Entscheidungsvorlage - FB 61/1356/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich zwischen Tittardsfeld, Tittardshang und Bahnlinie Aachen-Düsseldorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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29.01.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.02.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Tittardsfeld, Tittardshang und Bahnlinie Aachen-Düsseldorf eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Tittardsfeld, Tittardshang und Bahnlinie Aachen-Düsseldorf eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Tittardsfeld, Tittardshang und Bahnlinie Aachen-Düsseldorf eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Gebiet, für das eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen werden soll, befindet sich in Aachen-Laurensberg, zwischen den Straßen Tittardsfeld und Tittardshang sowie der Bahnlinie Aachen-Düsseldorf.
Die Stadt Aachen plant zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie der StädteRegion Aachen und der Stadt Herzogenrath den Radschnellweg Euregio (RS 4) von Aachen nach Herzogenrath mit Anschlüssen nach Heerlen und Kerkrade. Mit dem RS 4 soll eine qualitätsvolle Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden, um möglichst viele Nutzer für einen Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad zu sensibilisieren.
Auf dem Aachener Stadtgebiet sind fast alle Flächen, die für Planung und Bau des RS 4 benötigt werden, im Besitz der Stadt Aachen oder des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Lediglich im Bereich Tittardsfeld / Tittardshang in Laurensberg ist der Erwerb von Privatflächen und eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn zur Realisierung des Projektes notwendig.
Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Planbereich zu fassen. Mit dem Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht wird der rechtzeitige Erwerb der benötigten Flächen ermöglicht.
Klimanotstandsbeschluss
Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um den Gremien bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Mit dem RS 4 soll eine qualitätsvolle Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden, um möglichst viele Nutzer für einen Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad zu sensibilisieren und somit die CO2-Emissionen zu reduzieren. Auf diese Weise soll ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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90,2 kB
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