Entscheidungsvorlage - FB 11/0378/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer halben Projektstelle im Fachbereich Umwelt (FB 36) für die Durchführung des Projekts „FLIP – Förderung der Lebensqualität von Insekten und Menschen durch perfekte Wiesenwelten“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Herr Tönnes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.01.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.01.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, für den Stellenplan 2020 die Einrichtung einer für die Dauer von sechs Jahren befristeten, halben Projektstelle im Fachbereich Umwelt für die Durchführung des Projekts „FLIP“.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2020 die Einrichtung einer für die Dauer von sechs Jahren befristeten, halben Projektstelle im Fachbereich Umwelt für die Durchführung des Projekts „FLIP“.
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei „FLIP“ handelt es sich um ein durch den Bund im Rahmen der „Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ gefördertes Kooperationsprojekt. Beteiligt sind als Partner die RWTH Aachen (Lead – Partner für das Gesamtprojekt; Institut für Umweltforschung, Lehrstuhl für Umweltbiologie und –chemodynamik und der Lehrstuhl für Communication Science/Human - Computer Interaction Center), die StädteRegion Aachen (Umweltamt) und die Stadt Aachen (Aachener Stadtbetrieb und Fachbereich Umwelt). Zudem haben die biologischen Stationen des Kreises Düren und der StädteRegion Aachen, das Bischöfliche Generalvikariat, der Dreiländerpark, mehrere (Bio-)Landwirte aus der Aachener Region, das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe, die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und die niederländische Vereniging Natuurmonumenten ihre Bereitschaft zur Beteiligung am Projekt bekundet.
Projektziel ist die ökologische und nachhaltige Entwicklung von derzeit zumeist verarmten Grünflächen. Mit einer standortgerechten wie auch arten- und blütenreichen Vegetation sollen Lebensgrundlagen für Spinnen und Insekten geschaffen und so das enorme Potential der Flächen genutzt werden. Grünflächen in und in der Nähe der Stadt ebenso wie Wegeraine in der Agrarlandschaft sind die Zielflächen des Projekts. Die Etablierung von standortgerechten Wiesenflächen auf Grundlage unterschiedlicher Bewirtschaftungsformen ist dabei ein Forschungsschwerpunkt. Sämtliche Projektflächen werden entsprechend einem intensiven ökologischen Monitoring durch das Institut für Umweltforschung unterzogen.
Als konkrete Maßnahme wird der Aachener Stadtbetrieb Flächen von insgesamt rund neun Hektar in blütenreiche Wiesen umwandeln und entsprechend bewirtschaften; bisher werden diese 37 sich auf 25 Standorte verteilende Einzelflächen konventionell gepflegt.
Weitere Projektbausteine sind Veranstaltungen zur Umweltbildung, Öffentlichkeitsarbeit und begleitende Erhebungen zum gesellschaftlichen Bewusstsein. Innerhalb des Gesamtprojekts obliegt dem Fachbereich Umwelt das Teilvorhaben „Öffentlichkeitsarbeit, Bürger*innenpartizipation und Kommunikation“. Die einzurichtende Stelle hat in diesem Kontext die nachstehenden Aufgabenschwerpunkte:
- Aufbau von Kapazitäten zur langfristigen ökologischen Aufwertung von Flächen durch Initiativen und Privatleute
- Entwicklung und Verbreitung von didaktischem Material
- Fortbildung von Multiplikator*innen
- Breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit
- Projektmanagement
Die Projektlaufzeit beträgt sechs Jahre ab voraussichtlich dem 01.04.2020 bis entsprechend dem 31.03.2026. Die Stelleneinrichtung erfolgt vorbehaltlich ihrer Förderung durch Zugang des entsprechenden Bewilligungsbescheids, der für das Frühjahr 2020 erwartet wird.
Bezüglich weitergehender Einzelheiten wird auf die Vorlage „FLIP – Förderung der Lebensqualität von Insekten und Menschen durch perfekte Wiesenwelten_Gemeinsamer Tagesordnungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen zur Vorstellung des Projektes vom 30.09.2019“ für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 10.12.2019 verwiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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| x |
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Die Förderquote für das Projekt „FLIP – Förderung der Lebensqualität von Insekten und Menschen durch perfekte Wiesenwelten“ beträgt 75%. Bereits anlässlich des Förderantrags wurden vorsorglich Aufwendungen und Fördermittel auf Basis des damaligen Kenntnisstands im Haushalt 2020 (für 2020 jahresanteilig) für vier Jahre bis einschließlich 2023 eingeplant. Die nunmehr fortzuschreibenden Ansätze weichen davon ab, weil sich im Zuge der Antragsphase die anzusetzenden Kosten näher konkretisiert haben.
FB 36 (PSP-Element 4-140101-942-6):
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 (Hh.pl.entw.) | Fortgeschrie-bener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Fördermittel | 28.000 € | 22.000 € | 118.400 € | 88.200 € | 0 € | 0 € | |
Personal-/ Sachaufwand | 40.000 € | 29.400 € | 168.300 € | 117.600 € | 0 € | 0 € | |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Ergebnis | 12.000 € | 7.400 € | 49.900 € | 29.400 € | 0 € | 0 € | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | +4.600 € | +20.500 € |
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| Deckung vorhanden | ||||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer halben Projektstelle (Umweltpädagog*in), ausgewiesen nach EG 11 TVöD. Gemäß KGSt - Materialien 2018/2019 sind hierfür jährlich 39.200 € (78.400 € x 0,5) anzusetzen, zuzüglich Sach-, IT- und Gemeinkosten. Da mit einer Besetzung der Stelle frühestens ab dem 01.04.2020 gerechnet werden kann, werden in 2020 nur anteilige Personalkosten anfallen (9/12 x 39.200 € = 29.400 €). Im Rahmen des Projekts „FLIP“ erfolgt im Falle der Fördermittelbewilligung eine Förderung im Umfang von 75 % (für 2020: 29.400 € x 75 % = 22.000 €, ab 2021: 39.200 € x 75 % = 29.400 €). Die verbleibenden 25 % sind als Eigenmittel aufzubringen. Aufgrund der Projektlaufzeit bis zum 31.03.2026 erhält die Stelle einen KW2026 – Vermerk.
Die aktualisierten Daten werden entsprechend zur Veränderungsnachweisung angemeldet.