Kenntnisnahme - FB 61/1361/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Wie in der Bürgerbeteiligung am 28.11.2019 den interessierten Anwohnern und Mitgliedern der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf bereits durch die Fachverwaltung dargelegt wurde, sind die Brander Straße, die Hubert-Spickernagel-Straße sowie die Franz-Delheid-Straße in der bereits politisch beschlossenen Ausbauplanung als asphaltierte Fahrbahnen mit beidseitigen abgesetzten Gehwegen und teilweise einseitigen Parkstreifen vorgesehen. Im Bereich der Querungen des Grüngürtels / Spielplatzes ist eine Einengung der Fahrbahn auf 3,50 m und eine Anrampung vorgesehen, um die ankommenden Autofahrer auf die besondere Situation spielender und querender Kinder hinzuweisen. Die Anrampungen aus Asphalt können rot markiert werden und die Querung wird barrierefrei ausgebaut. Die Querung in der Hubert-Spikernagel-Straße kann beim nächsten Endausbau, geplant in 2020, mit ausgeführt werden. Ebenso die Querunghilfe in der Franz-Delheid-Straße aber nur über eine Länge von ca. 15 m da die Straße noch nicht endausgebaut wird. Die Fußgänger erhalten an diesen Stellen zwar eine deutlich bessere Sicht auf den Kfz-Verkehr, jedoch keinen Vorrang beim Queren (z.B. Fußgängerüberweg). Hierzu werden weder die notwendigen Kfz-Zahlen (200 pro Spitzenstunde) noch die querenden Fußgängerzahlen (50 pro Spitzenstunde) ausreichen.

 

Aus beiden Richtungen werden hier die ankommenden Autofahrer zukünftig durch Zeichen 136 StVO auf spielende Kinder hingewiesen. Eine Ausschilderung dieser Sammelstraßen als Verkehrsberuhigte Bereiche wie beantragt ist nicht mit der baulichen Gestaltung nach dem Separationsprinzip (getrennte Fahrbahn und Gehwege) vereinbar, da verkehrsberuhigte Bereiche grundsätzlich Mischflächen haben sollen. Auch ist die Straßenlänge beider Wohnsammelstraßen zwischen Kreisverkehr Brander Straße und Maarwinkel so groß, dass die Anwohner sicherlich die in Verkehrsberuhigten Bereichen gesetzlich vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) auf dem Weg von und zu ihren Wohnungen nicht einhalten würden. Insofern erfolgt in diesen Straßen keine Ausschilderung als Verkehrsberuhigter Bereich.

 

Die Ausschilderung der ca. 5,50m breiten niveaugleich ausgebauten Fahrwege im  Neubaugebiet Breitbenden als Verkehrsberuhigte Bereiche nach Zeichen 325/326 StVO jeweils nach ihrer baulichen Fertigstellung hat die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf bereits in ihrer Sitzung am 29.03.2017 beschlossen.

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Anlagen

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