Kenntnisnahme - FB 61/1370/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Aussetzen des ab dem 01.01.2016 eingeführten Standortkonzeptes "Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller" zunächst für ein Jahr mit dem Ziel, Altkleidercontainer dauerhaft nicht mehr auf öffentlichen Flächen zuzulassenhier: Bericht zur Evaluierung der Projektphase
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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19.02.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 die Empfehlung des Mobilitätsausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen und mehrheitlich bei vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, das ab dem 01.01.2016 eingeführte Standortkonzept “Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller“ ab sofort zunächst befristet für ein Jahr auszusetzen und keine Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen. Das Jahr 2019 soll als Projektphase definiert werden, in der die Verwaltung die Auswirkungen beobachtet. Die Verwaltung soll mit einer Evaluation beauftragt werden, über die Ende 2019 zu berichten ist. Für den Fall, dass die Evaluation positiv endet, soll das Standortkonzept ohne weitere Beschlussfassung ab dem 01.01.2020 aufgegeben werden; darüber hinaus sollen keine Sondernutzungserlaubnisse mehr zum Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlicher Verkehrsfläche im gesamten Stadtgebiet erteilt werden.
Nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis wurden die Altkleidercontainer ab der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2019 durch den Erlaubnisnehmer sukzessive abgebaut. Da zum gleichen Zeitpunkt keine neuen Altkleidercontainer auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgestellt worden sind, erreichten die Verwaltung in den ersten Wochen zahlreiche Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich erkundigten, wo sie die Altkleider abgeben können. Einige Bürgerinnen und Bürger äußerten auch ihren Unmut über die Entscheidung. Die caritativen Einrichtungen standen zum selben Zeitpunkt vor der logistischen Herausforderung, das durch den Abzug der Altkleidercontainer gestiegene Abgabevolumen zu bewältigen. Zur Unterstützung der caritativen Einrichtungen hat die Verwaltung 21 Flächen zur Verfügung gestellt, auf denen insgesamt 60 Altkleidercontainer für die Zeit vom 01.09.2019 bis 31.12.2020 aufgestellt werden können und aufgestellt worden sind.
Gleichzeitig hat die Verwaltung einen interaktiven Stadtplan veröffentlicht, in dem Altkleidercontainerstandorte auf privaten Flächen abgebildet sind.
Die Bürgerinnen und Bürger haben sich recht schnell an die neue Situation gewöhnt, sodass Nachfragen und Beschwerden ausblieben.
Auch der Aachener Stadtbetrieb bestätigt, dass es keine Beschwerden mehr zu Altkleidercontainern gibt. An den zur Verfügung gestellten städtischen Flächen gibt es weder wild abgelagerten Müll, noch Überfüllungen, noch anderweitige Verschmutzungen.
Insgesamt hat der Aachener Stadtbetrieb auch festgestellt, dass sich die Zusammensetzung des wilden Mülls nicht verändert hat. Es befinden sich heute genauso wie zu der Zeit, in der noch Altkleidercontainer auf öffentlicher Verkehrsfläche standen, neben Restmüll, Biomüll, Bauschutt auch Anteile von Altkleidern im wilden Müll.
In der Vergangenheit hat es vereinzelt Hinweise auf eine Überfüllung an Altkleidercontainern gegeben, die auf privater Fläche stehen. Aufgrund fehlender Zuständigkeit darf der Aachener Stadtbetrieb diesen Müll nicht entsorgen – hier ist der Grundstückseigentümer gefordert.
Fazit:
Die Bürgerinnen und Bürger haben sich an die geänderten Voraussetzungen gewöhnt und entsorgen ihre Altkleider entweder in den vorhandenen Altkleidercontainern oder in den Kleiderkammern. Da sich das Aufkommen des wilden Mülls nicht wesentlich verändert hat und auch die Zusammensetzung des wilden Mülls gleich geblieben ist, geht die Verwaltung davon aus, dass das vorhandene Entsorgungsangebot für Altkleider absolut ausreichend ist und das Standortkonzept aufgegeben werden soll.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||