Entscheidungsvorlage - FB 61/1341/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Planungsbeschluss für Variante 1b mit Mittelinsel als Fertigteil zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er fasst den Planungsbeschluss für Variante 1b mit Mittelinsel als Fertigteil.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Die CDU- und SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte haben am 23.05.2019 einen Antrag zur Errichtung einer sicheren Querungsmöglichkeit im Bereich der stadteinwärtigen Lütticher Straße gestellt.

 

Seit der Eröffnung des Supermarkts im alten Bunker hätten die Querungen von Fußgängern in diesem Bereich der Lütticher Straße stark zugenommen, da auch die Einkaufsmöglichkeiten auf der anderen Straßenseite zahlreich genutzt werden. Die Verwaltung wurde dementsprechend beauftragt zu prüfen, ob zwischen der Kreuzung Schanz / Boxgraben und der Limburger Straße eine zusätzliche sichere Querungshilfe für Fußgänger eingerichtet werden kann.

 

2. Analyse

Am 29.08.2019 im Zeitraum von 7 bis 19 Uhr wurde auf der Lütticher Straße auf Höhe der Hausnummer 17a eine Verkehrszählung durchgeführt. Im Bereich der Zufahrt zum Supermarkt / ehemaligen Bunker wurden die querenden Fußgänger sowie die Kfz-Verkehrsbelastung der Lütticher Straße erfasst. Es wurden maximal 98 Fußgängerquerungen in einer Stunde registriert (13:15 bis 14:15 Uhr). Zeitgleich befuhren 677 Kfz diesen Abschnitt der Lütticher Straße. In der Kfz-Spitzenstunde (15:00 bis 16:00 Uhr) wurden 788 Kfz und 79 Fußgängerquerungen gezählt.

 

Auf Höhe der Lütticher Straße 28 wird derzeit im Blockinnenbereich Lütticher Straße / Morillenhang ein Wohnhaus mit 74 Studentenappartements und Tiefgarage errichtet. Hierdurch werden nach Fertigstellung ein zusätzlicher Querungsbedarf über die Lütticher Straße und häufigere Fahrzeugbewegungen in und aus der Zufahrt an Hausnr. 28 erwartet.

 

In den polizeilichen Unfallunterlagen finden sich in den letzten 3 Jahren zwei Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fußgängern im näheren Einzugsgebiet.

 

3. Planung

Bei der vorliegenden Kombination von Querungen und Kfz-Belastung kommen gemäß Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) mehrere Optionen in Betracht:

 

Variante 1a: baulich hergestellte Mittelinsel auf Höhe Hausnr. 30 (vgl. Anlage 4)

Bei hohen Kfz-Verkehrsstärken eignet sich insbesondere eine Mittelinsel als Querungshilfe. Da die Lütticher Straße mit Linienverkehr und Schwerlastverkehr befahren wird, müssen die Fahrstreifen zwischen Mittelinsel und Seitenraum nach RASt 06 eine lichte Breite von mindestens 3,25 m haben. Die geplante Insel ist 2,50 m breit und eignet sich damit auch als Überquerungsstelle für Radfahrer. Damit muss der vorhandene Fahrradschutzstreifen aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit auf Höhe der Mittelinsel unterbrochen werden.

 

Die Mittelinsel ist auf Höhe der Wegebeziehung Supermarkt – Neubebauung geplant. Dort kann im westlichen Seitenraum eine nicht mehr genutzte Außengastronomiefläche als Wartefläche für Fußgänger genutzt werden. Im östlichen Seitenraum müssen hingegen drei Parkstände zurückgebaut werden, um auch dort eine Wartefläche mit  ausreichenden Sichtverhältnissen zu schaffen. Außerdem muss die dort anliegende Grundstückszufahrt nach dem Einbau der Mittelinsel verbreitert werden, um die Befahrbarkeit der Zufahrt weiterhin zu gewährleisten.

 

Die Kosten für die baulich angelegte Mittelinsel werden auf Grundlage von Erfahrungswerten auf 15.700 € geschätzt.

 

Variante 1b: Mittelinsel als Fertigteil auf Höhe Hausnr. 30 (vgl. Anlage 5)

Da die Ein- und Ausfahrt in und aus den benachbarten Zufahrten bei einer baulichen Mittelinsel erschwert wird, wurde ein Lösungsansatz mit Einbau einer Mittelinsel als Fertigteil entwickelt. Um etwaige Beschädigungen an der Insel und mögliche Störungen im fließenden Verkehr zu untersuchen, wird die Insel zunächst markiert bzw. als Fertigteil realisiert. Spätere Anpassungen der Querungshilfe bleiben damit möglich. Die Insel mit einer Breite von 2,00 m ist als Überquerungsanlage für Fußgänger ausreichend. Die Wartefläche im östlichen Seitenraum soll während einer Beobachtungsphase zunächst mit Markierungen von parkenden Kfz freigehalten werden.

 

Die Kosten für die Fertigteil-Mittelinsel inklusive der notwendigen Markierungsarbeiten betragen grob geschätzt 5.000 €. Sollte nach der Beobachtungsphase eine dauerhafte bauliche Lösung gewünscht sein, entstehen weitere Kosten. Die Fertigteilinsel könnte an anderer Stelle erneut verwendet werden.

 

Variante 2: Fußgängerüberweg (FGÜ) auf Höhe Hausnr. 30 (vgl. Anlage 6)

Alternativ zur Mittelinsel wurde auf Höhe der Hausnr. 30 ein FGÜ (Zebrastreifen) geplant. Vorteile gegenüber der Insel sind mehr Komfort für querende Fußgänger und weniger Behinderungen durch die Mittelinsel beim Befahren der Grundstückszufahrten. Allerdings sehen die Richtlinien aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit nicht vor, dass FGÜ in der Nähe von Lichtsignalanlagen angelegt werden. Die signalisierte Kreuzung Schanz befindet sich etwa 100 m entfernt.

 

Die Kosten für die Errichtung eines FGÜ inkl. Beleuchtung und baulichen Maßnahmen betragen etwa 31.700 €.

 

Variante 3: Fußgängerüberweg (FGÜ) auf Höhe der Supermarktzufahrt (vgl. Anlage 7)

Als letzte Variante wurde die Anlage einer Querungshilfe in unmittelbarer Nähe zur Supermarktzufahrt untersucht. Da die Befahrbarkeit der Zufahrt durch größere Fahrzeuge sichergestellt werden muss, kommt dort keine Mittelinsel in Betracht. Durch die größere Entfernung zur Lichtsignalanlage Schanz hat der geplante FGÜ eine reduzierte Kfz-Rückstaugefahr  und eine geringere Gefährdung für bevorrechtigte Fußgänger durch Ablenkung des Kfz-Verkehrs. Zusätzlich verbessert die Lage des FGÜ die Sichtverhältnisse für aus der Zufahrt fahrende Fahrzeuge auf bevorrechtigte stadteinwärts fahrende Kfz und Radfahrer. Für die Umsetzung müssen jedoch 6 Parkstände zurückgebaut werden.

 

Die grob geschätzten Kosten für den FGÜ auf Höhe der Supermarktzufahrt betragen etwa 35.300 €.

 

4. Kosten und finanzielle Auswirkungen

Unter PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 sind vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes jährliche Mittel für Kleinmaßnahmen im Straßenraum eingeplant. Die Maßnahme wird in die Prioritätenliste für Kleinmaßnahmen aufgenommen.

 

5. Fazit und Empfehlung

Die Einrichtung einer Querungshilfe im unteren Bereich der Lütticher Straße wirkt sich auf den ruhenden und fließenden Verkehrs aus. Eine gesicherte Querungsmöglichkeit befindet sich an der Lichtsignalanlage Schanz.

 

Eine Mittelinsel ist durch die geringe Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs für höhere Verkehrsstärken geeignet. Nachteile durch die bauliche Mitteltrennung sind hingegen die Unterbrechung der Radverkehrsanlagen und die erschwerte Befahrung anliegender Zufahrten. Die Fertigteil-Mittelinsel bietet zusätzliche Flexibilität bezüglich der Fahrdynamik. Ein FGÜ erhöht durch den Fußgängervorrang den Komfort beim Überqueren, dadurch entsteht aber eine erhöhte Rückstaugefahr. Die verkehrslenkenden Dienststellen sowie die Polizei und die ASEAG sprechen sich nach Abwägung der Vor- und Nachteile für eine Beobachtungsphase mit einer mobilen Fertigteil-Mittelinsel der Variante 1b aus. Bezüglich eines FGÜ wird befürchtet, dass dieser aufgrund der Nähe zur Lichtsignalanlage Schanz eine Scheinsicherheit für bevorrechtigte Fußgänger wegen der auf die Signalanlage fixierten Kfz-Führer suggerieren könnte.

 

Bei einem erfolgreichen Einsatz der provisorischen Mittelinsel können zu einem späteren Zeitpunkt eine dauerhafte bauliche Umsetzung erfolgen und die Fertigteilelemente für andere Maßnahmen wiederverwendet werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2020

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

Ergebnis

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

61.100

61.100

183.300

183.300

0

0

Abschreibungen

20.000

20.000

60.000

60.000

0

0

Ergebnis

81.100

81.100

243.300

243.300

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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