Kenntnisnahme - B 03/0155/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Tuchmacherviertel GmbH & Co. KG hat sich mit o.a. Vertrag zur Verwirklichung der städtebaulichen Planungen des Bebauungsplanes Nr. 978 verpflichtet. Der Vertrag beinhaltet jedoch eine Öffnungsklausel, wonach der öffentlich-geförderte Wohnungsbau auch durch die Gesellschafter der Tuchmacherviertel GmbH & Co. KG oder mit ihr verbundene Gesellschaften errichtet werden darf. Die Tuchmacherviertel GmbH & Co. KG hat das Baugrundstück für den geförderten Wohnungsbau an die mit ihr verbundene Grafental GmbH & Co. KG veräußert und ihr im Rahmen des Kaufvertrages auch die Verpflichtung zur Realisierung des geförderten Wohnungsbaus übertragen. Da diese Vereinbarung lediglich das Innenverhältnis beider Gesellschaften betrifft, wurde zur Sicherung der städtischen Ansprüche ein dreiseitiger Änderungsvertrag zwischen der Stadt, der Tuchmacherviertel GmbH & Co. KG sowie der Grafental GmbH & Co. KG abgeschlossen.

 

Der seitens der Grafental GmbH & Co. KG gestellte Förderantrag für 82 Wohnungen wurde im Dezember 2019 bewilligt.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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