Entscheidungsvorlage - FB 61/1397/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle "Pascalstraße", Planungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/320
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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11.03.2020
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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26.03.2020
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28.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Planungsbeschluss für die Bushaltestelle "Pascalstraße" zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er fasst den Planungsbe-schluss für die Bushaltestelle "Pascalstraße".
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Neufassung des § 8 Abs. 3 PBefG wurde dem Thema eine sehr hohe Priorität eingeräumt: So hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzer des ÖPNVs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Ausnahmen müssen im Nahverkehrsplan benannt und begründet werden. Diese Vorgaben fanden Eingang in der 2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen 2015 (vgl. u.a. Kapitel 3.7 und 7.7, www.aachen.de/nahverkehrsplan).
Die Bushaltestelle "Pascalstraße" im gleichnamigen Gewerbegebiet, Fahrtrichtung Schleckheim, weist viele Mängel auf, die im Rahmen eines barrierefreien Haltestellenausbaus nun behoben werden sollen.
Heutige Situation
Die Bushaltestelle "Pascalstraße" in Fahrtrichtung Schleckheim befindet sich in der Pascalstraße gegenüber der Einmündung Hirzenrott, siehe Anlage 1. Die Haltestelle wird von den Buslinien 36 und 65 sowie Fahrten der Linien 11, 16 und 55 angefahren, siehe Fahrplan in Anlage 2. Es halten 30 Busse montags bis freitags. Am Wochenende wird die Haltestelle nicht angefahren.
Die Haltestelle entspricht nicht den Kriterien einer barrierefreien Bushaltestelle nach dem Nahverkehrsplan der Stadt Aachen:
Die Haltestelle befindet sich am Fahrbahnrand und ist zwischen Bereichen des Fahrbahnrandparkens angelegt, siehe Anlage 3 (Bestandsplan) sowie Anlage 4 (Fotos). Die Länge des heutigen Haltebereichs beträgt nur 10 m. Im Wartebereich der Fahrgäste befinden sich zwei Baumfelder mit geschützten Bäumen sowie ein Fahrgastunterstand. Die heutige Bordsteinkante ist 20 cm hoch (kein Busbordstein). Hinter dem Wartebereich beträgt die Gehwegbreite ca. 1,50 m. Die Beleuchtung ist gut. Die Fahrbahnbreite im Bereich der Bushaltestelle beträgt rd. 6,80 m.
Es sind u.a. folgende Mängel an der Haltestelle festzustellen:
Die Haltestelle ist zu kurz: Der hintere Teil des Busses kommt parallel zum Längsparkstand zum Stehen, so dass die hintere Tür zum Ein- und Aussteigen gar nicht benutzt werden kann.
Im Haltestellenbereich steht aufgrund des Fahrgastunterstandes (FGU) und der Bäume nur eine sehr kleine Wartefläche für die wartenden Fahrgäste zur Verfügung. Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Gepäck können nur sehr schwerlich diesen Wartebereich erreichen, weil kaum Platz zwischen den Bäumen und dem FGU vorhanden ist.
Weitere Mängel sind fehlende Leitelemente (Bodenindikatoren) für Sehbehinderte und blinde Menschen.
Planung
Die oben genannten Mängel müssen in der Planung einer barrierefreien Haltestelle berücksichtigt und beseitigt werden. Für einen zuverlässigen Betrieb muss die Haltestelle verlängert und die Zugänglichkeit verbessert werden. Die Planung wurde mit der ASEAG, der Polizei und der Verwaltung abgestimmt und sieht wie folgt aus:
Der Standort für die Haltestelle wird grundsätzlich für gut erachtet. Der Grundform einer Fahrbahnrandhaltestelle soll beibehalten werden, da diese vorteilhaft für den Busbetrieb sind und seit Dezember 2017 an dieser Haltestelle keine betrieblichen Standzeiten mehr vorgesehen sind. Die Haltestelle wird in östlicher Richtung um ca. 10 m verlängert. Für die Erweiterung der Wartefläche müssen zwei Längsparkstände entfallen. Es ist ein 20,5 m langer Haltebereich mit Formbordstein (16-18 cm) für einen barrierefreien Einstieg in die Niederflurbusse geplant. Der Fahrgastunterstand wird versetzt, damit die benötigten Bewegungsräume für Rollstühle, Kinderwagen etc. gewährleistet werden können. Eine dynamische Fahrgastinformationsanlage ist nicht vorgesehen. Die Planung ist in Anlage 5 dargestellt. Die anfallenden Kosten für den Umbau der Haltestelle betragen rd. 21.000 EUR.
Bei den beiden Bäumen handelt es sich um zwei Eichen, die aufgrund der Baumart in Kombination mit dem jeweiligen Stammumfang den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unterliegen. Die Planung wurde daher mit dem Fachbereich Umwelt frühzeitig abgestimmt. Bei der Umsetzung der Baumaßnahme ist es zwingend notwendig, Schutzmaßnahmen im Bereich der Bäume vorzusehen.
Finanzielle Auswirkungen
Im PSP-Element 5-120102-900-06600-300-1 "Barrierefreie Haltestellen" stehen Mittel für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen bereit. Es ist vorgesehen, die Maßnahme in 2020 zur Förderung nach ÖPNVG NRW § 12 anzumelden. Die Förderquote beträgt 90 %.
Die Haltestellenplanung befindet sich auf der Prioritätenliste für den barrierefreien Haltestellenumbau, die nach verfügbaren Personalkapazitäten abgearbeitet wird.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-900-06600-300-1 Barrierefreie Haltestelle | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020* | Fortgeschriebener Ansatz 2020* | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | -560.000 | -560.000 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 195.304,91 | 195.304,91 | 700.000 | 700.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 195.304,91 | 195.304,91 | 140.000 | 140.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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385,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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69 kB
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3
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(wie Dokument)
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142,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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483,7 kB
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5
|
(wie Dokument)
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160,7 kB
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