Entscheidungsvorlage - FB 11/0375/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, für den Stellenplan 2020 die Einrichtung von 1,5 bis 2026 befristeten Stellen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule für die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wiedereinführung von G 9 an den Gymnasien.

An den Stellen werden entsprechende kw-Vermerke angebracht (kw2026).

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2020 die Einrichtung von 1,5 bis 2026 befristeten im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule für die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen im Zusammenhang mit  der Wiedereinführung von G 9 an den Gymnasien.

An den Stellen werden entsprechende kw-Vermerke angebracht (kw2026).

 

 

Marcel Philipp

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum Schuljahr 2019/2020 wurde an den acht städtischen Gymnasien wieder der neunjährige Bildungsgang eingeführt. Im Juli 2018 hatte der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule daher den externen Gutachter „Projektgruppe Bildung und Region - biregio“ aus Bonn damit beauftragt, die städtischen Gymnasien einer detaillierten, insbesondere räumlichen Analyse zu unterziehen. Die Bearbeitung des Auftrages erfolgte in enger Abstimmung mit dem Gebäudemanagement (E 26) und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule sowie den Schulleitungen der acht Gymnasien.

biregio empfahl, im Zuge der G9-Umstellung in Aachen kein neues Gymnasium zu errichten, sondern die Bestandsgymnasien für den zusätzlichen Klassenraumbedarf baulich anzupassen. Seitens der betroffenen Schulleitungen wurden Stellungnahmen und Vorschläge zu diesen Empfehlungen eingeholt. Der Schulausschuss beschloss in seiner Sitzung am 2. Juli 2019, den Ausführungen von biregio zu folgen.

 

E 26 ist aktuell mit entsprechenden Machbarkeitsstudien befasst, deren Ergebnisse bis Ende Januar 2020 vorliegen sollen. Es zeichnet sich derzeit ab, dass an mindestens sechs der acht Gymnasien umfangreiche Erweiterungsbaumaßnahmen erforderlich sein werden. Zusätzlich werden einzelne Räume umgelegt, umgenutzt oder Zuschnitte verändert werden müssen.

 

Vor diesem Hintergrund stehen nunmehr umfangreiche planerische Betrachtungen zu Klassen- u. Fachräumen, Verwaltungskapazitäten, Flächenkonzepten und Digitalisierung an. In der operativen Umsetzung sind erhebliche schulorganisatorische Herausforderungen zu erwarten, da zur Gewährleistung des störungsfreien Unterrichts auch Auslagerungen notwendig werden. Unter Berücksichtigung des hohen öffentlichen Interesses einerseits und begrenzter finanzieller Ressourcen andererseits sind dabei die Interessen von Schulleitungen, Schulpflegschaften, Politik und Verwaltung zu bündeln, um für alle Beteiligten zufriedenstellende Ergebnisse erzielen zu können.

 

Da diese zusätzlichen Aufgaben mit dem vorhandenen Personal nicht abgewickelt werden können, sollen in den Teams Planung (FB 45/110.010) und Bau, Ausstattung und Schülerfahrtkosten (FB 45/400.020) insgesamt 1,5 nach A 11 LBesO A ausgewiesene Stellen eingerichtet werden, die sich einerseits mit den übergreifend koordinierenden und planerischen Aspekten der Wiedereinführung von G 9, andererseits mit der operativen Begleitung der zusätzlich anfallenden  Baumaßnahmen befassen sollen.

Der Planungs- und Umsetzungsprozess wird sich voraussichtlich bis in das Jahr 2026 erstrecken. Daher sollen die Stellen zunächst entsprechend befristet werden. Inwiefern die anzugehenden Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich abgeschlossen oder die angebrachten kw-Vermerke ggf. zu verlängern sein werden, bleibt zu gegebener Zeit zu prüfen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Fördermittel

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

96.900 €

0

387.600 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-96.900 €

-387.600 €

 

 

Deckung nicht vorhanden

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung der 1,5 neuen Stellen für Sachbearbeiter*innen, ausgewiesen nach A 11 LBesO A. Gemäß KGSt-Materialien 2018/2019 sind hierfür jährlich rund 129.200 € (86.100 € pro Stelle) anzusetzen, zuzüglich Sach-, IT- und Gemeinkosten. Da mit einer Besetzung der Stellen frühestens ab dem 01. April 2020 gerechnet werden kann, werden in 2020 nur anteilige Personalkosten anfallen (9/12 x 129.200 € = 96.900 €). Unter Umständen wird die Besetzung der Stellen auch nur sukzessive möglich sein, so dass sich der tatsächliche Aufwand für 2020 noch reduzieren könnte.

 

Die Personalkosten wurden für die Veränderungsnachweisung angemeldet.

 

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