Entscheidungsvorlage - FB 61/1374/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1350, Flur 80, Gemarkung Aachen, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1350, Flur 80, Gemarkung Aachen, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 1350, Flur 80, Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen- Mitte.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für das Gebiet zwischen Peterstraße, Blondelstraße, Promenadenstraße und Schumacherstraße, in dem das o.g. Vorhaben liegt, wurde am 29.07.2019 in Form einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW die Aufstellung des Bebauungsplanes „Blondelstraße / Promenadenstraße“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten beschlossen. Im Planungsausschuss wurde am 05.09.2019 die Dringlichkeitsentscheidung genehmigt. Die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 19.09.2019.

Der Rat der Stadt Aachen hat am 14.09.2016 das Konzept zur Steuerung von Spielhallen im Stadtgebiet Aachen“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Erlaubnisbereiches für Spielhallen.

Das Ziel des Bebauungsplanes ist, dass sich Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros nicht über den Erlaubnisbereich hinaus ausweiten sollen. In der Peterstraße befinden sich derzeit mehrere Vergnügungsstätten innerhalb des Erlaubnisbereiches entsprechend dem Konzept zur Steuerung von Spielhallen im Stadtgebiet Aachen“. In diesem Bereich sollen zukünftig weiterhin solche Nutzungen zugelassen werden. Außerhalb des Erlaubnisbereiches soll die heutige Nutzungsmischung gesichert und gestärkt werden. Der Schwerpunkt soll überwiegend in der Wohnnutzung liegen, mit einer gemischten Nutzung in den Erdgeschossen. Vergnügungsstätten sollen hier künftig ausgeschlossen werden.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes – Blondelstraße / Promenadenstraße – liegt das Grundstück Blondelstraße 7 (Gemarkung Aachen, Flur 80, Flurstück 1350). Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung ein Antrag auf Nutzungsänderung eines Cafés zu einer Wettannahmestelle vor. Der Standort des Vorhabens liegt jedoch außerhalb des o.g. Spielhallenerlaubnisbereiches. Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 06.06.2020 zurückgestellt.

 

Da der Bebauungsplan vor Ablauf der Zurückstellung voraussichtlich noch keine Rechtskraft erlangt haben wird, ist zu befürchten, dass die Realisierung der mit dem laufenden Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht werden würde. 

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Bereich des Grundstücks Blondelstraße 7 eine Veränderungssperre zu erlassen, um den Antrag rechtssicher ablehnen zu können.

 

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Anlagen

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