Kenntnisnahme - FB 32/0023/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Rat der Stadt Aachen (Sitzung am 19.02.2020)

 

Der Rat der Stadt nimmt die Anträge der IG Aachener Portal e.V. vom 04.10.2019 und des MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V. vom 05.11.2019 für Aachen Innenstadt, der BIG – Burtscheider Interessen Gemeinschaft e.V. vom 04.11.2019 für Burtscheid, der IG Eilendorfer Handel, Handwerk und Gewerbe vom 16.01.2020 für Eilendorf und der Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe vom 28.12.2019 für Brand zur Kenntnis.

Nach Beratung und Empfehlung der betroffenen Bezirksvertretungen und des Hauptausschusses sowie nach Stellungnahme der Kirchen und der Gewerkschaften ver.di und DGB beschließt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.04.2020 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2020 als Ordnungsbehördliche Verordnung.

 

 

 

(Philipp)

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Dem Rat der Stadt werden die Anträge der IG Aachener Portal e.V., des MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V., der BIG – Burtscheider Interessen Gemeinschaft e.V., der IG Brander Handel, Handwerk und Gewerbe und der Eilendorfer Interessengemeinschaft Handel, Handwerk und Gewerbe über die verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2020 – insgesamt 10 Termine, verteilt auf 9 Tage und 4 Stadtbezirke bzw. -teile – zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Dem derzeit geltenden Ladenöffnungsgesetz und der daraus resultierenden aktuellen Rechtsprechung rund um die Freigabe verkaufsoffener Sonntage Rechnung tragend, wurden die eingereichten Anträge inhaltlich begründet und die vorgesehenen räumlichen Geltungsbereiche in Abhängigkeit von den Veranstaltungen umschrieben.

 

Gemäß § 6 Abs. 4 S.7 der derzeitig geltenden Fassung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG) sind vor Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung die zuständigen Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und Kirchen sowie die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. Diese wurden mit Schreiben vom 17.01.2020 um Stellungnahme bis zum 19.02.2020 gebeten.

 

Nach Eingang der Stellungnahmen und der Beratungsfolge der Bezirksvertretungen sowie des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 22.04.2020 über den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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