubildende

In 2020 werden 24 Auszubildende im Aachener Stadtbetrieb beschäftigt.

Beamte

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und werden hier nur nachrichtlich aufgeführt.

 

FINANZPLAN 2020-2023

 

Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre aus und gibt Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Analog des Vorjahres wird das betriebsnotwendige Vermögen auch in 2020 erneuert und erhalten. Der Aachener Stadtbetrieb wird in Abstimmung mit der Stadtkämmerin keine Kredite zur Deckung des Investitionsvolumens aufnehmen. Da den geplanten Investitionen 2020 in Höhe von 10.255 T€ die geplante Kredittilgung aus dem vereinbarten Darlehensvertrag von 500 T€ hinzugerechnet wird und dieser Summe Abschreibungen in Höhe von 4.498 T€, investive Zuschüsse von 1.504 T€ und geplante Abgänge des Anlagevermögens von 150 T€ gegenüberstehen, ergibt sich eine Finanzierungslücke, welche bilanziell z. B. durch die allgemeine Rücklage gedeckt wird.

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Anlagen

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