Entscheidungsvorlage - BA 4/0191/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Beschaffung und zum Einsatz der Geschwindigkeitsanzeigetafel im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim zustimmend zur Kenntnis.

 

Sie beschließt die Verwendung des Gerätes im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim anhand der aufgezeigten Kriterien.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat in der Sitzung am 04.12.2019 die Bereitstellung bezirklicher Mittel in Höhe von 3.500,00 € für die Beschaffung einer Geschwindigkeitsmessanlage mit Anzeigetafel beschlossen. Zwischenzeitlich wurde ein geeignetes Gerät einschließlich Solarpaneele bestellt. Die Lieferung wurde für das II. Quartal 2020 angekündigt.

Der gleiche Gerätetyp ist bereits in anderen Bezirken in Gebrauch und hat sich in Hinsicht auf Funktionalität und Qualität bewährt. Die Messwerte und die Auswertungsergebnisse sind zu 100% vergleichbar und können somit von den Fachbereichen Sicherheit und Ordnung sowie Stadtentwicklung und Verkehrsanlegen mit einer einheitlichen Auswertungssoftware verarbeitet werden.

 

 Die Montage vor Ort bedarf eines zeitlichen Aufwandes von ca. 30 – 40 Minuten und wird vom Aachener Stadtbetrieb mit einem Hubwagen (LKW) und zwei Mann Besatzung ausgeführt. Die Demontage/Montage erfolgt durch die jeweilige Bezirkskolonne. Der notwendige Akkuwechsel lässt sich durch das ergänzende Solarpaneel verzögern. Bislang sind diese Arbeiten in den anderen Bezirken über das Budget der Bezirke beim Stadtbetrieb verbucht worden. Es bleibt aber auch festzustellen, dass die Auswahl der Messstellen im Bezirk personelle und finanzielle Ressourcen bindet, da in jedem Fall ein Ortstermin zur Feststellung der Eignung des Messortes notwendig ist.

Das Gerät darf nach einschlägigen Vorschriften nicht an Verkehrsmasten mit weiteren Verkehrsschildern angebracht werden. Aus diesem Grunde wurde mit der STAWAG vereinbart, dass erst nach vorheriger Abstimmung jedes Standortes eine Montage an den Lichtmasten erfolgen kann.

Es wird eine ausreichend lange und einigermaßen gerade Messstrecke benötigt, auf der keine Beeinträchtigung der "Sicht" durch Bäume, Fahrgastunterstände o. a. vorhanden ist. Auch eine Installation vor Kreuzungen und Rechts vor Links Einmündungen ist nicht sinnvoll, da hier die Geschwindigkeiten ohnehin reduziert werden.

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat dem Einsatz der Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den Bezirken mit folgenden Vorgaben zugestimmt:

 

-  Die Beschaffung des Gerätes und die Unterhaltung erfolgen aus bezirklichen Mitteln und mit               bezirklichen Kräften.

-  Die Standorte der Tafel werden von vom Bezirk nach sachlichen Aspekten (schützenswerte               Einrichtungen, Unfallhäufungsstellen, besondere Verkehrslagen z. B. wegen Baustellen oder               Umleitungsverkehren) ausgewählt.

-  Die Messergebnisse der nicht geeichten Geräte werden nicht veröffentlicht, sondern bei  überdurchschnittlich hohen Überschreitungen lediglich als Grundlage für den Einsatz des               geeichten Wavetech-Gerätes des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen               ("BlackBox") herangezogen.

 

Bei einem Einsatz des Gerätes im Stadtbezirk ist davon auszugehen, dass auch aus der Bürgerschaft die verständliche Nachfrage entsteht, die Anlage in den jeweiligen Wohngebieten einzusetzen.

Zum sachgerechten und den Notwendigkeiten angepassten Einsatz wird daher vorgeschlagen, eine Priorisierung festzulegen, um eine einheitliche Verwendung im gesamten Stadtgebiet zu verfolgen.

 

1.  Priorität haben die Bereiche im näheren Umfeld

von Schulen und deren Schulwege

Kindertagesstätten

Kinderspielplätzen und

Seniorenwohnanlagen oder anderen schützenswerten Einrichtungen

 

Hier sollte reihum ein Einsatz auf Veranlassung des Bezirksamtes erfolgen.

 

2. Priorität haben

sonstige Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h - außerhalb der o.a. Bereiche -innerhalb der geschlossenen Ortslage.

 

Hier sollte der Einsatz auf Veranlassung des Bezirksamtes oder von Anfragen aus der Bürgerschaft erfolgen.

 

Alle anderen Einsatzwünsche sind dann im Einzelfall, ggf. im Benehmen mit der Bezirksvertretung abzustimmen und zu entscheiden.

 

Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Anlage zur Vermeidung von Gewöhnungseffekten immer nur für einen Zeitraum von 2-3 Wochen an derselben Stelle einzusetzen.

 

Mit Blick auf die Einsatzdauer und der Tatsache, dass sich in vielen Fällen die Einsatzprioritäten auch überschneiden, dürfte es möglich sein, weitestgehend umfassend den zu erwartenden Nachfragen aus der Bürgerschaft nachzukommen und trotzdem den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

 

Die Einsatzorte werden vom Bezirksamt dokumentiert.  


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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