Entscheidungsvorlage - FB 11/0377/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von zwei Vollzeitstellen im Fachbereich Rechnungsprüfung zur Durchführung von IT-Prüfungen infolge der Fusion des Zweckverbandes civitec mit der regio iT
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Verfasst von:
- FB 11/510
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.01.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.01.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, für den Stellenplan 2020 die Einrichtung von zwei Vollzeitstellen im Fachbereich Rechnungsprüfung zur Durchführung von IT-Prüfungen infolge der Fusion des Zweckverbandes civitec mit der regio iT zum 01.01.2020 zu beschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2020 die Einrichtung von zwei Vollzeitstellen im Fachbereich Rechnungsprüfung zur Durchführung von IT-Prüfungen infolge der Fusion des Zweckverbandes civitec mit der regio iT zum 01.01.2020.
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 11.12.2019 wurde seitens der Stadt Aachen die Fusion der beiden Unternehmen regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbh (regio iT) und civitec Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung (civitec) zum 01.01.2020 beschlossen.
Der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung versorgt derzeit mehr als 80 kommunale Kunden mit IT-Lösungen für Verwaltung und Betriebe. Kommunale Gesellschafter des Zweckverbandes civitec sind der Rhein-Sieg-Kreis, der Oberbergische Kreis, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden der beiden Kreise und die Stadt Solingen. Kunden des Zweckverbandes civitec sind Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen.
Auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nimmt der Fachbereich Rechnungsprüfung bereits seit 2002 die IT-Prüfungen gem. § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW (Prüfung der Programme vor der Anwendung mit Auswirkungen auf die Finanzbuchhaltung mit befreiender Wirkung) für die ca. 20 Anwenderkommunen der regio iT gegen Kostenerstattung wahr. Mit der Fusion des Zweckverbandes civitec mit der regio iT GmbH ist vorgesehen, die pflichtige Aufgabe der IT-Anwendungsprüfung von Fachverfahren für die bisherigen 35 Zweckverbandskommunen des civitec ebenfalls auf den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Aachen zu übertragen. Unter den Rechnungsprüfungsämtern der Verbandsmitglieder ist die Regelungsabsicht unstrittig, die auch von den Geschäftsleitungen der regio iT und des civitec getragen wird. Dies erfordert den Einsatz von zusätzlichem entsprechend qualifiziertem Personal. Auf der Grundlage der Erfahrungswerte aus den bisherigen Prüfverfahren der Anwenderkommunen der regio iT und unter Berücksichtigung von Synergieeffekten aufgrund teilweise gleicher Fachverfahren einerseits und der Notwendigkeit spezifischer Anwendungsprüfungen aufgrund örtlicher Besonderheiten (Schnittstellen, Berechtigungssysteme, Dokumentenmanagementsysteme u.a.) andererseits wird von einem zusätzlichen Stellenbedarf von zwei Vollzeitstellen, bewertet nach EG 11 TVöD bzw. Bes.Gr. A 12 LBesO A ausgegangen. Die beiden Stellen werden daher für den Stellenplan 2020 zur Einrichtung empfohlen. Den Verbandsmitgliedern werden die tatsächlich erbrachten Prüfleistungen auf der Grundlage eines Stundenverrechnungssatzes gem. Entgeltordnung des FB 14 in Rechnung gestellt werden, so dass die zusätzlichen Stellen refinanziert sind (sh. Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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| x |
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konsumtive Auswirkungen | Entwurf 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0,00 € | 117.600 € | 0,00 € | 470.400 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||
Personalaufwand | 0,00 € | 117.600 € | 0,00 € | 470.400 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||
Abschreibungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||
Ergebnis | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0,00 € | 0,00 € |
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Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten von zwei Stellen in der Rechnungsprüfung, bewertet nach EG 11 TVöD. Gemäß KGSt-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes“ Stand 2018/2019 sind hierfür jährlich pro Stelle 78.400 € anzusetzen. Für das Jahr 2020 werden Personalkosten nur anteilig anfallen, weil die Stellen voraussichtlich erst ab April 2020 besetzt werden können.
Den Personalkosten stehen entsprechende Erträge gegenüber, da die tatsächlich erbrachten Prüfleistungen den Verbandsmitgliedern auf der Grundlage eines Stundenverrechnungssatzes gem. Entgeltordnung des Fachbereiches Rechnungsprüfung (FB 14) in Rechnung gestellt werden. Von einer Refinanzierung der Stellen ist daher auszugehen. Die Personalkosten und die Erträge sind für den Haushalt 2020 entsprechend angemeldet worden.