Entscheidungsvorlage - FB 61/1381/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung für Schnellbuslinien beantragen - Vorlaufbetrieb RegiotramRatsantrag der Grüne Fraktion vom 10.01.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/320
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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27.02.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Grüne Fraktion hat am 10.01.2020 den Ratsantrag "Förderung für Schnellbuslinien beantragen - Vorlaufbetrieb Regiotram" gestellt (s. Anlage 1). Die Verwaltung soll gemeinsam mit der ASEAG beauftragt werden, die Einführung und Umsetzung von Schnellbuslinien in der gesamten StädteRegion Aachen so vorzubereiten, dass ein entsprechender Förderantrag beim Nahverkehrsverband Rheinland (NVR) fristgemäß im Frühjahr 2020 gestellt werden kann. Der Regiotram-Korridor Baesweiler - Alsdorf - Würselen - Aachen soll dabei mit erster Priorität behandelt werden.
Sachstand
Der Nahverkehr Rheinland (NVR) hat die ÖPNV-Aufgabenträger in ihrem Verbandsgebiet in einem Schreiben vom 13.01.2020 über die neue Fördermöglichkeit von regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes informiert. Grundlage bildet die neue Förderrichtlinie "Richtlinie des Zweckverbandes Nahverkehrs Rheinland für die Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes" (ÖPNV-Schnellbus-RL ZV NVR) vom 28.11.2019, s. Anlage 2 bzw.
https://www.nvr.de/infrastruktur-und-foerderprogramme/foerderprogramme/schnellbusfoerderung
Zukünftig stehen bis zu 3,3 Mio. EUR jährlich für die Förderung der Betriebskosten von regionalen Schnellbuslinien zur Verfügung. Förderanträge sind bis zum 31.03. eines laufenden Jahres beim NVR einzureichen.
Die Verwaltung hat hierzu bereits erste Gespräche mit der StädteRegion Aachen, dem Kreis Düren, dem Kreis Heinsberg, der ASEAG und dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) geführt. Grundsätzlich besteht Einigkeit, einen Förderantrag im Jahr 2020 zu stellen. Derzeit wird eruiert, welche Verbindung(en) konkret beantragt werden sollen.
Neue Förderrichtlinie
Auf Grundlage der pauschalisierten Zuwendungen nach § 11 Absatz 1 ÖPNVG NRW gewährt der Zweckverband NVR (ZV NVR) Zuwendungen für Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien nach Maßgabe der Richtlinie ÖPNV-Schnellbus-RL ZV NVR und den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO). Ziel der Förderung ist eine bessere Vernetzung im ÖPNV auf schienenfernen Relationen.
Das Netz soll auf Basis schon bestehender Bahnstrecken und Buslinien entwickelt werden und neben der Verbindungswirkung in den Kreisen vor allem auch als Zubringerverkehr zum SPNV dienen. Das Schnellbusangebot soll den lokalen Busverkehr, welcher die maßgeblichen Quellen und Ziele in der Fläche kleinräumig erschließt, ergänzen. Busverbindungen, die das Angebot im SPNV als Parallelverkehr ergänzen, sind nicht förderfähig. In der Förderrichtlinie sind die förderfähigen Relationen im Verbandsgebiet NVR aufgeführt (s. Anlage 3).
Damit die regionalen Schnellbuslinien eine echte Konkurrenz zur Pkw-Nutzung darstellen können, gelten klare Qualitätskriterien zur Linienführung, Betriebszeiten und Takt, Anschlüssen, Haltestellen und Fahrzeugeinsatz (vgl. Anlage 2).
Weiteres Vorgehen
Für den Förderantrag ist zunächst eine Konzeption einschließlich einer Kostenkalkulation zu erstellen. Das Konzept wird derzeit unter den o.g. Partnern vorabgestimmt und anschließend zur Entscheidung vorgelegt. Der Fokus liegt derzeit auf Erweiterungen des Angebotes der Schnellbusverbindungen in Richtung Würselen/ Alsdorf/ Baesweiler (Linie 51/151), Jülich (Linie SB 20) bzw. Eifel (Linien SB 63 und SB 66).
Die Verwaltung wird zur Sitzung den aktuellen Planungsstand vorstellen.
Die Qualitätskriterien für einen förderfähigen Schnellbusbetrieb sind sehr hoch. U.a. müssen neue Fahrzeuge beschafft werden. Darüber hinaus sind begleitende infrastrukturelle Maßnahmen an Haltestellen, Lichtsignalanlagen (RBL) und auf dem Fahrweg (Busspuren etc.) einzuplanen und hierzu gesonderte Förderanträge zu stellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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188,4 kB
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2
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376,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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576,1 kB
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