Kenntnisnahme - FB 61/1348/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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LKW-Sperrkonzept für das Wohn- und Gewerbegebiet Brand-NordAnfrage der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 12.04.2019Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 15.05.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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05.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die noch einzige für den Durchgangsverkehr offene Zufahrt in das Gewerbegebiet Brand von der Debyestraße über die Straße „Gewerbepark Brand“ ebenfalls für den Durchgangsverkehr mit LKW gesperrt wird; eine weitere innere Sperrung der Eilendorfer Straße für den Schwerlastverkehr erfolgt nicht. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund von Beschwerden einiger Anwohner der Eilendorfer Straße über Schwerlastverkehr in Richtung Freunder Landstraße richtete die CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand mit Schreiben vom 12.04.2019 die Anfrage an die Verwaltung, warum das Schild 253 StVO (LKW-Durchfahrt verboten) an der Eilendorfer Straße südlich der Erberichshofstraße entfernt worden sei.
Die Verwaltung hat die ihr zur Verfügung stehenden Altakten einschließlich verfügbarer Niederschriften über frühere Verkehrsschauen geprüft, jedoch bis zum Jahre 1972 zurück keinen Hinweis auf das Aufstellen oder Entfernen eines LKW-Verbotsschildes südlich der Einmündung Erberichshofstraße gefunden. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass an dieser Stelle kein amtlich angeordnetes Sperrschild für den LKW-Verkehr gestanden hat. Die Verwaltung hat lediglich im März 1997 auf Wunsch der Bezirksvertretung Aachen-Brand sowie Beschluss des Verkehrsausschusses (20.02.1997) die Zufahrt in die Eilendorfer Straße aus Richtung Freunder Landstraße sowie in die Nordstraße aus Richtung Debyestraße jeweils für den Schwerlastverkehr mit Ausnahme des Anliegerverkehrs gesperrt. Somit bleiben alle Betriebe im Gewerbegebiet Brand-Nord einschließlich des jetzt hinzugekommenen Gewerbeparks Brand sowohl von der Freunder Landstraße als auch von der Debyestraße aus erreichbar und können in beide Richtungen verlassen werden.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 15.05.2019 wurde dieses Thema erneut aufgegriffen und die Verwaltung gebeten, ein entsprechendes Konzept zur Entlastung der Eilendorfer Straße von dem LKW-Verkehr zu erstellen. Anschließend hat die Verwaltung die vor Ort vorhandenen LKW-Sperrbeschilderungen in beiliegendem Übersichtsplan zusammengefasst. Da beim Aufstellen der seit Jahren unverändert bestehenden Beschilderung die Straße Gewerbepark Brand noch nicht existierte, muss hier Ecke Debyestraße eine Beschilderung durch ein LKW-Verbot mit Zusatz „Anlieger frei“ noch ergänzt werden.
Wie auch schon einige Redebeiträge in der Sitzung der Bezirksvertretung am 15.05.2019 beschrieben, wäre eine Sperrung der südlichen Eilendorfer Straße ab Einmündung Erberichshofstraße für jeglichen LKW-Verkehr für die im Umfeld ansässigen Gewerbebetriebe mit erheblichen Belastungen und Umwegen verbunden. Die LKW müssten die gesperrte südliche Eilendorfer Straße über Debyestraße/Trierer Straße und Freunder Landstraße umfahren und würden hier drei ohnehin schon extrem belastete und in vielen Tagesabschnitten stark zurückstauende Verkehrsstraßen zusätzlich mit Schwerlastverkehr füllen. Weiterhin sind auch Trierer Straße und Freunder Landstraße von beidseitiger Wohnbebauung gesäumt, deren Anwohner kein Interesse an zusätzlichem Schwerlastverkehr haben. Schließlich stellt eine Sperrung der südlichen Eilendorfer Straße für den Schwerlastverkehr eine Wettbewerbsbenachteiligung für die Betriebe in Brand-Nord für Kundenaufträge aus dem Bereich Indetal und Stolberg dar.
Aus diesen Gründen lehnt die Verwaltung eine entsprechende LKW-Sperrung der südlichen Eilendorfer Straße aus einer oder beiden Richtungen ab.
Die ebenfalls in der Sitzung am 15.05.2019 entwickelte Idee des aufgeschulterten Parkens in der südlichen Eilendorfer Straße zur Verbreiterung der Restfahrbahn und damit zum staufreien Begegnungsverkehr zwischen PKW und LKW bzw. Ausschließen von Fahrten über den Gehweg unterstützt die Verwaltung ebenfalls nicht. Zum einen existiert immer noch der Grundsatzbeschluss „freie Gehwege für freie Bürger“ des Verkehrsmanagementausschusses vom 11. Mai 2000, wonach zukünftig keine neuen Gehwegabschnitte zum PKW-Parken angeboten werden sollen und vorhandene Gehweg-Parkstreifen sukzessive zurückgebaut werden sollen, um den Fußgängern und vorsichtigen Radfahrern angemessene Schutzbereiche zur Verfügung zu stellen. Weiterhin bedeutet die Einrichtung des aufgeschulterten Parkens eine Verbreiterung der Fahrbahn der Eilendorfer Straße um mindestens 1 m, wodurch die gefahrenen Geschwindigkeiten auch bei Gegenverkehr sicherlich spürbar zunehmen werden. Jetzt müssen die Autofahrer bei auftretendem Gegenverkehr in Sorge um ihre Fahrzeuge langsam aneinander vorbeifahren und jederzeit wartebereit sein, falls die Restfahrbahnbreite für einen Begegnungsverkehr nicht ausreicht. Diese Wartebereitschaft wird bei einer 1 m breiteren Fahrbahn nicht mehr notwendig sein, sodass die Autofahrer die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h weniger beachten werden als heute und auch keine Begründung für die Beibehaltung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung mehr bestehen dürfte.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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