Kenntnisnahme - FB 61/1378/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Planungsausschuss am 10.01.2019 wurde zuletzt der inhaltliche Gesamtzusammenhang der Umgestaltung der Fußgängerzonen in Burtscheid dargestellt. Dabei wurde insbesondere auf den Kontext „Bachoffenlage/Wasser sichtbar machen“ hingewiesen:

 

„Der historische Kern Burtscheids grenzt südlich des Hauptbahnhofs unmittelbar an die Innenstadt an. In der Tallage der Wurm gelegen, zieht sich seine Bebauung den Hang bis zur Kasinostraße empor. (…) Burtscheid verdankt seine Entstehung und spätere wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung hauptsächlich seinem Thermalwasser und dem Kur- und Badewesen.“ (Auszug aus dem Innenstadtkonzept 2022, Seite. 69)

 

 

EINORDNUNG IN DEN KONTEXT DES INNENSTADTKONZEPTES 2022:

Abb. 1: Geltungsbereich des Innenstadtkonzeptes 2022

 

 

Der Geltungsbereich des Innenstadtkonzeptes umfasst für Burtscheid folgende Maßnahmen:

1.)    Bachoffenlegung Teilstück Burtscheider Markt

2.)    Bachoffenlegung Burtscheider Kurgarten

3.)    Umgestaltung Fußgängerzone Burtscheider Markt bis Bereich Abteitor

4.)    Umsetzung Parkpflegewerk Burtscheider Kurgarten

5.)    Umgestaltung westliche Bachstraße

Der Geltungsbereich des ISK 2022 endet in Richtung Süden am Abteitor und schließt die Umgestaltung des Kapellenplatzes nicht mit ein.

 

BACHOFFENLAGE IN BURTSCHEID IM RAHMEN DES INNENSTADTKONZEPTES:

Ein thematischer Schwerpunkt des Innenstadtkonzeptes 2022 ist das Bestreben des „Sichtbar- und Erlebbarmachens der Aachener Bäche“. Eine Machbarkeitsstudie für den Bereich der Innenstadt wurde bereits in Auftrag gegeben und abgeschlossen. Ziel der Erarbeitung eines derartigen Gesamtkonzeptes war es, den Innenstadtbereich hinsichtlich der technischen, gestalterischen und finanziellen Möglichkeiten an ausgewählten Standorten zu untersuchen. 

 

Die Verwaltung beabsichtigt, zeitnah eine Machbarkeitsstudie „Wasser sichtbar machen in Burtscheid“ in Auftrag zu geben, die eine fundierte Aussage zu den historischen Gegebenheiten, Voraussetzungen vor Ort und Möglichkeiten der Umsetzung liefert. Die Verwaltung empfahl diese Herangehensweise, um ein flächendeckendes Konzept für den gesamten Kernbereich von Burtscheid mit den anspruchsvollen technischen und wasserschutzrechtlichen Belangen vorlegen zu können. Die Machbarkeitsstudie soll Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Aufwertung des öffentlichen Raumes, somit der Standortsicherung für die aktuellen Bemühungen um die Rehakliniken, aufzeigen und im selben Zuge auch einen Beitrag zum Klimaschutz in Burtscheid im Sinne einer integrierten Stadtteilentwicklung leisten.

 

Die Studie soll als Gesamtkonzept für Wasser in Burtscheid dienen und als Beitrag für die Umgestaltung der Fußgängerzonen und ebenfalls den Kapellenplatz betrachtet werden.

 

Für die aktuelle Situation am Kapellenplatz ist bekannt, dass Wurmbach und Kalter Bach verrohrt unterhalb der Kapellenstraße südwestlich am Kapellenplatz vorbei fließen. Die Höhenlage der Kanäle befindet sich unterhalb des Platzniveaus des Kapellenplatzes (s. Anlage 6). Daher ist auf kurzem Wege ohne zusätzliche Maßnahmen eine Entnahme von Bachwasser im freien Gefälle nicht möglich. Bachwasser könnte dennoch auf dem Kapellenplatz unter Zuhilfenahme von Pumpentechnik oder über eine Bypassleitung mit Anschluss an den Bachkanal in der Malmedyer Straße (Leitungsplan, s.Anlage 8) sichtbar gemacht werden. Beide Varianten sind machbar, bedürfen aber noch weiterer Untersuchungen (siehe Anlage 7: „Technische Hintergründe zum Thema Bachwasser“).

 

KAPELLENPLATZ:

In 2010 wurde im Planungsausschuss das Programm für Sofortmaßnahmen in Burtscheid beschlossen. Von 2010 bis 2013 wurden damit jährlich 50.000 Euro für Reparaturmaßnahmen und Verbesserungen in Burtscheid bereitgestellt.

 

Die Maßnahmen erfolgten in mehreren Schritten, um die Aufenthaltsqualität im Bereich vom Burtscheider Markt über Abteitor und Kapellenstraße (Fußgängerzone) bis zum Kapellenplatz erkennbar zu verbessern. Hierzu entwickelte die Verwaltung ein Maßnahmenpaket, das zeitnah realisiert werden konnte.

 

Im Rahmen des Sofortmaßnahmenprogramms für Burtscheid wurden damals bereits erste Aufwertungen am Kapellenplatz vorgenommen. Der Kapellenplatz stellt sich als funktionaler Platz mit Marktnutzung dar, der in seiner Struktur von geometrischen Grundformen geprägt ist. Diese wurden im Rahmen des  Pflanz-, Blüh-, und Pflegekonzeptes durch die Anordnung neuer Pflanzbeete (wie heute vorhanden) und Staudenbepflanzung aufgenommen.

 

Im Folgenden werden die in der Vergangenheit nicht abschließend erarbeiteten Überlegungen zu einer Umgestaltung des Kapellenplatzes dargestellt:

Bereits aus dem Jahr 2017 (s. Anlage 1) stammt eine erste Entwurfsplanung, die eine komplette Oberflächenerneuerung mit einer Sichtbarmachung des dort verrohrten Wurmbaches in Form einer bodengleichen Wasserführung vorsieht.

Diese Entwurfsvariante präsentiert eine Erneuerung der Bepflanzungen, die Optimierung einiger Pflanzbeetausbildungen im Kioskbereich sowie die Erneuerung der Oberflächenmaterialien unter Berücksichtigung einer barrierefreien Nutzung des Platzes. Die vorhandene Mauer mit den Sitznischen wird im Entwurf erhalten, Bänke werden erneuert und die Bachwasserrinne wird im Bereich der Sitznischen teilweise durch Abdeckungen (Roste) begehbar gemacht.

Bei der Planung der Wasserrinne in Alternativen wird in einer Variante ebenfalls von einem barrierefreien Gefälle der Rinne ausgegangen, welches bei Abschalten des Wassers an Markttagen in Form einer Art „Mulde“ übergehbar sein könnte. 

 

Nach Rücksprache zu dieser Entwurfsvariante mit den Marktbeschickern werden die Herausforderungen durch die Marktnutzung deutlich. Die vorhandenen Pflanzbeete bedingen eine feste Anordnung der Marktstände des Wochenmarktes auf engstem Raum und in der Folge die Öffnung der Marktstände hin zu einem „Gang“. Dieser würde sich im Bereich der Wasserführung vor der Mauer befinden würde (s. Anlage 2, Fotomontage). Aufgrund starker Bedenken der Marktbeschicker hinsichtlich der gültigen Hygiene-Vorschriften stellt die in dieser Variante angedachte Wasserführung mit Rinne (Müllansammlung, Wasserverschmutzung etc.) ein Problem für die Marktnutzung dar. Auch die Variante mit einer „barrierefreien Mulde“, bei der das Wasser an Markttagen abgestellt werden kann, wird aufgrund der beengten Verhältnisse verworfen.

 

In der Folge erstellt die Verwaltung eine „Variante ohne Pflanzbeete mit bodengleicher Wasserführung“

(s. Anlage 3). Diese Variante wird verwaltungsintern nicht weiter verfolgt, da im Rahmen des Sofortmaßnahmenprogramms dem Wunsch nach Bepflanzung ein besonderes Gewicht beigemessen und die Pflanzbeete positiv bewertet wurden. Besonders an den sechs von sieben Tagen, an denen der Wochenmarkt nicht stattfindet, wird diese Bedeutung für die Aufenthaltsqualität spürbar.

 

Eine aktuelle „Entwurfsvariante mit Wasserbecken“ vom 25.01.2019 (s. Anlagen 4, 5 und 6) unterscheidet sich von den vorgenannten Varianten im Wesentlichen hinsichtlich der Materialwahl und der Ausbildung der Wasserführung. Aufgrund der oben beschriebenen Problematik der bodengleichen Ausführung wurde eine Variante mit drei Wasserbecken zwischen den geplanten Sitznischen erarbeitet. Die Wasserbecken aus Sichtbeton nehmen die Flucht der Mauer auf, so dass kein Raum für die Marktnutzung verloren geht. Wie man im Regelquerschnitt in der Ansicht der Wasserbecken (s. Anlage 5) erkennen kann, passt sich die Höhenentwicklung der Becken der Topographie in Laufrichtung des Wassers an.

VORGESCHLAGENE WEITERE VORGEHENSWEISE:

Mit Beschluss des Planungsausschusses vom 10.01.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, neben der abschließenden Bearbeitung der Bedarfs- und Potentialanalyse zum Kurstandort die oben benannten Maßnahmen aus dem Innenstadtkonzept 2022 zunächst über eine Machbarkeitsstudie „Wasser sichtbar machen in Burtscheid“ mit den aktuellen Entwicklungen rund um das Kurwesen (Standortverlagerung) in einen zeitlichen und gestalterischen Einklang zu bringen. Der Umbau des Kapellenplatzes sollte sich nach Prüfung der Rahmenbedingungen vor Ort und ersten Entwürfen in seiner Gestaltung aufgrund des Themas „Wasser sichtbar machen“ in diese Abfolge einreihen.

 

Es wäre wünschenswert, sich über eine Festlegung gestalterischer Standards und technischer Möglichkeiten dem zentralen Thema Burtscheids, dem Thema „Wasser“, zu nähern und Umbaumaßnahmen auf dieser Grundlage zu entwickeln.

 

Alternativ kann man am Kapellenplatz aus Sicht der Verwaltung auch die Auffassung vertreten, einen besonderen Ort mit einer besonderen Nutzung (Wochenmarkt) individuell und ohne übergeordnetes Konzept zu gestalten. Gleichwohl sollte auch für diesen vorgezogenen Schritt die technische Machbarkeit der Sichtbarmachung des Bachwassers geprüft und darauf aufbauend  die damit verbundenen Umsetzungs- sowie Unterhaltungskosten ermittelt werden.

 

KOSTEN UND FINANZIERUNG:

Die Kosten der Oberflächengestaltung mit Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz werden bei der zuletzt dargestellten Variante auf 300.000,-€ geschätzt. Auf Grundlage einer hydraulischen Untersuchung erst können die zusätzlichen Baukosten – insbesondere für den Themenbereich Wasser – genauer beziffert werden.

 

Im Haushalt stehen investive Mittel unter PSP-Element 5-120102-000-300-1 in Höhe von 192.000,-€ für die Umsetzung zzgl. 6.000.-€ konsumtive Mittel für Beleuchtung zur Verfügung. Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Konkretisierung der Planung haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.

 

Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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