Entscheidungsvorlage - E 18/0219/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Wertstofferfassung im Stadtgebiet Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Entscheidung
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10.03.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb ein Wertstoffmobil, angelehnt an die mobile Schadstoffsammlung, sowie die Sammlung der Hartkunststoffe über die Recyclinghöfe einzuführen. Das Wertstoffmobil wird zunächst als Pilotprojekt für ein Jahr eingeführt und nach einer Evaluation entschieden, ob eine Fortführung über das Jahr hinaus erfolgen wird.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) einen Referentenentwurf zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Juli 2020 abgeschlossen sein. Der Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt in einem Ausbau der Abfallvermeidung, einer Verstärkung des Recyclings und der verbesserten Schließung von Kreisläufen. Zur Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an das Recycling von Abfällen wird vor allem die Getrenntsammelpflicht, spezifiziert nach Abfallarten, gestärkt. Soweit es sich um Abfälle aus privaten Haushaltungen handelt, werden die Aufgaben an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) gerichtet. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, Metalle, Kunststoffe oder Alttextilien zukünftig getrennt zu sammeln. Der Aachener Stadtbetrieb unterstützt die ökologischen Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und befürwortet eine Intensivierung der Wertstofferfassung. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die beiden nachstehenden Maßnahmen in das Aufgabenportfolio der Aachener Abfallwirtschaft aufzunehmen.
- Maßnahmen zur Umsetzung der geforderten Getrenntsammelpflichten
Wertstoffmobil
Eine Maßnahme zur Intensivierung der Getrenntsammelpflichten von Abfällen aus privaten Haushalten ist die Einführung eines sog. „Wertstoffmobils“ im Stadtgebiet.
Ziel hierbei ist es, kleinteiligere Wertstoff-/Sperrgutgegenstände nicht mehr über den Restabfallbehälter zu entsorgen und dadurch zu einer verbesserten Kreislaufschließung und Ressourcenschonung beizutragen. Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, wird durch die Einführung eines Wertstoffmobils das bestehende Serviceangebot des Aachener Stadtbetriebes zur Entsorgung von Wertstoffen erweitert. Außerdem wird zu einer Reduzierung von wildem Müll und damit zur Erhöhung der Stadtsauberkeit beigetragen, da den Bürgerinnen und Bürgern eine haushaltsnähere Alternative zu den beiden Recyclinghöfen zur Abgabe von Wertstoffen geboten wird. Darüber hinaus können ebenso CO²-Emissionen durch eingesparte Fahrten zu den Recyclinghöfen eingespart werden.
Ein derartig beschriebenes Wertstoffmobil ist bereits erfolgreich in verschiedenen Städten wie München, Würzburg oder Magdeburg im Einsatz.
Das Wertstoffmobil (Klein-LKW, ausgestattet mit Gitterboxen) soll die gleichen Standorte und Zeiten des Schadstoffmobils bedienen. Somit können die Bürgerinnen und Bürger an den beiden jährlichen Sammelterminen des Schadstoffmobils zeitgleich auch bestimmte Wertstoffe am Wertstoffmobil entsorgen. Die Termine sind in der nachfolgenden Abbildung aufgeführt:
Folgende Wertstofffraktionen können am Wertstoffmobil gesammelt werden:
- Elektrokleingeräte
- Energiesparlampen
- Kunststoff- und Metallabfälle (keine Verpackungen)
- Alttextilien
- CD/DVD und Korken
- Akkus und Batterien (keine Fahrzeug- oder Industriebatterien)
- Holz
Die Menge und Abmessungen der Anlieferungen sind hierbei aus Kapazitäts- und Transportgründen entsprechend zu begrenzen.
Der Einsatz wird zunächst auf ein Jahr beschränkt und nach einer Evaluation entschieden, ob eine Fortführung des Wertstoffmobils erfolgen wird.
Sammlung Hartkunststoffe über den Recyclinghof Eilendorf
Um den geforderten Getrenntsammelpflichten gerecht zu werden, ist weiterhin geplant, zukünftig eine separate Erfassung von Hartkunststoffen auf den Recyclinghöfen anzubieten. Ziel ist es hierbei, den Kunststoff getrennt vom sonstigen Sperrgut einzusammeln und einem entsprechenden Verwertungsverfahren zuzuführen. Hierzu liegt dem Aachener Stadtbetrieb auch ein entsprechender Antrag aus dem politischen Raum vor.
- Finanzielle Auswirkungen
Wertstoffmobil
Aus heutiger Sicht geht mit der Einführung des Wertstoffmobils kein zusätzlicher Personalbedarf einher. Weiterhin kann bezogen auf das notwendige Fahrzeug auf den bestehenden Fahrzeugpool zurückgegriffen werden. Durch das Vorhandensein der notwendigen Ressourcen entstehen laufende Personal- und Fahrzeugkosten in Höhe von etwa 30.000 Euro jährlich, die gleichzeitig in der Elektrosammlung sowie auf dem Recyclinghof eingespart werden. Somit findet eine Verlagerung der bereits bestehenden Kosten hin zum Wertstoffmobil statt.
Sammlung Kunststoffe über den Recyclinghof Eilendorf
Da die Verwertung von Hartkunststoffen einer Vergabe unterliegt, liegen die genauen Kosten und ggf. Erlöse noch nicht vor. Weiterhin geht mit der Einführung auch kein zusätzlicher Personalbedarf einher, da der zusätzliche Aufwand auf dem Recyclinghof mit dem bestehenden Personal bewältigt werden kann. Aller Voraussicht nach werden sich die Sammlung, der Transport und die Verwertung kostenneutral darstellen, da die Kunststoffe bisher über die Sperrgutabfuhr entsorgt werden und dort in Zukunft entfallen.
Entstehende Kosten sind insgesamt über die Abfallgebühren zu finanzieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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68,9 kB
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21,5 kB
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