Kenntnisnahme - FB 61/1425/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplante Fahrradbügel im Stadtbezirk Aachen-Mitte - 2. Quartal 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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29.04.2020
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 05.02.2020 wurde beschlossen, dass die Standortplanungen, für die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Mitte fallenden Fahrradbügel, zukünftig vor Einbau der Bezirksvertretung zur Kenntnisnahme und ggfs. zur Beratung vorgelegt werden. Dies soll quartalsweise geschehen.
Hiermit legt die Verwaltung die für das 2. Quartal 2020 geplanten Fahrradbügel im Bezirk Mitte vor.
Erläuterung der Vorgehensweise
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 einstimmig die Ziele des Radentscheids beschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Oberbürgermeister dazu aufgerufen, bis Ende November 2019 konkrete Standorte für Fahrradbügel im Straßenraum zu benennen. Die im vorliegenden Fotokatalog (Anlage 1) untersuchten Standorte gehen zur Hälfte auf daraufhin eingereichte Standortwünsche zurück. Die restlichen Standorte resultieren aus älteren Anfragen aus der Prioritätenliste „Bürgerwünsche – Fahrradbügel“. In dieser Liste wurden Standorte mit einem besonderen Bedarf für sichere Abstellplätze auf Grundlage von Bürgeranfragen gesammelt. Die Liste wurde bis Ende 2019 bei der Verwaltung geführt. Neuere Anfragen direkt an die Verwaltung werden in das Meldeportal „Radbügel für Aachen“ eingepflegt, das seit Anfang April 2020 online für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verortung von gewünschten Fahrradbügeln zur Verfügung steht. In dieses Meldeportal wurden auch alle bis dahin eingereichten Standortwünsche integriert, sodass dort mittlerweile 532 konkrete Standorte im Stadtgebiet Aachen genannt sind.
Eine erste Umsetzung der eingereichten Vorschläge begann bereits Ende 2019. Rund 250 Fahrradbügel wurden im gesamten Stadtgebiet zum Einbau ausgeschrieben. Dies betraf auch Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Mitte fielen, dort aber zunächst nicht zur Kenntnisnahme vorgelegt wurden. Mit dem Beschluss vom 05.02.2020 (siehe oben) wurde das rückwirkend nachgeholt. Mittlerweile sind alle 250 Bügel bis auf wenige Ausnahmen eingebaut.
Der vorliegende Fotokatalog (Anlage 1) zeigt die von der Verwaltung im 2.Quartal vorgeschlagenen Einbauorte im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Alle Vorschläge wurden durch Ortsbegehungen geprüft, lagegenau festgelegt und verwaltungsintern mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Sofern Standorte betroffen sind, die auf nichtöffentlichen Verkehrsflächen liegen, wie beispielsweise der Fahrradparkplatz am Hangeweiher, wurden die entsprechenden Fachverwaltungen einbezogen.
Bei der Standortauswahl wurden immer zunächst Örtlichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum gesucht, die auf Hochborden liegen und nicht unnötig den parkenden oder rangierenden Pkw-Verkehr einschränken. Dabei wurden Anforderungen der Feuerwehr, der Polizei und des Ordnungsamtes berücksichtigt und Flächen für Außengastronomie ausgenommen. Nur dann, wenn die Platzverhältnisse auf den Hochborden nicht einem erforderlichen Mindestflächenanspruch genügen oder das Aufstellen von Fahrradbügeln den Bewegungsraum für Fußgänger unverhältnismäßig stark einschränkt, werden Parkflächen für den ruhenden Pkw-Verkehr zur Umnutzung für Fahrradabstellplätze vorgeschlagen.
Bei der Begehung der Örtlichkeiten wurde auf eine größere Anzahl abgestellter Fahrräder an Hauswänden, Laternenmasten und Straßenschildern geachtet und dies als Indikator für erheblichen Parkplatzmangel für Fahrräder und störenden Eingriff in den Fußgängerverkehr bewertet (siehe Beispiele: 03_Bendstraße; 18_Rudolfstraße; 20_ Brabantstraße; 28_Maastrichter Straße). Auch immer dann, wenn von einem oder mehreren Anwohnern der Bedarf an sicheren Abstellplätzen für Fahrräder gemeldet wurde und im Straßenverlauf keine oder offensichtlich nicht ausreichende Fahrradabstellplätze vorhanden sind, wird die Umnutzung eines Pkw-Parkplatzes vorgeschlagen. (siehe Beispiele: 05_Weberstraße; 06_Mörgensstraße, hier insbesondere für die Besucher des Theaters in den Abendstunden angemeldet). Darüber hinaus sollen an Stellen, an denen parkende Pkw sicherheitsrelevant Sichtbeziehungen behindern, Pkw-Parkplätze zu Gunsten von Fahrradbügeln weichen (siehe Beispiele: 25_Vaalser Straße Ecke Von-Brandis-Straße und 26_Vaalser Straße Ecke Gartenstraße). An zwei Stellen konnten Restflächen auf dem Parkstreifen für eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln identifiziert werden (siehe Beispiele: 02_Michaelsbergstraße und 28_Vaalser Straße Höhe HsNr.226).
Der Standort am Hangeweiher (Anlage Nr. 32) wird vom Fachbereich Umwelt grundsätzlich befürwortet, eine Detailprüfung an den Baumstandorten steht hier noch aus.
Die Lage der Bügel im Umfeld des Bushofs wurde mit der Koordinationsstelle Bushof abgestimmt.
Die weitere konzeptionelle Planung von Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt ist Bestandteil eines Gutachtens, das bereits ausgeschrieben wurde. Das Vergabeverfahren zur Beauftragung dieses Fahrradabstellkonzeptes, konnte aufgrund der aktuellen Gesamtlage noch nicht, wie ursprünglich geplant, abgeschlossen werden. Eine Vergabe ist derzeit für Mai vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen
Für den Einbau der Fahrradbügel im Stadtbezirk Mitte wird ein Betrag in Höhe von rd. 30.000 € benötigt. Der Umbau der Fahrradabstellanlage am Hangeweiher wird mit ca. 12.500 € veranschlagt. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2020 unter dem PSP Element 5-120102-900-10000-300-1 / 4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ bzw. 5-120102-900-10600-300-1 „Fahrradparkhäuser und Abstellanlagen“ zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-10102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 120.000 | 120.000 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 250.000 | 250.000 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 370.000 | 370.000 | 1.110.000 | 1.110.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 5-120102-10600-300-1 Fahrradparkhäuser und Abstellanlagen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 300.000 | 300.000 | 600.000 | 600.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 300.000 | 300.000 | 600.000 | 600.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,8 MB
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