Entscheidungsvorlage - FB 61/1329/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er bekräftigt die Zielsetzung, die Windenergie planerisch steuern zu wollen, um den größtmöglichen und nachhaltigen Ausbau der Windenergie auf Aachener Stadtgebiet zu ermöglichen, der im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes, aber auch des Umweltschutzes steht. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Konzept u.a. auf Grundlage der in der Vorlage dargestellten harten und weichen Tabukriterien vorzulegen. Dabei soll dargestellt werden, welchen Spielraum die in der Vorlage genannten harten und weichen Kriterien bieten.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ergänzend zur bereits versendeten Vorlage FB 61/1329/WP17 „Steuerung der Windenergienutzung in Aachen, Ratsantrag 510/17 vom 01.07.2019 "Repowering-Konzept für Windenergieanlagen im Norden der Stadt Aachen" hatte die Verwaltung als Tischvorlage für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, der am 27.11.2019 tagte, einen neuen Beschlusstext vorgeschlagen.

 

Der ursprünglich vorgesehene Beschlusstext lautete:

„Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt die Verwaltung zu beauftragen das gesamträumliche Planungskonzept zur Steuerung der Windenergie in Aachen auf Grundlage der vorgestellten harten und weichen Tabukriterien abschließend fertigzustellen. Die Abwägung der nach Abzug der harten und weichen Tabuflächen verbleibenden Flächen und die Frage, ob der Windenergie durch die verbleibenden Konzentrationsflächen substantiell Raum verschafft wird, bleiben dabei den weiteren Beschlussfassungen zum Planungskonzept bzw. dem Bauleitplanverfahren vorbehalten. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt aufgrund der inhaltlichen Abhängigkeiten zum gesamträumlichen Planungskonzept weiterhin die Verwaltung zu beauftragen, die Überlegungen zum Repowering nicht isoliert, sondern im Zuge der Erstellung des gesamträumlichen Planungskonzepts mit zu beachten.“

 

Der durch die Verwaltung neu eingebrachte Beschlusstext lautete:

„Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er bekräftigt die Zielsetzung, die Windenergie planerisch steuern zu wollen, um den größtmöglichen und nachhaltigen Ausbau der Windenergie auf Aachener Stadtgebiet zu ermöglichen, der im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes, aber auch des Umweltschutzes steht. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Konzept auf Grundlage der in der Vorlage dargestellten harten und weichen Tabukriterien vorzulegen. Dabei soll dargestellt werden, welchen Spielraum die in der Vorlage genannten harten und weichen Kriterien bieten“.

 

Dieser Vorschlag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 27.11.2019 eingehend diskutiert und dann geringfügig unter Einfügung der Wörter „u.a.“ ergänzt. Der so ergänzte Beschlusstext wurde anschließend einstimmig beschlossen. Der Beschlusstext lautet damit:

„Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er bekräftigt die Zielsetzung, die Windenergie planerisch steuern zu wollen, um den größtmöglichen und nachhaltigen Ausbau der Windenergie auf Aachener Stadtgebiet zu ermöglichen, der im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes, aber auch des Umweltschutzes steht. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Konzept u.a. auf Grundlage der in der Vorlage dargestellten harten und weichen Tabukriterien vorzulegen. Dabei soll dargestellt werden, welchen Spielraum die in der Vorlage genannten harten und weichen Kriterien bieten“.

 

Die Verwaltung schlägt nun vor, den Beschlusstext für die Sitzung des Planungsausschusses wie oben aufgeführt und damit wortgleich zur Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz zu ergänzen bzw. zu ändern.

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