Entscheidungsvorlage - FB 02/0193/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft der Stadt Aachen nimmt den Sachstandsbericht zum Zensus 2021 zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Durchführung des Zensus 2021 seitens der Stadt Aachen analog zum Zensus 2011 für die gesamte StädteRegion durchzuführen sowie die Stadtverwaltung zu ermächtigen, dafür erforderliche öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadtverwaltung und der StädteRegion Aachen zu schließen.


 

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Erläuterungen

Zensus 2021 – aktueller Sachstand

Im Jahre 2021 findet in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU eine Volks-, Gebäude- und

Wohnungszählung (der sog. Zensus 2021) statt.

Am 10.03.2017 trat das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus vom Bund in Kraft, am 23.11.2018 folgte das Zensusvorbereitungsänderungsgesetz des Bundes und am 03.12.2019 das Zensusgesetz des Bundes (ZensG 2021).

Die Vorbereitungen sowie erste Datenlieferungen und Pretest haben bereits stattgefunden. Ab August 2020 werden Vorbereitungen für die konkreten Aktivitäten vor Ort beginnen und eine Erhebungsstelle muss eingerichtet werden.

Die Stadt Aachen beabsichtigt analog zum Vorgehen im Jahr 2011 eine Zensus-Erhebungsstelle gemäß den rechtlichen Vorgaben einzurichten und die Erhebung für die gesamte StädteRegion durchzuführen. Hierzu ist es notwendig mit der StädteRegion entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu schließen.

Frau Debald erläutert anhand beigefügter Präsentation den aktuellen Sachstand sowie den Handlungsbedarf.

 

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Anlagen

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