Entscheidungsvorlage - FB 61/1354/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Rückbau von zwei verkehrsbehindernden Ausbuchtungen auf der Albert-Einstein-Straße in Walheim;hier: Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 18.09.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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29.01.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung folgt der Erläuterungen der Verwaltung und beschließt,
a) dass oberhalb der unteren Grundstückszufahrt zu Haus-Nr. 16 in der Albert-Einstein-Straße ein Poller in den Gehweg zwischen Bordstein und taktilen Elementen zu setzen ist, um das Überfahren des Gehwegs zu unterbinden.
b) dass der Gehwegkopf an der Einmündung Senkestraße erhalten bleiben soll.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Antrag der CDU-Fraktion vom 18.09.2019 wird gefordert, an zwei Stellen auf der Albert-Einstein-Straße Ausbuchtungen des Gehwegs in die Fahrbahn zurückzubauen. Unter a) wird dies für die Albert-Einstein-Straße Ecke Hasbach gegenüber der Ausfahrt Haus-Nr. 16 und unter b) für die Albert-Einstein-Straße Ecke Senkestraße gefordert.
Zum Sachverhalt:
In der Sitzung der Bezirksvertretung bzw. des MoA wurden im Jahr 2016 bzw. 2017 die Ausführungsbeschlüsse für den Umbau der Albert-Einstein-Straße gefasst. Der Umbau fand in der 2. Jahreshälfte 2017 statt. Die Gehwege wurden - soweit baulich möglich - auf 2m verbreitert. Die Fahrbahn erhielt abschnittsweise unterschiedliche Breiten von 3,5m bis 6,0m. Dabei wirken die Engstellen geschwindigkeitsdämpfend, was die Einhaltung der T30-Regelung unterstützt. Für den Begegnungsfall sind Ausweichstellen vorgesehen.
Im zugrundeliegenden Antrag der CDU-Fraktion wird unter a) der Rückbau der Fahrbahneinengung unterhalb der Einmündung Hasbach gefordert, weil in diesem Bereich gelegentlich der bergwärts fahrende KFZ bei auftretendem Gegenverkehr auf den Gehweg ausweicht. Die Fahrgasse ist in diesem Bereich nur 3,50 m breit. Hierdurch würden gemäß Antrag der CDU Fußgänger bei der Nutzung des Gehweges gefährdet.
Dieser Sachverhalt wurde in der Verkehrsbesprechung vom 31.10.2019 unter Beteiligung der Polizei und der ASEAG diskutiert. Es wird vorgeschlagen, oberhalb der unteren Grundstückszufahrt zu Haus-Nr. 16 einen Poller in den Gehweg zwischen Bordstein und taktilen Elementen zu setzen, um das Überfahren des Gehwegs zu unterbinden.
Weiter wird im Antrag der CDU-Fraktion unter b) die Rücknahme des Gehwegkopfes an der Einmündung Senkestraße gefordert, da hier Linksausbieger aus der Senkestraße gegenüber Autofahrern aus Richtung Prämienstraße zwar Vorfahrt haben („Rechts-vor-Links“), diese Vorfahrt aber nicht nutzen können, weil ein Begegnungsverkehr südlich der Senkestraße nicht möglich ist.
Der Rückbau des Gehweges wäre mit einer Verschlechterung der Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und dem KFZ-Verkehr verbunden und zudem mit einer größeren Fußgängerquerungslänge, was eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit darstellt und den Komfort der Fußgänger einschränkt. Wegen der geschwindigkeitsreduzierenden Wirkung der Einengung und des Grundsatzes gegenseitiger Rücksichtnahme empfehlen die Teilnehmer der Verkehrsbesprechung vom 31.10.2019 daher hier keine Veränderung des Gehwegkopfes.
Demzufolge wird ein Umbau an dieser Stelle nicht empfohlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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202 kB
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