Kenntnisnahme - B 03/0154/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Neuberechnung der gerundeten Beitragssätze aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


In seiner Sitzung vom 13.11.2018 hat der Mobilitätsausschuss die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Krugenofen auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen KAG r straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015 (SBS) beschlossen. Die ermittelten gerundeten Beitragssätze betrugen

5,54 €/m²  r die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sowie

0,42 €/m² r die Teileinrichtung Parkstreifen/-stände.

 

Aufgrund der rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getretenen 1. Änderungssatzung zur vorgenannten SBS mit den beschlossenen Reduzierungen der Anteilssätze der Beitragspflichtigenr die Teileinrichtungen Gehweg, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und Parkstreifen/-stände war eine Neuberechnung der gerundeten Beitragssätze erforderlich. Diese betragen nunmehr

4,91 €/m²  r die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sowie

0,37 €/m² r die Teileinrichtung Parkstreifen/-stände.

 

Die Verwaltung gibt dem Mobilitätsauschuss die angepassten gerundeten Beitragssätze zur Kenntnis und bittet, die Berechnungen der beigefügten Anlage „Beitragssatzermittlung“ zu entnehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 78910000 Erschließungsbeiträge und Beiträge gemäß § 8 KAG NW - sonstige Investitionsauszahlungen“

 

Maßnahmebezogene Ausgaben

 

56.545,71 € Erstattung von Beiträgen gem. § 8 KAG NW                  

 

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Anlagen

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