Entscheidungsvorlage - E 18/0035/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AGüber den Jahresabschluss zum 31.12.2003 undLagebericht für das Wirtschaftsjahr 2003 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener hier: Ergänzung des Beschlussvorschlages aufgrund der Sitzung desBetriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
16.11.2005
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2003 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage des Betriebes einzustellen:
Bilanzsumme 27.419.040,66 EURO
Jahresgewinn 3.173.275,38 EURO
Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW).
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2004 werden zunächst die Berechnungen der
Gebührenergebnisse 2003 und 2004 erfolgen und anschließend mit der Finanzverwaltung
geklärt, welcher Betrag aus der allgemeinen Rücklage des Aachener Stadtbetriebes dem
Haushalt der Stadt zufließen kann.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2005 abweichend vom Verwaltungsvorschlag folgenden Beschluss gefasst:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den
Jahresabschluss 2003 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen
und den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage des Betriebes einzustellen.
Bilanzsumme: 27.419.040,66 EURO
Jahresgewinn: 3.173.275,38 EURO
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen. Der
Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung (§ 5 Abs. 5 EigVO NW).
Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der
Originalniederschrift beigefügt.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2004 werden zunächst die Berechnungen der
Gebührenergebnisse 2003 und 2004 erfolgen und anschließend mit der Finanzverwaltung
geklärt, welcher Betrag aus der allgemeinen Rücklage des Aachener Stadtbetriebes dem
Haushalt der Stadt zufließen kann.
Von daher ist der Beschlussentwurf für die Ratssitzung entsprechend anzupassen.
Inhaltlich haben sich keine Veränderungen ergeben.