Kenntnisnahme - FB 45/0714/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Ausgangslage:

Mit Schreiben vom 25.11.2019 bittet die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf sowie der Bezirksvertreter, Herr Peter Koch (FDP), um Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf.

Danach sollen die Nutzungszeiten des Lehrschwimmbeckens in der Birkstraße, über die Dienstzeit des Schulhausmeisters hinaus, für den Vereinssport auf 22.00 Uhr ausgeweitet werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich könnten die Nutzungszeiten des Lehrschwimmbeckens in der Birkstraße bei Bedarf erweitert werden. Laut Mitteilung des Bezirksamtes Aachen-Eilendorf gab es in der Vergangenheit immer wieder Anfragen von Vereinen, die auf Grund der bestehenden Situation abgelehnt werden mussten. Auch der Fachbereich Sport hat Anfragen für den Nachmittags- und Abendbereich erhalten, die nicht befriedigt werden konnten. Bevor die Nutzungszeiten erweitert werden, müssten jedoch konkrete Nutzungsanfragen in Form von verbindlichen Anträgen durch die Vereine vorliegen. Des Weiteren müsste es sich um Anfragen handeln, die eine langfristige bzw. dauerhafte Nutzung vorsehen.

In einem ersten Schritt würde geprüft werden, ob die Nutzungsanfragen durch Zuweisung freier Kapazitäten in den drei anderen städtischen Lehrschwimmbecken an Schulen (GGS Schönforst, KGS Karl-Kuck-Schule, GGS Walheim) bedient werden könnten. Sofern dies nicht möglich ist, würde die Ausweitung der Nutzungszeiten in der Birkstraße geprüft. Eine Ausweitung von Wasserzeiten hat immer eine gesamtstädtische Bedeutung, da bei der Vergabe von Nutzungszeiten besondere Bedarfe wie beispielsweise die Nichtschwimmerausbildung Vorrang haben.

 

Auf Grund bestehender Pflichten für den Betrieb eines Lehrschwimmbeckens bzw. bei Nutzung eines Schulgebäudes kann die Schlüsselgewalt nicht übertragen werden, da die Präsenz einer fachkundigen Person (Schul- oder Hilfshausmeister) aus Sicht des Schulträgers zwingend erforderlich ist.

Die Schule verfügt über ein spezielles Heizsystem. Bei Störungen während des laufenden Schulbetriebes muss der Schulhausmeister hier häufig tätig werden. Die regelmäßigen Vertretungen des Schulhausmeisters werden daher in der Anwendung der Heizungsanlage geschult. Die Heizungsanlage heizt auch das Lehrschwimmbecken. Bei Erweiterung der Nutzungszeiten des Lehrschwimmbeckens über die Dienstzeiten des Stammhausmeister sowie der Vertreter hinaus, müsste eine verantwortliche Person benannt werden, die bei Störungen entsprechend tätig werden könnte.   

Eine verantwortliche Person wäre ebenfalls für den Betrieb des Lehrschwimmbeckens erforderlich. Das Lehrschwimmbecken wird mit Chlorlauge (nicht wie die meisten anderen Schwimmbäder mit Chlorgas) betrieben. Anders als beispielsweise im Lehrschwimmbecken der GGS Schönforst gibt es kein Alarmierungssystem. Unstimmigkeiten des pH-Wertes oder des Schwefelsäure-Gehaltes können nur im Technik-Keller festgestellt werden. Folglich müsste eine verantwortliche Person regelmäßig die entsprechenden Werte im Technik-Keller kontrollieren, Messungen durchführen und ggfs. eine Sperrung des Lehrschwimmbeckens vornehmen. Eine zusätzliche Messung des pH-Wertes und des Schwefelsäure-Gehaltes ist aus Sicht der Abteilung Schule zwingend notwendig, da zwischen den Messungen der Schwimmbadtechnik und den händischen Messungen häufig Abweichungen bestehen, die eine Regulierung erforderlich machen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass auf Grund der Heizungsanlage und der besonderen Schwimmbadtechnik eine verantwortliche, fachkundige Person benannt werden muss, die einen Zugang zum Technik-Keller erhalten muss, in dem die Technik der gesamten Schule, der Turnhalle, des Lehrschwimmbeckens und der Dienstwohnung geregelt wird.

Aus Sicht der Abteilung Schule können diese Verantwortlichkeiten ausschließlich auf städtisches Personal übertragen werden.

Hierzu wäre eine entsprechende Stelleneinrichtung für den Stellenplan 2021 beim Fachbereich Personal und Organisation zu beantragen. Erst nach Bewilligung und Besetzung dieser zusätzlichen Personalressource könnten die Nutzungszeiten ausgeweitet werden. Die Personalkosten für eine Ausweitung der Nutzungszeiten bis 22.00 Uhr betrügen ca. 32.500 € jährlich. Da die meisten Nutzungen durch Vereine entgeltfrei sind, würden vermutlich lediglich geringe bis keine Einnahmen erzielt werden, die zu einer Reduzierung der Personalkosten führten.

 

Ferner müssten für notwendige Reinigungsarbeiten im Lehrschwimmbecken entsprechende Zeitfenster eingerichtet werden. In diesen Zeiten ist eine Nutzung durch die Schule/Vereine nicht möglich. Diese belaufen sich auf ca. 7 Stunden in der Woche.

 

Der Zugang zum Lehrschwimmbecken wäre über den Eingang der Turnhalle sichergestellt. Es existieren mehrere Umkleideräume, sodass eine geschlechterneutrale Umkleidesituation sichergestellt wäre. Seitens des Bezirksamtes wurde darauf hingewiesen, dass die Turnhalle nur über eine Umkleide verfügt. Bei einer parallelen Vergabe von Lehrschwimmbecken und Turnhalle wäre eine geschlechtergemischte Vergabe der Turnhalle nicht möglich. Dieser Umstand könne nur durch eine bauliche Maßnahme verändert werden.  

 

Weiterhin sollte berücksichtigt werden, dass die Dienstwohnung des Schulhausmeisters direkt an das Lehrschwimmbecken angrenzt. Die Nutzung ist laut Aussage des Schulhausmeisters in Form von Vibrationen in der Dienstwohnung deutlich spürbar. Durch eine Nutzung im Nachmittag bzw. am Abend würde die Ruhezeit des Schulhausmeisters gegebenenfalls gestört werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

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Investive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

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Ertrag

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Personal-/

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Durch die Einstellung einer zusätzlichen Kraft entstünden jährliche Personalkosten in Höhe von 32.500 €. Diese zusätzlichen Mittel müssten ab 2021 über den Personalkostenverbund zur Verfügung gestellt werden. Eine Deckung ist nicht vorhanden.

Für die gleichzeitige Nutzung der Turnhalle und des Lehrschwimmbeckens wäre eine Baumaßnahme erforderlich. Sowohl die Kosten für die mögliche Baumaßnahme als auch für ggf. zusätzlich anfallende Reinigungen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.

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