Entscheidungsvorlage - E 49.5/0185/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussangelegenheiten Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen (KAStE)Deutsch-Französisches Kulturinstitut (DFKI) für die Jahre 2020 - 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- E 49/S
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Entscheidung
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12.05.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Betriebsausschusses Kultur am 06.02.2020 wurde beschlossen, die Mittel für das Deutsch-Französische Kulturinstitut in Höhe von jährlich 38.000,00 € für den Zeitraum 2020 bis 2022 zu reservieren; diese werden höchstwahrscheinlich erhöht.
Der für die o.a. Sitzung eingereichte Antrag ging von Gesamtkosten in Höhe von 88.000,00 € aus; es wurde eine Förderung in Höhe von 40.000,00 € beantragt.
Der neue Antrag vom 02.04.2020 beziffert die Gesamtkosten auf 96.000,00 €; es wird ein Zuschuss in Höhe von 45.800,00 € beantragt.
Als Hauptgründe für die Mehrkosten gibt Frau Dr. Ivens die zusätzliche Anmietung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Kulturveranstaltungen sowie anfallende Werbungskosten, die durch den Umzug bedingt sind, an.
Die geltend gemachten Mehrkosten sind nachvollziehbar und spiegeln sich im Finanzierungsplan mit folgenden Abweichungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag wieder:
3.000,00 € Sachkosten
1.000,00 € Werbung
4.000,00 € Sonstige
= 8.000,00 € Summe Mehrkosten
Nachrichtlich ist zu ergänzen, dass in den vergangenen Jahren eine jährliche KAStE-Zuwendung in Höhe von 37.800,00 € (bei beantragten 40.000,00 €) gewährt wurde.
Die Prüfung der Verwendungsnachweise der Jahre 2017 und 2018 hat einen Gesamtüberschuss i.H.v. 2.647,91 € ergeben. Mit Verweis auf die aktuelle Lage des DFKI wird vorgeschlagen, diesen Überschuss dem Verein zu belassen, so dass – neben dem u.a. Vorschlag der Verwaltung i.H.v. 40.000,00 € – dem Verein für das Jahr 2020 KAStE-Mittel i.H.v. 42.647,91 € zur Verfügung stehen.
Mit Verweis auf die KAStE-Richtlinien wird seitens der Verwaltung eine jährliche KAStE-Förderung in Höhe von 40.000,00 € für den Zeitraum 2020 bis 2022 vorgeschlagen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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