Entscheidungsvorlage - FB 61/1401/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Untere Hauptstraße und Mühlradstraße; Anpassung nach Regionetz-Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/710
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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26.03.2020
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28.05.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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29.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. „2019_017_LP und AQ“) den Ausführungsbeschluss für Anpassungsmaßnahmen, die in der unteren Hauptstraße und Mühlradstraße im Rahmen der Wiederherstellung nach der Regionetz-Maßnahme vorgenommen werden sollen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. „2019_017_LP und AQ“) den Ausführungsbeschluss für Anpassungsmaßnahmen, die in der unteren Hauptstraße und Mühlradstraße im Rahmen der Wiederherstellung nach der Regionetz-Maßnahme vorgenommen werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
In der unteren Hauptstraße, der Dammstraße und der Mühlradstraße laufen seit Oktober 2019 umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Regionetz GmbH (Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme), die im Dezember 2020 enden sollen. Von 2015 bis 2016 wurden bereits im oberen Teil der Hauptstraße entsprechende Arbeiten durchgeführt und der Straßenraum bis Hausnr. 17 erneuert.
Am 11.09.2019 wurden in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte für die Hauptstraße und Mühlradstraße Anpassungen im Straßenraum beschlossen (Planungsbeschluss); u.a. die Verbreiterung der Gehwege, niveaugleicher Ausbau der Mühlradstraße sowie die Wiederherstellung in Asphalt- statt Pflasterbauweise aus Lärmschutzgründen. Am 02.12.2019 wurde vom Fachbereich 61 eine Bürgerinformation durchgeführt.
2. Planung
Hauptstraße:
Ziel der Überplanung ist eine Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer. Eine angemessene und sichere Abwicklung des Fußgängerverkehrs und die gestalterische Aufwertung des Straßenraumes sind ebenso zu beachten. Hierfür werden die Gehwege der unteren Hauptstraße so weit wie möglich verbreitert. Im Bereich der Parkstände und Baumfelder werden diese in die heutige Fahrbahn gezogen und neu angeordnet. Der eine noch vorhandene Rotdornbaum darf gefällt werden, dafür werden zwei neue Bäume gepflanzt. Auch auf der nördlichen Seite wird der heute zu schmale Gehweg verbreitert. Der taktile Leitstreifen wird möglichst nah an den Fahrbahnrand verlegt um vor dem Restaurant Birk, Haus Nr. 4, eine Fläche für Außengastronomie anzubieten. Für die Einbahnstraße verbleibt eine ausreichende Restfahrbahnbreite von mindestens 3,50 m. Die Fahrbahn wird wie im oberen Abschnitt in Asphalt hergestellt und die Gehwege in Betonsteinplatten 30/30 cm, der Parkstreifen und die Natursteinrinne in Großpflaster.
Der Gehweg der Hauptstraße wird vor dem Parkplatz gegenüber Hausnummern 15-17 von ca. 1,40 m auf 2,20 m verbreitert. Um die notwendige Fahrbahnbreite von 3,70 m zu ermöglichen, müssen zwei Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand entfallen. Die Gehwegverbreiterung an der Parkplatzzufahrt unterstützt die Funktion der Straße als Premiumfußweg. Die verbleibende Fahrbahnbreite lässt den Begegnungsverkehr zwischen Pkw und Rad zu. Zudem wurde festgestellt, dass Fahrzeuge häufiger verbotswidrig vor der Absenkung zum Fußweg gegenüber Hausnr. 17 parken und damit die Ausfahrt aus der dortigen Tiefgarage behindern. Durch die geplante Gehwegverbreiterung ist das Falschparken aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite nicht mehr möglich.
Die Fußgängerquerungsstellen in den Kreuzungsbereichen der Haupt- und Mühlradstraße werden in der Fahrbahn durch geschnittenes Großpflaster hervorgehoben.
Mühlradstraße:
Die Mühlradstraße wird niveaugleich ausgebaut. Um die Gehbereiche zu verbreitern, wird sie zur Einbahnstraße in Richtung Dammstraße. Die Fahrbahnbreite kann damit auf 3,50 m reduziert werden.
Im Bereich der Einmündung in die Dammstraße wird die Fahrbahn der Mühlradstraße erst hinter dem Gehweg der Dammstraße auf Gehwegniveau angehoben. Damit bleibt die dortige Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung als geschwindigkeitsminderndes Element erhalten.
Die Freigabe der Einbahnstraße bei einer Fahrbahnbreite von 3,50 m für den Radverkehr ist angedacht und es bestehen keine Bedenken.
Burtscheider Markt:
Die Regionetz hat im Abschnitt Burtscheider Markt zwischen Haupt- und Dammstraße eine Fernwärmeleitung in der Fahrbahn verlegt. Bei der Wiederherstellung durch die Regionetz soll auch in diesem Abschnitt die Fahrbahn in Asphalt wiederhergestellt werden.
Im Gehweg vor den Häusern 2-8a werden neue Versorgungsleitungen verlegt. Hier liegen heute rot-gräuliche Platten in 5 cm Stärke, die erheblich gebrochen und abgenutzt sind. Bei der Wiederherstellung möchte die Regionetz GmbH 30/30 cm graue Betonsteinplatten verlegen und den taktilen Leitstreifen zwischen Haupt- und Mühlradstraße fortführen.
Aufbau
Fahrbahn Gehweg/Zufahrten
RStO 12, Zeile 1, Bauklasse 3.2 3,5 cm Asphaltdeckschicht 10 cm Betonsteinplatten 30/30 grau
6,5 cm Asphaltbinder 4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5
12 cm Asphalttragschicht 15 cm hydr. gebundene Tragschicht 0/45
43 cm Frostschutzschicht 0/45 16 cm Frostschutzschicht 0/45
65 cm Gesamtaufbau 45 cm Gesamtaufbau
Parkstreifen
15 cm Natursteingroßpflaster
4 cm Brechsand –Splittgemisch 0/5
20 cm Drainbeton
11 cm Frostschutzschicht 0/45
50 cm Gesamtaufbau
3. Bauzeit
Für die Ausführung der Gesamtmaßnahme Leitungs- und Straßenbau ist eine Bauzeit bis Frühjahr 2021 vorgesehen, wobei die Regionetz Arbeiten bis Dezember 2020 geplant sind.
4. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Im anstehenden 2. Bauabschnitt der Hauptstraße und in der Mühlradstraße übernimmt die Regionetz GmbH die Wiederherstellungskosten für die gesamten Fahrbahnen sowie Nebenanlagen, in denen Hausanschlüsse, Leitungen und Verbau nötig sind. Für die Stadt Aachen ergibt sich bei Umsetzung der vorgelegten Planung ein Anteil von etwa 220.000 €, die unter dem PSP-Element 5-120102-000-11400-300-1 zur Verfügung stehen.
Einnahmen werden aus Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erwartet.
5. Eingaben aus der Bürgerinformation
Die durchgeführte Bürgerinformation, unter Beteiligung der Bauverwaltung mit Informationen zur KAG-Abrechnung und zur Ausführungsplanung, fand am 02.12.2019 statt. Das Protokoll ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Es gab unterschiedliche Anregungen und Wünsche zur Wiederherstellung in Asphaltbauweise. Aus funktionaler und lärmschutztechnischer Sicht empfiehlt die Verwaltung, alle drei Straßen in Asphalt wieder herzustellen.
Die weiteren Anregungen wie Liefer- und Ladezone für den Pizzalieferdienst, Angebot an Fahrradbügeln oder Verbesserung der Barrierefreiheit wurden in der Ausführungsplanung soweit wie möglich berücksichtigt. Es sin mind. 9 Fahrradbügel für 18 abzustellende Fahrräder vorgesehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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PSP-Element 5-120102-000-11400-300-1 Hauptstraße - Mühlradstraße | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020* | Fortgeschriebener Ansatz 2020* | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 221.565,35 | 221.565,35 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 221.565,35 | 221.565,35 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-083-3 Hauptstraße - Mühlradstraße | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 20.000 | 20.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 40.000 | 40.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 200.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 i.H.v.21.565,35 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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216,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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