Anhörung - FB 61/1357/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße - zwischen Niederforstbacher Straße, Zehntweg, Im Kollenbruch und Vennbahntrassehier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Änderungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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05.02.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 144 - Niederforstbacher Straße/Beckerstraße - des Flächennutzungsplanes 1980 zu beschließen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Rat, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 144 - Niederforstbacher Straße/Beckerstraße - des Flächennutzungsplanes 1980 zu beschließen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Rat, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Bisheriger Verlauf des Verfahrens zur Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplans 1980
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der FNP AC*2030 Neuaufstellung | vom 23.06.2014 bis 01.08.2014 |
| (FNP) | |
Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange im Rahmen der FNP AC*2030 Neuaufstellung | vom 23.06.2014 bis 01.08.2014 |
| (FNP) | |
Anmerkung: Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung wurde auch der Planbereich der Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes betrachtet und diskutiert. | ||||
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit | 12.06.2017 bis 17.07.2017 |
| (Bplan) | |
Termin der öffentlichen Anhörung | 14.06.2017 |
| (Bplan) | |
Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange | 12.06.2017 bis 17.07.2017 |
| (Bplan) | |
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Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bezirk | 02.05.2018 | FB 61/0929/ WP17 | (FNP/BPlan) | |
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss PLA | 17.05.2018 | FB 61/0929/ WP17 | (FNP/BPlan) | |
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Öffentliche Auslegung | 09.07.2018 bis 10.08.2018 |
| (FNP/BPlan) | |
Beteiligung der Behörden /Träger öffentlicher Belange | 09.07.2018 bis 10.08.2018 |
| (FNP/BPlan) | |
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat in ihrer Sitzung am 02.05.2018 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis genommen und einstimmig den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss unter Berücksichtigung von 13 Zusatzpunkten zum Bebauungsplanverfahren empfohlen.
Sie empfahl dem Planungsausschuss einstimmig, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Änderung Nr. 144 - Niederforstbacher Straße/Beckerstraße - des Flächennutzungsplanes 1980 in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.
Der Planungsausschuss hat sich am 17.05.2018 dieser Empfehlung angeschlossen und die öffentliche Auslegung einstimmig beschlossen.
Die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/Beckerstraße - wurde als Parallelverfahren zum gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 978 in der Zeit vom 09.07.2018 bis einschließlich zum 10.08.2018 durchgeführt.
In der Sitzung vom 05.12.2018 hat die Bezirksvertretung Brand das Ergebnis der öffentlichen Auslegung einstimmig zur Kenntnis genommen und dem Rat der Stadt Aachen empfohlen, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/Beckerstraße - zu beschließen.
Der Planungsausschuss schloss sich dieser Beschlussfassung in seiner Sitzung am 06.12.2018 ebenfalls einstimmig an und sprach die Empfehlung zum Beschluss der Änderung Nr. 144 - Niederforstbacher Straße/Beckerstraße - durch den Rat aus.
Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 12.12.2018 die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/Beckerstraße - .
Mit Schreiben vom 26.02.2019 wurden die Verfahrensunterlagen im Original mit dem dazugehörigen Verfahrensplan (Original und Kopie) der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.
Im Verlauf der Prüfung durch die Bezirksregierung Köln wurde mit Mail vom 16.05 und 17.05.2018 die Versagung der Genehmigung der Änderung Nr. 144 in Aussicht gestellt. Der Verwaltung der Stadt Aachen wurde Gelegenheit geboten hierzu Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 24.05.2019 übersandte die Stadt Aachen per E-Mail eine Gegendarstellung zum Ergebnis der Prüfung gemäß §6 BauGB durch die Bezirksregierung Köln.
Mit Schreiben vom 28.05.2019 sprach die Bezirksregierung Köln trotz ausführlicher Stellungnahme die Versagung der Genehmigung der Änderung Nr. 144 aus. Begründet wurde die Versagung damit, dass bestimmte Anforderungen bei der öffentlichen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 (2) BauGB nicht zur Genüge berücksichtigt wurden und hierdurch eine hinreichende Anstoßwirkung hinsichtlich der Öffentlichkeit nicht gegeben sei.
Mit Schreiben vom 24.06.2019 wurde Klage von Seiten der Stadt Aachen gegen die Bezirksregierung Köln beim Verwaltungsgericht Aachen erhoben und beantragt, „die Beklagte zu verurteilen, unter Aufhebung der Versagung vom 28.05.2019, die am 12.12.2018 vom Rat der Stadt Aachen beschlossene 144. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen gemäß §6 BauGB zu genehmigen“.
Da bis zum heutigen Tag kein Termin zur Erörterung der Angelegenheit oder mündlichen Verhandlung anberaumt wurde, ist das Verfahren weiterhin anhängig.
Der Stadt Aachen ist aufgrund der Größe und Bedeutung des Plangebietes für die wohnbauliche Entwicklung der Stadt an einer möglichst schnellen und abschließenden Rechtssicherheit der Planung gelegen, weswegen entschieden wurde, das Verfahren zur Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 – Niederforstbacher Straße/Becker Straße –an bereiter Stelle wieder aufzunehmen. Aus diesem Grund erfolgte eine erneute öffentliche Bekanntmachung unter Berücksichtigung der von der Bezirksregierung Köln benannten Grund, die für die Versagung der Genehmigung maßgeblich waren sowie die wiederholte öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes im Zeitraum vom 30.09.2019 bis 31.10.2019.
Neben den Originalunterlagen lagen alle erforderlichen Unterlagen und wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen in diesem Zeitraum aus. Zusätzlich wurden die Verfahrensunterlagen auf der Internetseite der Stadt Aachen bereitgestellt, zur Einsicht und zum Herunterladen.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Im Zeitraum vom 30.09.2019 bis 31.10.2019 wurden zwei Eingaben aus der Bürgerschaft eingereicht. Beide Eingaben beziehen sich auf die konkrete Planung und das Planungskonzept des Bebauungsplans Nr. 978. Da dieses Verfahren bereits abgeschlossen ist können diese Eingaben hier keine Berücksichtigung finden.
Bezüglich der Änderung des Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 ist keine Eingabe eingegangen. Im Übrigen sind auch im Rahmen der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3(2) BauGB, die in der Zeit vom 09.07.2018 bis einschließlich 10.08.2018 stattgefunden hat, keine Eingaben erfolgt. (siehe hierzu Vorlage FB 61/1083/WP17) .
Die beiden Eingaben zur zweiten öffentlichen Auslegung sind in den Anlagen im Abwägungsdokument zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis beigefügt.
3. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Parallel zur Öffentlichkeit wurden in der Zeit vom 09.07.2018 bis einschließlich 10.08.2018 insgesamt 28 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange an den beiden parallel laufenden Bauleitplanverfahren, dem Bebauungsplan Nr. 978 und der Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/Becker Straße - beteiligt. Davon haben acht Behörden planungsrelevante Stellungnahmen abgegeben, die beim Abwägungsvorschlag zum Bebauungsplan-verfahren Nr. 978 berücksichtigt wurden.
Zur Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplans 1980 - Niederforstbacher Straße/Becker Straße - wurden seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange keine Eingaben gemacht.
Eine zweite Beteiligung der Behörden und Träger war nicht notwendig, da bezüglich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keinerlei Beanstandung seitens der Bezirksregierung Köln erfolgt war.
4. Empfehlung zum Änderungsbeschluss
Durch die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplans 1980 - Niederforstbacher Straße/Becker Straße - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen geschaffen werden. Nach den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung führen die Eingaben der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange nicht zu einer Änderung des Verfahrensplans der Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße-.
Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/Beckerstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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1,9 MB
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3
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2,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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430,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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520,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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7
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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9
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(wie Dokument)
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14,2 MB
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11
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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12
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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