Kenntnisnahme - B 03/0154/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Krugenofen Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Hier: Neuberechnung aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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30.01.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 13.11.2018 hat der Mobilitätsausschuss die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Krugenofen“ auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen – KAG – für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015 (SBS) beschlossen. Die ermittelten gerundeten Beitragssätze betrugen
5,54 €/m² für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sowie
0,42 €/m² für die Teileinrichtung Parkstreifen/-stände.
Aufgrund der rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getretenen 1. Änderungssatzung zur vorgenannten SBS mit den beschlossenen Reduzierungen der Anteilssätze der Beitragspflichtigen für die Teileinrichtungen Gehweg, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und Parkstreifen/-stände war eine Neuberechnung der gerundeten Beitragssätze erforderlich. Diese betragen nunmehr
4,91 €/m² für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sowie
0,37 €/m² für die Teileinrichtung Parkstreifen/-stände.
Die Verwaltung gibt dem Mobilitätsauschuss die angepassten gerundeten Beitragssätze zur Kenntnis und bittet, die Berechnungen der beigefügten Anlage „Beitragssatzermittlung“ zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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388,8 kB
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