Kenntnisnahme - FB 61/1367/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die unbefestigten Seitenstreifen aller neuen Erschließungsstraßen im Gewerbepark Brand im Vorgriff auf die beschlossene endgültige Ausbauplanung bereits jetzt einseitig zum PKW-Parken und gegenüber mit Haltverboten ausgeschildert werden.

Die Warenanlieferungen zu den bereits bestehenden Betrieben und neuen Baustellen haben von den Privatgrundstücken aus zu erfolgen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Gewerbegebiet „Gewerbepark Brand“ war von vorneherein bereits als besonders hochwertiges Gewerbegebiet für kleinere, insbesondere aus verdichteten Mischgebieten umziehende Handwerksbetriebe vorgesehen. Der Bebauungsplan schließt deshalb besonders belastende Betriebsarten aus, um die Qualität innerhalb des Gewerbeparks zu sichern und die Belastung für das Umfeld zu begrenzen. Aus diesem Grunde sind bereits in der Ausbauplanung nur einseitige Parkstreifen von 2,0 m Breite für das ausschließliche PKW-Parken festgelegt worden. Da der Endausbau des Straßenraumes im Gewerbepark Brand noch einige Zeit dauern wird, hält die Verwaltung es für angemessen, entsprechend beigefügtem Beschilderungsplan das endgültige Verkehrskonzept für diesen Gewerbepark bereits jetzt im Baustraßenzustand umzusetzen, zumal die als störend empfundenen großen LKW, Auflieger und  Anhänger meistenteils keinen Bezugspunkt zum Gewerbepark haben.


 

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Anlagen

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