Entscheidungsvorlage - FB 45/0711/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderanträge für die Kitas Hermann-Löns-Straße 6 und Rollefstraße 2 aus dem KiTa–Investitionsprogramm NRW 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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18.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Projekt Hermann-Löns-Straße:
Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung den Förderantrag aus dem Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025 für die Aus- und Umbaumaßnahme in der Tageseinrichtungen für Kinder in der Hermann-Löns-Straße 6 für vier neue U3-Plätze zu stellen.
Projekt Rollefstraße:
Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung den Förderantrag aus dem Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025 für die Aus- und Umbaumaßnahme in der Tageseinrichtungen für Kinder in der Rollefstraße 2 für vier neue U3-Plätze zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Durch den Wegfall von Jugendamtbudgets im Rahmen des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025 und der Einführung einer Ausbaugarantie werden gemäß des Beschlusses der KJA-Vorlage „Vorstellung des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025“ vom 14.10.2019 Einzelfallentscheidungen über Maßnahmen mit dem Schwerpunkt zur Schaffung neuer Plätze dem Kinder- und Jugendausschuss vorgelegt.
Diese Vorlage umfasst zwei ähnliche Vorhaben in den Kitas in der Hermann-Löns-Straße 6 und Rollefstraße 2. Der Träger akquiriert Fördermittel für die Schaffung von jeweils vier neuen U3-Plätzen im Sozialraum Aachen Brand (Sozialraum 12).
2. Projekte
Erstes Projekt: Aus- und Umbaumaßnahme Hermann-Löns-Straße
Innerhalb der vom katholischen Träger „pro futura“ betriebenen Kita wird eine Gruppenform I in eine Gruppenform II umgewandelt. Durch diese Umwandlung werden zum einen ü3-Plätze abgebaut und zum anderen vier neue U3-Plätze geschaffen.
Die Umwandlung erfordert bauliche Veränderungen, wie z. B. die Verbesserung der Akustik, den Umbau der Toiletten- und Waschgelegenheiten sowie die Einrichtung von Kinderwagenstellplätzen und eines U3-Spielbereichs im Außengelände.
Vor dem Hintergrund, dass nach aktueller Datenlage auch nach der Realisierung von anderweitigen Ausbaumaßnahmen (Neubau Tuchfabrik Becker) im Sozialraum 12 nicht die politisch beschlossene Zielversorgungsquote im U3-Bereich von 50 % erreicht wird, wird die Schaffung der neuen U3-Plätze aus planerischer Sicht befürwortet. Das Vorhaben wurde in die Kitabedarfsplanung 2020/2021 und somit in die Versorgungsquoten aufgenommen. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 wird eine U3-Quote von 42,28 % erreicht und eine ü3-Quote von 85,32 %. Nach der Realisierung eines weiteren Projektes (Neubau Tuchfabrik Becker) würde nach heutigem Stand eine U3-Quote von 47,66 % und eine ü3-Quote von 96,08 % erreicht.
Zweites Projekt: Aus- und Umbaumaßnahme Rollefstraße
Auch die Kita in der Rollefstraße wird von dem katholischen Träger „pro futura“ betrieben und plant die Umwandlung einer Gruppenform I in eine Gruppenform II. Durch die Maßnahme werden ebenfalls ü3-Plätze abgebaut und zugleich vier neue U3-Plätze geschaffen.
Die Fördermittel werden für bauliche Maßnahmen genutzt, die im Zusammenhang mit der Umwandlung erforderlich werden. So muss ein Durchbruch einer Wand erfolgen, sodass der Ruheraum mit dem Differenzierungsraum verbunden werden kann. Zudem müssen Stellplätze für Kinderwagen geschaffen werden und die Akustik muss verbessert werden. Zuletzt muss ein Spielbereich für die U3-Kinder abgetrennt werden.
Die Abteilung FB 45/100, Jugendhilfeplanung, befürwortet auch dieses Vorhaben unter Berücksichtigung der bereits genannten Datenlange unter Punkt 2 und somit der nicht erreichten Zielversorgungsquote in diesem Sozialraum.
3. Fördermittel
Aus dem Kita-Investitionsprogramm NRW 2025 können für die genannten Aus- und Umbaumaßnahmen sowie für die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zur Schaffung neuer U3-Plätze 90 % des individuellen Förderhöchstbetrags pro Platz von 13.000 € generiert werden. Die Zweckbindung der Förderung von neuen Plätzen beträgt 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Einrichtung der Plätze.
Erstes Projekt: Aus- und Umbaumaßnahme Hermann-Löns-Straße
Durch die Schaffung von vier U3-Plätzen können durch der Träger in Summe 46.800 € an Fördergeldern beantragt werden. Der Eigenanteil in Höhe von 5.200 € wird durch „pro futura“ getragen.
Zweites Projekt: Aus- und Umbaumaßnahme Rollefstraße
Durch die Schaffung von vier U3-Plätzen können durch der Träger in Summe 46.800 € an Fördergeldern beantragt werden. Der Eigenanteil in Höhe von 5.200 € wird durch „pro futura“ getragen.
Übersicht Förderantrag Projekt Hermann-Löns-Straße:
Förderung Aus- und Umbau | Summe pauschal | Plätze vorher | Plätze nachher | Betrag | ||
13.000 € | 88 | 78 | 52.000 € | |||
U3 | ü3 | U3 | ü3 | |||
12 | 76 | 16 | 62 | |||
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Förderung Aus- und Umbau | Eigenanteil | Anzahl beantragter Plätze | Beantragte Zuwendung | Eigenanteil Betrag | ||
10 % | 4 | 46.800 € | 5.200 € | |||
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Übersicht Förderantrag Projekt Rollefstraße:
Förderung Aus- und Umbau | Summe pauschal | Plätze vorher | Plätze nachher | Betrag | ||
13.000 € | 88 | 74 | 52.000 € | |||
U3 | ü3 | U3 | ü3 | |||
12 | 76 | 16 | 58 | |||
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Förderung Aus- und Umbau | Eigenanteil | Anzahl beantragter Plätze | Beantragte Zuwendung | Eigenanteil Betrag | ||
10 % | 4 | 46.800 € | 5.200 € | |||
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4. Beschlussvorschläge:
Projekt Hermann-Löns-Straße:
Die Verwaltung empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss, die Verwaltung zu beauftragen,
einen Antrag auf Förderung von vier neuen U3-Plätzen zu stellen.
Projekt Rollefstraße:
Die Verwaltung empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss, die Verwaltung zu beauftragen,
einen Antrag auf Förderung von vier neuen U3-Plätzen zu stellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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5,8 MB
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2
|
öffentlich
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5,8 MB
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