Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0039/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in folgender Höhe

a)       Haushaltsstelle 9.70000.96480.7 „ARA Soers, Maßnahmen

zur weitergehenden Reinigung“                                                              103.316,34 €

b)       Haushaltsstelle 1.70000.84110.5 „Zinsen aus Rechtsstreitigkeiten“           60.683,66 €

 

zu erteilen.

 

Grehling

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in folgender Höhe

a)       Haushaltsstelle 9.70000.96480.7 „ARA Soers, Maßnahmen

zur weitergehenden Reinigung“                                                               103.316,34 €

b)       Haushaltsstelle 1.70000.84110.5 „Zinsen aus Rechtsstreitigkeiten“           60.683,66 €

 

zu erteilen.

 

 

 

Dr. Linden

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der Erweiterungsbaumaßnahme ARA Soers in den Jahren 1990 bis 1995 hat eine der bauausführenden Firmen die Stadt Aachen verklagt, da nach ihrer Auffassung verschiedene durch sie erbrachte Bauleistungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang vergütet wurden. Der ursprüngliche Streitwert belief sich auf 1.184.849,87 € (2.317.364,92 DM). Nach umfangreichen Beweisaufnahmen und mehreren Sachverständigengutachten, welche letzten Endes dazu führten, daß der gesamte Prozeß über fast ein Jahrzehnt dauerte, hat das Landgericht Aachen am 05.10.2005 ein Urteil gesprochen und die beklagte Stadt Aachen verpflichtet, an die Klägerin 103.316,34 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 4,0 % ab dem 22.April 1994 zu zahlen. Von dem den klagenden Parteien zugestandenen Recht, gegen das Urteil Berufung einzulegen, wird die Stadt Aachen keinen Gebrauch machen.

 

Aus den vorgenannten Gründen müssen im Haushaltsjahr 2005 die folgenden Haushaltsstellen neu eingerichtet und außerplanmäßig bei den Haushaltsstellen

9.70000.96480.7 „ARA Soers, Maßnahmen zur weitergehenden Reinigung“                   103.316,34 €

1.70000.84110.5 „Zinsen aus Rechtsstreitigkeiten“                                            60.683,66 €

zur Verfügung gestellt werden.

 

Die außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt werden aus der Haushaltsstelle 9.70000.96360.6 „Kanalerneuerung Kronenberg“ gedeckt, da mit dieser Maßnahme in 2005 nicht mehr begonnen werden kann. Im Verwaltungshaushalt erfolgt die Deckung durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage Abwasserbeseitigung.

 

Da es sich bei diesen Beträgen um erhebliche Ausgaben im Sinne  des § 82 GO.NW. handelt, ist vor deren Genehmigung die Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich im Vermögenshaushalt in Höhe von 103.316,34 Euro und im Vermögenshaushalt in Höhe von 60.683,66 Euro ergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten:

Keine

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen:

Keine

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