Entscheidungsvorlage - E 18/0035/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2003 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage des Betriebes einzustellen:

 

Bilanzsumme               27.419.040,66 EURO

Jahresgewinn                  3.173.275,38 EURO

Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW).

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2004 werden zunächst die Berechnungen der

Gebührenergebnisse 2003 und 2004 erfolgen und anschließend mit der Finanzverwaltung

geklärt, welcher Betrag aus der allgemeinen Rücklage des Aachener Stadtbetriebes dem

Haushalt der Stadt zufließen kann.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2005 abweichend vom Verwaltungsvorschlag folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den

Jahresabschluss 2003 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen

und den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage des Betriebes einzustellen.

 

                        Bilanzsumme:                        27.419.040,66 EURO

                        Jahresgewinn:     3.173.275,38 EURO

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin,  den Lagebericht festzustellen. Der

Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung (§ 5 Abs. 5 EigVO NW).

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der

Originalniederschrift beigefügt.

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2004 werden zunächst die Berechnungen der

Gebührenergebnisse 2003 und 2004 erfolgen und anschließend mit der Finanzverwaltung

geklärt, welcher Betrag aus der allgemeinen Rücklage des Aachener Stadtbetriebes dem

Haushalt der Stadt zufließen kann.

 

Von daher ist der Beschlussentwurf für die Ratssitzung entsprechend anzupassen.

 

Inhaltlich haben sich keine Veränderungen ergeben.

 

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