Kenntnisnahme - FB 61/1290/WP17

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt  dem Mobilitätsausschuss den Planungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der Variante 1 (Plan-Nr. 2019/09/01L1) zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Planungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der Variante 1 (Plan-Nr. 2019/09/01L1).

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

 

Die Regionetz GmbH plant in der Försterstraße die Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen. In diesem Zuge soll der Straßenquerschnitt entsprechend der funktionalen Ansprüche neu aufgeteilt werden.

 

2. Heutige Situation

 

Die Försterstraße liegt im Norden des Stadtbezirks Aachen-Mitte, südlich des Lousbergs in der Bewohnerparkzone „N“. Es handelt sich um eine Haupterschließungsstraße mit einer geringen Verkehrsbelastung. Die Straße ist im Trennprinzip ausgebaut. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

 

Die Straße ist als Querverbindung zum Wanderweg am Lousberg Teil des Konzepts der Premiumwege. Sie erfüllt damit eine wichtige Funktion für den Fußverkehr.

 

In der Försterstraße beträgt die Breite der Fahrbahn 4,30-5,00 m. Dort, wo gleichzeitig auf beiden Seiten geparkt werden darf, beträgt die Fahrbahnbreite weitestgehend weniger als 4,50 m. Dies entspricht nicht der geforderten Breite für den Begegnungsverkehr zweier Pkw nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Das Parken ist zurzeit beidseitig aufgeschultert auf dem Gehweg zulässig. Die Parkflächen sind  durch Markierungen gekennzeichnet. Die dadurch vorhandenen Gehwegbreiten von 0,94 bis 1,90 m neben dem Parken auf der nördlichen Straßenseite und von 1,53 bis 1,97 m neben dem Parken auf der südlichen Straßenseite erfüllen nicht das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger nach RASt 06.

Im öffentlichen Raum stehen 71 Parkplätze zur Verfügung.

 

3. Planung

 

Bei der Planung werden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer über den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).

 

Die Regionetz plant eine umfangreiche Baumaßnahme in der Försterstraße, bei der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie einige Hausanschlüsse erneuert werden. Anschließend müssen große Teile des Straßenraumes wiederhergestellt werden. Dadurch bietet sich die Möglichkeit den Straßenraum neu aufzuteilen und die Sicherheit sowie den Komfort für die Fußgänger zu erhöhen. Dabei sollen die entwickelten Maßnahmen für die Premiumwege und deren Querverbindungen umgesetzt werden. Diese umfassen im Wesentlichen Maßnahmen zur Fußgängersicherheit und Barrierefreiheit (mind. 2,50 m breite Gehwege sowie taktile Leitelemente) sowie Maßnahmen zur Straßenraumbegrünung und Verbesserung des innerstädtischen Kleinklimas (Pflanzen von Bäumen).

 

Barrierefreies Bauen:

Die Gewährleistung einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderungen durch eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist ein grundlegendes Ziel der Stadt- und Verkehrsplanung. Dieses basiert u.a. auf dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (2002) und des Landes NRW (BGG NRW) vom 15. Dezember 2003. Im März 2009 hat der Mobilitätsausschuss beschlossen, dass bei zukünftigen Baumaßnahmen im Aachener Straßenraum die in der Vorlage „Barrierefreies Bauen, Sachstandsbericht - taktile Leiteinrichtungen“ (Nr. FB 61/0052/WP16) vorgestellten taktilen Einrichtungen soweit möglich zu realisieren sind. Demnach müssen Gehwege eine  Mindestbreite von 1,80 m, besser 2,00 m, für den Begegnungsverkehr aufweisen und einen Leitstreifen (bestehend aus einer 0,30 m breiten Rippenplatte sowie einem kontrastierenden Begleitstreifen) aufweisen. Dieser Leitstreifen sollte mit einem Abstand von mind. 0,60 m neben der Gebäudekante bzw. der Bordsteinkante verlaufen. Ohne diese Leitlinien ist eine Nutzung des Straßenraumes "(...) in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe" für mobilitätseingeschränkte Personen nicht möglich (vgl. Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW, § 4 Abs. 1).

 

Für den Umbau der Försterstraße ergeben sich zwei mögliche Varianten. Beide Varianten sehen den Wiederaufbau im Trennprinzip vor. Um durchgängig ausreichend breite Gehwege anbieten zu können, wird das aufgeschulterte Parken auf die Fahrbahn verlagert, sodass fortan wechselseitiges Fahrbahnrandparken in gekennzeichneten (markierten) Flächen möglich ist.

 

Variante 1:

Bei Variante 1 weist der nördliche Gehweg eine Breite von 2,50 m auf und erfüllt damit das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger inkl. Sicherheitsraum zur Fahrbahn nach RASt 06. Außerdem kann der Ausbaustandard der Premiumfußwege eingehalten werden. Der südliche Gehweg misst 1,57-2,42 m.

Für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sowie für die Müllentsorgung ist eine Fahrbahnbreite von 3,50 m (Fahrbahnbreite von Erschließungsstraßen im Einrichtungsverkehr, vgl. RASt 06) vorgesehen. Um die rettungstechnische Erschließung für alle Anwohner gewährleisten zu können, müssen ausreichend große Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge zwischen den parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Die Feuerwehr benötigt dazu mind. alle 20,00 m eine 12,00 m lange und 5,50 m breite Fläche. Daher müssen Parkplätze entfallen, sodass nach dem Umbau noch 52 Parkplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen.

Die Straße wird weiterhin in beiden Richtungen befahrbar sein, wobei die Fahrtrasse lediglich für den Einrichtungsverkehr ausreicht. Die Feuerwehrflächen dienen gleichzeitig als Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr. Außerdem wird die Fahrbahnbreite in den Knotenbereichen an der Nizzaallee und Lousbergstr. 4,75 m betragen, um dort den Begegnungsverkehr zu ermöglichen.

In dieser Variante sind vier neue Bäume und fünf Fahrradbügel im Straßenraum vorgesehen.

 

Variante 2:

Variante 2 unterscheidet sich von Variante 1 in der Breite der Gehwege. Diese werden bei Variante 2 auf beiden Seiten gleich breit und messen dann 1,64 bis 2,54 m. Auch bei dieser Variante müssen die Flächen für die Feuerwehr eingeplant werden (s.o.).

Nach dem Umbau stehen noch 59 Parkplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung. Es sind vier Bäume und fünf Fahrradbügel vorgesehen.

 

Für die Försterstraße ist unabhängig von der Variante ein durchgängiges taktiles Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie Querungsstellen mit geteilten Bordsteinabsenkungen einzurichten.

 

Außerdem ist in beiden Varianten eine Bank in der Grünanlage am Knoten Nizzaallee vorgesehen.

Anzahl

Bestand

Variante 1

Variante 2

Parkplätze

71

52

59

Bäume

0

4

4

Fahrradbügel

0

5

5

Bänke

0

1

1

Tab. 1: Bilanz: Parkplätze - Bäume - Fahrradbügel – Bänke

 

Während einer Parkraumerhebung am 17. bzw. 19.09.2019 wurden ca. 60 der heute 71 verfügbaren Parkplätze im öffentlichen Raum genutzt. Variante 2 würde mit 59 verfügbaren Parkplätzen den Bedarf an Parkplätzen nahezu abdecken. Bei einem Umbau gemäß Variante 1 müssten Parkraumsuchende in die benachbarten Straßen ausweichen.

Anzahl belegter Parkplätze

17.09.2019

7:00 Uhr

19.09.2019

17:30 Uhr

60

47

 

Tab. 2: Parkraumbelegung

 

4. Kosten

 

Unabhängig von der Variantenentscheidung muss ein Vollausbau durchgeführt werden. Die beiden Varianten unterscheiden sich nur in der Aufteilung der Gehwegfläche und der markierten Parkplätze. Die beiden Varianten verursachen deswegen keine unterschiedlichen Kosten.

Im jetzigen Planungsstand werden die Kosten über die umzubauende Fläche ermittelt. Die Fläche des Gesamtausbaus beträgt rund 3.050 m². Die Kosten hierfür werden mit ca. 750.000 € veranschlagt.

Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.

 

Für den Ausbau der Försterstraße werden Ausbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege und Oberflächenentwässerung erhoben werden. Die Einstufung erfolgt als Haupterschließungsstraße. Aufgrund der anstehenden KAG-Änderung sowie evtl. Satzungsänderungen kann zur Höhe der Beitragssätze und der Beiträge derzeit keine Angaben gemacht werden. Die Kostenbeteiligung der Regionetz wird sich beitragsmindernd auswirken.

 

Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.

 

5. weiteres Vorgehen

 

Es ist eine Bürgerinformation geplant, bei der die Maßnahme vorgestellt und den Bürgern die Möglichkeit zur Äußerung von Anregungen gegeben wird. Die formulierten Hinweise sollen in die Planung der Maßnahme einfließen und bei der Formulierung des Ausführungsbeschlusses berücksichtigt werden.

 

6. Fazit und Empfehlung

 

Im Ergebnis der Abwägung wird empfohlen die vorgeschlagene Variante 1 gemäß Plan-Nr. 2019/09/01L1 weiter zu verfolgen. Zwar stehen bei Variante 1 sieben Parkplätze weniger zur Verfügung, jedoch wird mit einer Gehwegbreite von 2,50 m der festgelegte Standard der Premiumfußwege erfüllt. Damit erfüllt eine Gehwegseite das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger inkl. Sicherheitsraum zur Fahrbahn nach RASt 06. Außerdem wird ein größerer Abstand zwischen den Hausfassaden und den geplanten Bäumen eingehalten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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