Kenntnisnahme - FB 61/1393/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach eine Änderung der Beschilderung nicht erforderlich ist, zur Kenntnis. Die Vorlage gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In 2012 wurde im Bereich der Uniklinik eine vollständige Neuordnung der Verkehrserschließung geplant. Vorgesehen war eine separate Führung des MIV und des ÖPNV.

Seitdem werden die Parkplätze der Uniklinik im Beidrichtungsverkehr über die Kullenhofstaße erschlossen und die Pauwelsstraße dient in erster Linie als Umwelttrasse dem ÖPNV. Die Andienung der Notaufnahme und die Führung des Radfahrers sollten über die Parkplätze erfolgen.

Nachdem die Uniklinik nachvollziehbar dargelegt hat, dass eine Andienung der Notaufnahme über die Parkplätze nicht praktikabel ist, musste die Umwelttrasse für die Anfahrt zur Notaufnahme und für Rettungsdienste geöffnet werden. Gleichzeitig wurde auch dem Radverkehr diese Möglichkeit eröffnet, da bei einer Führung über die Parkplätze Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern zu befürchten waren.

 

Die Umwelttrasse, die kommend von der Kreisfahrbahn bereits an der ersten Einmündung Forckenbeckstraße/Pauwelsstraße beginnt und bis zum Steinbergweg führt, wurde entsprechend den in 2012 erstellten Planungen und politischen Beschlüssen als Bustrasse beschildert. Lediglich das Teilstück der Pauwelsstraße zwischen dem Helmholtz-Institut, dem Medizintechnischem Zentrum und der AGIT gehört nicht zur Umwelttrasse. Da es sich dabei aber faktisch um eine Sackgasse für den MIV handelt, in der keine öffentlichen Parkplätze liegen, wurde dieses Teilstück mittels eines Durchfahrverbotes mit Zusatz Anlieger frei für den MIV gesperrt. Eine Befahrung für Anlieger musste gewährleistet werden, damit die Parkplätze der Institute erreichbar bleiben.

Der beigefügte Übersichtsplan zeigt die aktuelle Beschilderung der Umwelttrasse.

 

Die Verstöße gegen das Befahren der Bustrasse und das Parken im Bereich der Haltestellen werden regelmäßig durch die Kräfte des Ordnungsamtes geahndet. Die ASEAG schreitet mittels Drittanzeigen gegen Falschparker ein und die Polizei überwacht im Rahmen des Bezirksdienstes das Befahren der Bustrasse.

Die wegweisende Beschilderung zu den Parkplätzen und dem 15-minütigen kostenlosen „Park and Ride“-Angebot auf den Parkplätzen der Uniklinik wurde mit Änderung der Verkehrsführung angepasst.

 

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Beschilderung regelkonform und entsprechend der Planungen und Beschlüsse aufgestellt wurde. Auch der Regelungsinhalt ist für jeden Verkehrsteilnehmer eindeutig zu erkennen. Aufgrund der hohen Auslastung der Parkplätze der Uniklinik kommt es aber immer wieder zu Verstößen. Eine Änderung der Beschilderung in eine Durchfahrverbotsbeschilderung wird aber erfahrungsgemäß in der Praxis zu keiner Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmer führen und auch die rechtliche Situation nicht ändern. Insofern ist eine Änderung der Beschilderung nicht erforderlich.

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Anlagen

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