Entscheidungsvorlage - FB 02/0188/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Digitale Werkstatt für den Mittelstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- FB 02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen trifft, vorbehaltlich der analogen Beschlussfassung in den Gremien der StädteRegion Aachen, folgende Entscheidungen:
- Er begrüßt die Konzeptionierung und Durchführung einer Digitalen Werkstatt und beauftragt die Verwaltung, eine Ziel- und Leistungsbeschreibung zu erstellen und eine entsprechende Vereinbarung mit einem geeigneten Dienstleister zu schließen.
- Er stellt dem im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählten Dienstleister für zwei Projektjahre (01.05.2020-30.04.2022) unter dem Vorbehalt einer positiven Evaluation nach dem 1. Projektjahr einen Betrag i.H.v. 39.671,63 Euro (inkl. MwSt) für die Konzeptionierung und Durchführung einer Digitalen Werkstatt zur Verfügung. Die notwendigen Mittel i.H.v. 39.671,63 Euro sind bereits im Haushalt der Stadt Aachen für die gesamte Projektlaufzeit (01.05.2020 – 30.04.2022) vorgesehen.
- Er stellt dem im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählten Dienstleister für die Beauftragung eines Weiterbildungsträgers nach Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens für zwei Projektjahre (01.05.2020-30.04.2022) einen Betrag i.H.v. 564.515,00 Euro zur Verfügung. Die notwendigen Mittel i.H.v. 564.515,00 Euro sind bereits im Haushalt der Stadt Aachen für die gesamte Projektlaufzeit (01.05.2020 – 30.04.2022) vorgesehen.
- Er beauftragt die Verwaltung sicherzustellen, dass ein gemeinsames Ausschreibungsverfahren von Stadt und StädteRegion Aachen auf den Weg gebracht wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Aufgabe der Weiterbildung bzw. Qualifizierung auf die StädteRegion Aachen übertragen wird. Er stellt zudem sicher, dass die Stadt Aachen für ihren Bereich nachhaltig weiterhin die inhaltlichen Vorgaben des Projektes definieren und umsetzen kann.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 20.11.2019 hat die StädteRegion Aachen der Stadt Aachen mitgeteilt, dass eine Direktvergabe an die AGIT nicht zulässig ist. Grundlage hierfür ist die gutachterliche Prüfung der Ausschreibungspflicht durch die Wirtschaftsprüfung VBR Dr. Paffen * Schreiber und Partner mbH, die durch die StädteRegion Aachen beauftragt wurde.
Die inhaltsgleiche Vorlage von StädteRegion Aachen und Stadt Aachen, die am 21.11.2019 im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligung der StädteRegion Aachen und am 27.11.2019 im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft beschlossen werden sollte wurde aus diesem Grund am 21.11.2019 von der StädteRegion Aachen zurückgezogen und durch eine neue Vorlage ersetzt. Am 21.11.2019 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligung in seiner Sitzung beschlossen, die durch die StädteRegion Aachen neu eingebrachte Vorlage nicht zu beraten und sie zur Beratung in den Städteregionsausschuss am 28.11.2019 und den Städteregionstag am 12.12.2019 verschoben.
Zudem hat der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft der Stadt Aachen bei seiner letzten Sitzung am 27.11.2019 ebenfalls beschlossen, nicht über die Vorlage zu beraten und diese in die nächste Sitzung des Rats der Stadt Aachen am 11.12.2019 zu verschieben.
Der Städteregionsausschuss hat bei seiner Sitzung am 28.11.2019 die Konzeptionierung und Durchführung einer Digitalen Werkstatt begrüßt und die Verwaltung beauftragt, eine Ziel- und Leistungsbeschreibung zu erstellen sowie eine entsprechende Vereinbarung mit einem geeigneten Dienstleister zu schließen. Diese Empfehlung geht an den Städteregionstag für den 12.12.2019.
Im Ergebnis ist, wie zuvor genannt, die Direktvergabe an einen Dienstleister, der die Projektsteuerung der Digitalen Werkstatt übernimmt, laut Gutachten von VBR nicht möglich. Laut Stellungnahme von VBR ist die Beauftragung des Dienstleisters durch eine Öffentliche Ausschreibung bzw. nach Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Des Weiteren wird der Dienstleister beauftragt, einen geeigneten Weiterbildungsträger zur Durchführung der Weiterbildungen zu finden, wobei auch hier eine europaweite Ausschreibung vorausgehen muss. Diese europaweite Ausschreibung für den Weiterbildungsträger ist jedoch Aufgabe des durch StädteRegion Aachen und Stadt Aachen beauftragten Dienstleisters. Nach den beiden erfolgten Ausschreibungsverfahren werden Dienstleister und Weiterbildungsträger feststehen und die konkreten Inhalte der Digitalen Werkstatt gemeinsam ausarbeiten.
Da die Direktvergabe an die AGIT mbH nicht möglich ist und die beiden Ausschreibungsverfahren (national und europaweit) erforderlich werden, bleibt zunächst offen, wer die Steuerung sowie wer die Umsetzung der Digitalen Werkstatt übernimmt und wer der Empfänger der städtischen Mittel sein wird. Bislang war eine getrennte Beauftragung durch StädteRegion und Stadt Aachen vorgesehen, da die Aufgabe der Weiterbildung bzw. Qualifizierung gemäß Aachen-Gesetz nicht an die StädteRegion Aachen übertragen ist. Als Folge der nun erforderlichen Ausschreibungen könnten am Ende, durch die getrennte Beauftragung, zwei unterschiedliche Auftragnehmer ausgewählt werden, was die Projektumsetzung nicht vereinfachen würde. Die Stadt Aachen schließt sich daher der Empfehlung des Wirtschaftsprüfers VBR an, ein gemeinsames Ausschreibungsverfahren auf den Weg zu bringen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Aufgabe der Weiterbildung bzw. Qualifizierung auf die StädteRegion Aachen übertragen wird. Dies muss im Vorfeld vertraglich festgehalten werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Stadt Aachen für ihren Bereich nachhaltig weiterhin die inhaltlichen Vorgaben des Projektes definieren und umsetzen kann.
Sachlage
Die Digitalisierung stellt insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in der Stadt und StädteRegion Aachen vor große Herausforderungen. Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Implementierung und Anwendung von digitalen Lösungen im Unternehmen ist die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Bedarf für eine „Digitale Werkstatt“ begründet sich aus dem notwendigen Übergang zur Industrie 4.0 im Mittelstand, dem demographischen Wandel und vor allem durch den Strukturwandel. Aus diesem Grund müssen neue Wege der Weiterqualifizierung zur Fachkräftesicherung sowie Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit speziell bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) identifiziert und umgesetzt werden.
Die Kernidee der Digitalen Werkstatt besteht darin, ein bisher in der Stadt und StädteRegion Aachen noch nicht bestehendes Weiterbildungsangebot im Bereich Digitalisierung für Facharbeitende in mittelständischen Unternehmen zu entwickeln. Dabei soll diese Weiterbildung durch andere mittelständische Unternehmen durchgeführt werden („Mittelstand bildet Mittelstand aus“), um das Angebot möglichst realistisch und niederschwellig auf den Markt zu bringen. Als geeignete Ausgangsbranche für den Aufbau des Pilotmodells der „Digitalen Werkstatt“ wurde der regionale Maschinenbau identifiziert, da diese Branche zu den zehn regionalen Kompetenzfeldern mit dem höchsten relativen Anteil an der Gesamtbeschäftigung der Region Aachen gehört und zudem im Branchenvergleich eine hohe Zahl an Beschäftigten über 55 Jahren aufweist.
Teilnahmeberechtigt sollen kleine und mittlere Unternehmen sein, die ihren Hauptsitz in der Stadt und StädteRegion Aachen haben und der KMU-Definition der EU unterliegen: Danach zählt ein Unternehmen als KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.
Umsetzung
Mit der Konzeptionierung und Durchführung des Pilotmodells der „Digitalen Werkstatt“ soll ein Dienstleister beauftragt werden. Dazu soll zunächst ein Jahresvertrag geschlossen werden, der – auf Grundlage einer externen Evaluation nach dem 1. Projektjahr - bei einer erfolgreichen Projektumsetzung um ein weiteres Jahr verlängert werden soll.
Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang nochmals mit der StädteRegion Aachen zu besprechen, ob die Beauftragung des Dienstleisters gemeinsam – mit einer Vereinbarung erfolgt. Dies hätte zur Folge, dass ein gemeinsames Vergabeverfahren durchgeführt werden kann.
In einem ersten Schritt wird der beauftragte Dienstleister einen Weiterbildungsträger aus der Stadt bzw. StädteRegion Aachen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens suchen und auswählen, der zum Aufbau der Schulungsumgebung (z.B. digitalisierte Produktionsumgebung) in den ersten beiden Projektjahren eine finanzielle Förderung durch die den Dienstleister erhält. Wie bereits oben erwähnt, soll zunächst mit der in der Region Aachen bedeutenden Branche des Maschinenbaus begonnen werden. Im Laufe des ersten Projektjahres sollen, gemeinsam mit dem identifizierten Weiterbildungsträger, ein ausführliches und bedarfsgerechtes inhaltliches Konzept mit konkreten Angeboten sowie die räumliche Einrichtung und die entsprechenden Maschinen etc. beschafft werden. Es ist zudem ein pädagogisches Konzept vorzulegen.
Neben der finanziellen Förderung für den Aufbau der Produktionsumgebung sowie der geeigneten Räumlichkeiten, soll die Weiterbildung im Digitalisierungsbereich ab dem zweiten Projektjahr über so genannte „Bildungsgutscheine“ unterstützt werden. Diese „Bildungsgutscheine“ werden an KMU vergeben, die dafür eine Weiterbildung im Digitalisierungsbereich bei einem Weiterbildungsträger in der Stadt bzw. StädteRegion Aachen in Anspruch nehmen können. Weiterbildungsträger kann nur werden, wer sich vorab beworben hat und bestimmte Kriterien erfüllt (z.B. Weiterbildung erfolgt in einer realen Produktionsumgebung des Mittelstands). Die Auswahl des geeigneten Weiterbildungsträgers, die Prüfung der eingegangenen Anträge interessierter KMU sowie die Ausgabe und Abrechnung der Bildungsgutscheine erfolgt über den Dienstleister. Die Prüfung von ergänzend einzuholenden Fördermitteln wird ebenfalls seitens des Dienstleisters vorgenommen. Falls während der zweijährigen Projektlaufzeit andere Förderprojekte zur Umsetzung des Angebots durch den auszuwählenden Weiterbildungsträger in Anspruch genommen werden sollen, ist der Dienstleister zu informieren, da dies zu einer Reduzierung des Kostenaufwandes für Stadt und StädteRegion Aachen führen könnte. Das Projekt der Digitalen Werkstatt soll zum 1. Mai 2020 starten. Am Ende des ersten Jahres erfolgt eine Zwischenevaluierung, die die Marktfähigkeit des Weiterbildungsangebotes beurteilen und evtl. Änderungen vorschlagen soll.
Zur Begleitung des Projektes wurde eine Steuerungsgruppe mit den beteiligten Akteuren der regionalen Wirtschaftsförderung (IHK, HWK, AGIT mbH, Stadt Aachen, StädteRegion Aachen,) unter Federführung der StädteRegion Aachen gebildet. Die Verwaltung der StädteRegion wird eine Evaluierung nach dem ersten Projektjahr beauftragen.
Die Finanzierung der Digitalen Werkstatt wird von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen getragen. Die Stadt Aachen beteiligt sich, eine positive Beschlussfassung vorausgesetzt- nach dem Schlüssel der Regionsumlage i.H.v. 44,45% an den Gesamtkosten. Analog beteiligt sich die StädteRegion Aachen, ebenfalls einer positiven Beschlussfassung vorausgesetzt- i.H.v. 55,55% an den Gesamtkosten. Die dortige Beschlussfassung soll am 28.11.2019 im Städteregionsausschuss erfolgen.
In der nachfolgenden Übersicht sind die Gesamtkosten des Projektes dargestellt.
Finanzübersicht Digitale Werkstatt |
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Geschätzte Overheadkosten (inkl. Mwst.) in € | StädteRegion Aachen (55,55%) | Stadt Aachen (44,45%) |
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01.05.20-31.12.20 (HH 2020) | 22.034,80 | 17.631,83 |
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01.01.21-30.04.21 (HH2021) | 11.017,45 | 8.815,92 |
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01.05.21-31.12.21 (HH 2021) | 11.017,45 | 8.815,92 |
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01.01.22-30.04.22 (HH 2022) | 5.508,70 | 4.407,96 |
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| 49.578,40 | 39.671,63 |
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Gesamtsumme (inkl. Mwst.) in € |
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| 89.250 |
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Geschätzte Beträge zur Weitergabe an Weiterbildungsträger in € |
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01.05.20-31.12.20 (HH 2020) | 302.747,50 | 242.252,50 |
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01.01.21-30.04.21 (HH 2021) | 97.212,50 | 77.787,50 |
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01.05.21-31.12.21 (HH2021) | 203.683,32 | 162.983,32 |
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01.01.22-30.04.22 (HH 2022) | 101.841,68 | 81.491,68 |
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| 705.485,00 | 564.515,00 |
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Gesamtsumme in € |
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| 1.270.000 |
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Evaluation (nur StädteRegion Aachen) in € | 10.000,00 |
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Gesamtprojektkosten in € |
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| 1.369.250 |
Die Finanzmittel für die Jahr 2020 - 2022 sind bereits im Haushalt der Stadt Aachen vorgesehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 259.884,30 | 0 | 258.402,52 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 259.884,30 | -258.402,52 |
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*Für das Haushaltsjahr 2022 beträgt der Ansatz 85.899,33 Euro.