Entscheidungsvorlage - FB 45/0706/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zur Kenntnis.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 76 bei gleichzeitiger Absenkung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 33 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. die plusKiTa- und Sprachfördereinrichtungen aus dem KiTa-Jahr 2019/2020 übergangsweise für das KiTa-Jahr 2020/2021 weiter mit einer Fördersumme von 30.000 Euro für jede der 26 plusKiTas und 10.700 Euro für jede der 55 Sprachfördereinrichtungen zu fördern und
  3. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
  4. Darüber hinaus empfiehlt er, für die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 24 Plätzen  in den Kindertagesstättenbedarfsplan 2020/2021 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 27.600 Euro für das KiTa-Jahr 2020/2021 zu übernehmen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 76 bei gleichzeitiger Absenkung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 33 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. die plusKiTa- und Sprachfördereinrichtungen aus dem KiTa-Jahr 2019/2020 übergangsweise für das KiTa-Jahr 2020/2021 weiter mit einer Fördersumme von 30.000 Euro für jede der 26 plusKiTas und 10.700 Euro für jede der 55 Sprachfördereinrichtungen zu fördern und
  3. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
  4. Darüber hinaus beschließt er, für die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 24 Plätzen  in den Kindertagesstättenbedarfsplan 2020/2021 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 27.600 Euro für das KiTa-Jahr 2020/2021 zu übernehmen.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2020/2021 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

 

Die U3-Bedarfsplanung führt unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages genannten Überbelegungen der Freien Träger zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 93,08 % und im U3-Bereich von 46,79 % im Kindertagesstättenjahr 2020/2021, beginnend mit dem 01.08.2020. Die unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages angemeldeten 60 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht mit berücksichtigt.

 

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2020 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

 

Zum 1. August 2020 wird das „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ in Kraft treten und die bisher gültige Fassung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ablösen. Mit dieser Novellierung gehen eine Vielzahl von gesetzlichen Neuerungen und Änderungen einher mit Auswirkungen auf unterschiedliche Bereiche in der Kindertagesbetreuung – unter anderem auch auf die Bedarfsplanung. Nähere Informationen zur Novellierung finden sich im Vorwort der Anlage „Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021“.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Für die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplanes 2020/2021 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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Ergebnis

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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