Entscheidungsvorlage - FB 61/1357/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 – Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der folgenden Vorlagen einschließlich sämtlicher Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage:

 

FB61/0929/WP17 Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung/ Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB61/0929/WP17-1 Ergänzungsvorlage Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB61/1083/WP17 Ergebnis der öffentlichen Auslegung/ Empfehlung zum Satzungs- bzw.                                                         Änderungsbeschluss

FB61/1357/WP17 Ergebnis der öffentlichen Auslegung/ Empfehlung zum Änderungsbeschluss

 

Durch die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 und den Bebauungsplan Nr. 978  sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau geschaffen werden. Die beiden Bauleitplanverfahren wurden parallel durchgeführt und zunächst mit Satzungs- bzw. Änderungsbeschluss im Rat der Stadt am 12.12.2018 abschließend beraten.

 

Nachdem die Bezirksregierung Köln die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung mit Schreiben vom 28.05.2019 versagt hatte, wurde Klage von Seiten der Stadt Aachen gegen die Bezirksregierung Köln beim Verwaltungsgericht Aachen erhoben und beantragt, „die Beklagte zu verurteilen, unter Aufhebung der Versagung vom 28.05.2019, die am 12.12.2018 vom Rat der Stadt Aachen beschlossene 144. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen gemäß §6 BauGB zu genehmigen“.

Da bis zum heutigen Tag kein Termin zur Erörterung der Angelegenheit oder mündlichen Verhandlung anberaumt wurde, ist das Verfahren weiterhin anhängig.

 

Der Stadt Aachen ist aufgrund der Größe und Bedeutung des Plangebietes für die wohnbauliche Entwicklung der Stadt an einer möglichst schnellen und abschließenden Rechtssicherheit der Planung gelegen, weswegen entschieden wurde, das Verfahren zur Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 – Niederforstbacher Straße/Becker Straße –an bereiter Stelle wieder aufzunehmen. Aus diesem Grund erfolgte eine erneute öffentliche Bekanntmachung unter Berücksichtigung der von der Bezirksregierung Köln benannten Gründe, die für die Versagung der Genehmigung maßgeblich waren, sowie die wiederholte öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes im Zeitraum vom 30.09.2019 bis 31.10.2019.

 

Neben den Originalunterlagen lagen alle erforderlichen Unterlagen und wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen in diesem Zeitraum aus. Zusätzlich wurden die Verfahrensunterlagen auf der Internetseite der Stadt Aachen bereitgestellt, zur Einsicht und zum Herunterladen.

 

Eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger war nicht notwendig, da bezüglich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keinerlei Beanstandung seitens der Bezirksregierung Köln erfolgt war.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 über das Ergebnis der wiederholten öffentlichen Auslegung beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 144  - Niederforstbacher Straße/Beckerstraße -  des Flächennutzungsplanes 1980 zu beschließen.

Des Weiteren empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- zu beschließen.“

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am 05.02.2020 aus bezirklicher Sicht einen gleichlautenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

 


 

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Anlagen

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