Entscheidungsvorlage - FB 45/0709/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt, das Einbinden von Spenden schulischer Fördervereine bei dem Ausstatten mit Präsentationstechnik bis auf weiteres nicht zu berücksichtigen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In dem nicht-öffentlichen Teil der Schulausschusssitzungen vom 02.07.2019 und 19.09.2019 ist unter Mitteilungen der Verwaltung bereits mündlich über die Problematik von Spenden durch Fördervereine für die Präsentationstechnik an Schulen berichtet worden.

Für die Schulausschusssitzung am 12.11.2019 ist darüber hinaus, ebenfalls für den nicht-öffentlichen Teil, eine Vorlage, bestehend aus einem erklärenden Aktenvermerk, gefertigt worden. Die Verwaltung ist daraufhin beauftragt worden,

-          den städtischen Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) um eine entsprechende gutachterliche Stellungnahme, vordergründig mit Blick auf den § 98 Abs. 1 S. 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG), zu bitten  

-          eine Entscheidungsvorlage für die Februar-Sitzung des Schulausschusses zu fertigen

 

Aus der als Anlage beigefügten Expertise des FB 30 geht hervor, dass das Schulgesetzt nicht festlegt, wann ein unangemessenes Benachteiligen bzw. Bevorzugen einzelner Schulen vorliegt. Dies überlässt dem Schulträger einen durchaus erheblichen Beurteilungsspielraum.

Weder Schulen noch Eltern können, eine Benachteiligung vermutend, gegen die durch den Schulträger getroffene Entscheidung erfolgreich Rechtsmittel einlegen.

 

Die Vor- bzw. Nachteile des Einbindens von Spenden schulischer Fördervereine sind bereits in dem genannten Vermerk vom 17.09.2019, der dieser Vorlage ebenfalls noch einmal beigefügt ist, aufgeführt worden.

 

Als Ergebnis dieser Abwägungen schlägt die Verwaltung vor, angesichts knapper Umsetzungskapazitäten in verschiedenen Bereichen sowie des hohen Drucks rechtzeitigen Abflusses von Bundes- und Landes-Fördermitteln Spenden schulischer Fördervereine für die Ausstattung mit Präsentationstechnik bis auf weiteres nicht zu berücksichtigen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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0

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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