Entscheidungsvorlage - FB 61/1396/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 im Stadtbezirk Aachen- Mitte.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Bisheriger Verlauf des Planungsverfahrens

 

In seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 hatte der Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Antoniusstraße / Mefferdatisstraße (A 250) gefasst. Er umfasst den gesamten Bereich zwischen Kleinkölnstraße, Großkölnstraße, Mefferdatisstraße, Büchel und Nikolausstraße. Die Programmberatung erfolgte am 18.05.2017 im Planungsausschuss und am 21.06.2017 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 03.07.2017 bis zum 14.07.2017 durchgeführt.

 

Mit Beschluss vom 16.05.2018 hat der Rat der Stadt Aachen eine Veränderungssperre für den Bereich Nikolausstraße, Antoniusstraße und Mefferdatisstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte beschlossen. Diese ist am 30.05.2018 in Kraft getreten und hat eine zeitliche Geltungsdauer von zwei Jahren.

 

Im Jahr 2019 fand nach dem Rückzug von entwicklungsbereiten Eigentümern ein Neustart der städtebaulichen Entwicklung im Altstadtquartier Büchel statt. Ziel ist weiterhin die Neuordnung und Aufwertung des Quartiers, um es zu einem vollwertigen Teil der Innenstadt zu entwickeln. Im Zentrum der vorgesehenen Nutzungsmischung stehen Wohnnutzungen, innovative Konzepte zum Thema Wissen und eine publikumsaffine, innenstadttypische Erdgeschosszone, ergänzt durch attraktive öffentliche Räume und ggf. größere öffentliche Grünflächen. Dabei ist die Prostitutionsnutzung zu steuern. In diesem Zusammenhang ist die Umsetzbarkeit der städtebaulichen Zielsetzung vor dem Hintergrund der geänderten Eigentumsverhältnisse an Schlüsselgrundstücken und den durchzuführenden vorbereitenden Untersuchungen zu hinterfragen und zu durchdenken. Hierfür ist das Plansicherungsinstrument der Veränderungssperre zu verlängern. Dies schafft eine weitergehende Absicherung, die die Realisierung der städtebaulichen Ziele zur geordneten städtebaulichen Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel ermöglicht.

 

2. Klimanotstandsbeschluss

 

Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um den Gremien bei der Entscheidungsfindung zu helfen.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre dient als formales Instrument lediglich zur Sicherung der Bauleitplanung, nicht aber zu ihrer inhaltlichen Gestaltung. Durch sie allein kann kein Einfluss auf klimarelevante Entscheidungen genommen werden. Die Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in die Abwägung einzustellen.

 

3.  Empfehlung zum Beschluss

 

Die Verwaltung empfiehlt zur Sicherung der Ziele des Bebauungsplanverfahrens die Verlängerung der 2018 erlassenen Veränderungssperre um ein Jahr.


 

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