Entscheidungsvorlage - E 49.5/0183/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung von Fördergeldern zur Erforschung der städtischen Übernahme jüdischen Grundbesitzes zwischen 1933 und 1945Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 02.12.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- E 49/7
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Entscheidung
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12.05.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion der Partei DIE LINKE hat am 2. Dezember 2019 im Rat beantragt (siehe Anlage 1!), die Verwaltung damit zu beauftragen, beim LVR sog. GFG-Fördermittel zu beantragen, um damit ein wissenschaftliches Forschungsprojekt zur Untersuchung der sog. Arisierung von jüdischem Grundbesitz und Immobilien zugunsten der Stadt Aachen durchzuführen.
Ein größeres Forschungsprojekt mit zwei Jahren Laufzeit ist notwendig, weil die Stadt Aachen im Gegensatz z. B. zur Stadt Frankfurt in ihrem Stadtarchiv nicht über eine Aufstellung von sog. arisiertem Besitz verfügt. Aus diesem Grund müssen aufwendige Forschungen im Stadtarchiv, im Landesarchiv NRW sowie im Bundesarchiv durchgeführt werden (siehe Anlage 2, Stellungnahme des Stadtarchivs zum Forschungsstand und zu einem möglichen Forschungsprojekt für den Betriebsausschuss Kultur am 11.10.2018 sowie Anlage 3 mit einer Auskunft des Landesarchivs NRW über die allein dort zu sichtenden Archivbestände!).
Bei der für die Beantragung von Mitteln der Regionalen Kulturförderung des LVR (sog. GFG-Mittel) zuständigen Stelle des LVR wurden die Förderbedingungen durch das Stadtarchiv abgefragt. Ein Förderantrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden können. So soll der bei einem Förderantrag einzubringende Eigenanteil ca. 25 bis 30 Prozent betragen, zugleich sollte die beantragte Fördersumme 100.000 Euro nicht überschreiten.
Um die Förderkulisse vor diesem Hintergrund adäquat bedienen zu können, wird die folgende, leicht angepasste Kalkulation empfohlen:
Personalkosten: 64.500 Euro pro Jahr, insg. für das hier vorgeschlagene zweijährige Forschungsprojekt entspricht das Personalkosten von insg. 129.000 Euro.
Reisekosten und Kosten für Reproduktionen/Scans: 5.000 Euro sowie
Publikationskosten: 10.000 Euro.
Gesamtkosten: 144.000 Euro
Um den Förderbedingungen zu entsprechen, wird die Übernahme eines Eigenanteils von 30 Prozent empfohlen. Dazu folgende Rechnung:
Bei einem Eigenanteil von 30 Prozent der kalkulierten 144.000 Euro Gesamtprojektkosten beträgt der bereitzustellende Eigenanteil 43.200 Euro.
Hieraus ergibt sich eine zu beantragende Fördersumme von 100.800 Euro.
Hinzu würden ggf. Kosten für eine eventuell gewünschte Ausstellung kommen.
Um die Unabhängigkeit und Transparenz der zu beauftragenden Studie zu stärken, wird für die Projektdurchführung eine Kooperation mit der RWTH Aachen angestrebt. Eine solche Kooperation ist nach Auskunft des LVR im Rahmen des Förderprogramms möglich.
Allerdings ist im Vorfeld einer Entscheidung über eine solche Zusammenarbeit die Form zu überlegen, da je nach Kooperationsform unterschiedliche finanzielle Auswirkungen damit verbunden sein können, wie eine Rückfrage beim Dezernat Forschung und Karriere der RWTH ergeben hat.
Wird das Förderprojekt allein durch die Stadt beantragt, bewilligt und die RWTH mit seiner Durchführung beauftragt, wird ein solches Projekt von Seiten der Hochschule als Auftragsarbeit angesehen. Der Stadt würde dann als Auftraggeber zusätzlich ein sog. Overhead – gemeint ist damit eine Zahlung für die Bereitstellung der universitären Infrastruktur – in Rechnung gestellt, dessen Höhe je nach beauftragtem Lehrstuhl bzw. Fakultät unterschiedlich ausfallen kann. Er würde aber wohl bei mindestens 30 Prozent der Projektsumme liegen.
Anders würde sich der Sachverhalt darstellen, wenn das Forschungsprojekt von vorne herein gemeinsam mit einem RWTH-Lehrstuhl beantragt würde, es entstünde dann kein zusätzlicher Overhead.
Der dortige Lehrstuhl für Neuere Geschichte ist momentan kommissarisch besetzt, ein Ruf für eine Nachfolgerin/einen Nachfolger für Prof. Armin Heinen ist bereits erfolgt, die Antwort steht aber momentan noch aus.
Mit diesem Kooperationspartner sollen die Voraussetzungen für eine Kooperation und gemeinsame Antragstellung geklärt werden mit dem Ziel, bei der Regionalen Kulturförderung des LVR zum 31.3.2021 eine Förderung für ein Forschungsprojekt zum Thema „Übernahme jüdischen Grundbesitzes durch die Stadt Aachen zwischen 1933 und 1945“ zu beantragen.
In der nächsten Ausschusssitzung soll der Sachstand und das Ergebnis der Gespräche vorgestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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120,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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192,3 kB
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