Kenntnisnahme - E 42/0133/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung der Volkshochschule Aachen die Erläuterungen zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 543/17 der Gruppe Allianz für Aachen gilt somit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


 

In der Satzung der Volkshochschule Aachen vom 20.12.1995 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 6.4.2016 heißt es:

 

„Präambel […]

Unter den Weiterbildungseinrichtungen hat die Volkshochschule der Stadt Aachen als kommunales Weiterbildungszentrum einen besonderen Stellenwert. Sie ist nur an ihren öffentlichen Auftrag und nicht an Gruppeninteressen gebunden. Die Volkshochschule hat dabei das Recht auf selbständige Lehrplangestaltung im Rahmen ihres Budgets.“

 

Die Volkshochschule lehnt den vorliegenden Antrag aus den o.g. Gründen ab.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

entfällt

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Anlagen

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