Entscheidungsvorlage - FB 45/0738/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl und die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse an der GGS Am Haarbach und der GGS Am Lousberg im Schuljahr 2020/2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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30.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 120 zu bildende Eingangsklassen und damit einhergehend die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse jeweils an der GGS Am Haarbach und der GGS Am Lousberg im Schuljahr 2020/2021.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 6a der Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW muss der Schulträger vor Aufnahme der Schulneulinge an den Grundschulen die Anzahl der Eingangsklassen je Grundschule und die Anzahl der Schulplätze in diesen Klassen festlegen.
Die Anzahl der innerhalb der Kommune insgesamt zu bildenden Eingangsklassen darf eine Höchstzahl (= Kommunale Klassenrichtzahl) nicht überschreiten. Für das Schuljahr 2020/2021 hat die Verwaltung aufgrund der durch die Rechtsverordnung vorgegebenen Berechnungsmethode in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine Höchstzahl von 124 Klassen ermittelt, die grundsätzlich gebildet werden dürfen.
Bei der Klassenbildung sind pädagogische Gesichtspunkte wie Gemeinsames Lernen, sozialräumliche Bedingungen, schulorganisatorische oder bauliche Gründe zu berücksichtigen
Unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte sollen an den städtischen Grundschulen im kommenden Schuljahr 2020/2021 120 Klassen gebildet werden. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen nicht in jedem Fall mit der festgelegten Zügigkeit korrespondiert.
Die GGS Am Haarbach soll aufgrund der durchgeführten Berechnung und nach Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht eine zusätzliche Eingangsklasse und somit 3 Eingangsklassen bilden.
Der Schulleiter der GGS Am Haarbach hat seine Bereitschaft zur Aufnahme der zusätzlich zu bildenden Eingangsklasse erklärt.
Zudem beantragt die Schulleitung der GGS Am Lousberg mit Schreiben vom 02.03.2020 die Einrichtung einer dritten Eingangsklasse zum Schuljahr 2020/2021. Die derzeit angemeldeten 67 Kinder haben die GGS Am Lousberg als Anspruchsschule, die räumlichen Bedarfe stehen laut Aussage der Schulleitung und Einschätzung der Fachverwaltung zur Verfügung.
Zunächst wurde seitens der Verwaltung einvernehmlich mit der Schulaufsicht signalisiert, eine zusätzliche Eingangsklasse nicht mitzutragen.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erfolgten seitens des Schulträgers gemeinsam mit der Schulaufsicht daher intensive Bemühungen, die Eltern der für die Schule am Lousberg angemeldeten Kinder auf die freien Kapazitäten in der Annaschule hinzuweisen. Hierzu wurden durch und mit die Schulleitungen intensive Gespräche geführt. Ebenfalls haben beide Schulleitungen zu einem gemeinsamen Elternabend eingeladen, um die Eltern über das pädagogische Konzept, die OGS-Betreuung und die räumliche Situation der Annaschule zu informieren. Trotz dieser Maßnahmen hat sich die Zahl der an der Annaschule angemeldeten Kinder nicht wesentlich erhöht und die Schule wird in Abstimmung mit der Schulaufsicht deshalb zum neuen Schuljahr nur eine Eingangsklasse bilden können. Gleichzeitig wird dem Antrag der GGS am Lousberg auf Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse in Abstimmung mit der Schulaufsicht stattgegeben. Sie wird zum kommenden Schuljahr 2020/2021 daher 3 Eingangsklassen bilden.
Die Schulleitungen der Schulen, die nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen können, werden die Eltern entsprechend beraten und auf alternative Grundschulen verweisen.
In der Anlage ist eine Übersicht über die erforderlichen Eingangsklassen der einzelnen Grundschulen beigefügt.
Nach Beschluss des Schulausschusses über die Klassenbildung kann seitens der Schulleitung eine Aufnahmezusage an die Eltern der angemeldeten Kinder in den jeweiligen Grundschulen erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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31,2 kB
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2
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öffentlich
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318,8 kB
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3
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öffentlich
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41,7 kB
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