Entscheidungsvorlage - FB 61/1412/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrplanmaßnahmen in Brand
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010, Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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29.04.2020
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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26.03.2020
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28.05.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Brand hat in ihrer Sitzung am 05.02.2020 die Vorlage "Fahrplanmaßnahmen Juni 2020" beraten und folgenden Beschluss gefasst:
"Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung und der ASEAG zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die vorgesehenen Fahrplananpassungen Juni 2020 mit folgenden Anpassungen zu beschließen:
1. Ausbau der Linie 50 zwischen Brand und Eilendorf zu einer echten Tangentialverbindung die nicht nur den Schulverkehr von und zur Gesamtschule abdeckt. Insbesondere im späten Vormittag und im Nachmittag ist die Linie auszubauen. Eine Ausweitung der Linie bis Haaren als Radialverbindung soll geprüft werden.
2. Einrichtung einer Tangentialverbindung zwischen Brand und Burtscheid.
3. Veränderung der Schnellbuslinien 125 und 173, so dass diese vor und nach den Schichtwechseln an der Haltestelle Polizeipräsidium halten. Diese Änderung ist insbesondere für die nächtlichen Schichtwechsel wichtig.
4. Prüfung der Einrichtung einer Haltestelle direkt am Polizeipräsidium.
5. Entflechtung der 5er-Linien in Brand um von einem 15-Min-Takt auf einen 7,5-Min-Takt zu kommen
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, ein City Shuttle als Pilotprojekt in Brand zu entwickeln, welches innerbezirkliche Verkehre abdeckt. In der ersten Ausbaustufe soll zu Wochenmarktzeiten eine Ring- bzw. Schlaufenerschließung durch Midi- oder Kleinbusse innerhalb von Brand gewährleistet werden. Für eine zweite Ausbaustufe soll geprüft werden, wie durch ein solches City Shuttle schlecht versorgte Gebiete innerhalb Brands erschlossen werden können um diese an Nahversorgungsangebote, Ärzte und stärker frequentierte ÖPNV-Knotenpunkte anzubinden. Dabei ist neben der räumlichen Struktur auch die demographische Verteilung in den Blick zu nehmen. Die Evaluation und die wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojekts sollen nach Möglichkeit durch das Einwerben von Fördermitteln finanziert werden, das Pilotprojekt selbst aus Mitteln des Nahverkehrsplans."
Die Ergänzungen im Beschluss wurden von der Verwaltung und der ASEAG geprüft. Eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Juni 2020 kann aus mehreren Gründen nicht erfolgen:
Die Stadt Aachen hat die ASEAG mit der Durchführung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV) auf dem Gebiet der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 als interner Betreiber im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) bis zum 10.12.2027 direkt beauftragt. Anpassungen des betrauten Verkehrsangebots müssen den Vorgaben im ÖDA § 3 Abs. 2 Pkt. 3 folgen: "Im Rahmen des geltenden Nahverkehrsplans (NVP) kann die Stadt Aachen oder die StädteRegion Aachen, jeweils für ihr ÖSPV-Angebot, zum üblichen Fahrplanwechsel Angebotsanpassungen im Linienverkehr von bis zu +/- 2 % des jeweils im Zeitpunkt des Verlangens aktuellen Fahrplans mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens neun Monaten verlangen. Die Angebotsanpassung darf das Fahrplanangebot und die Linienführung betreffen."
Derart "kurzfristige" Fahrplanmaßnahmen, wie von der Bezirksvertretung in Brand gewünscht und beschlossen, können demnach mit einer Vorlaufzeit von nur vier Monaten nicht umgesetzt werden.
Neue Linienführungen und erweiterte Angebote müssen zunächst in ihrer Wirkung abgeschätzt und wirtschaftlich kalkuliert werden. Fahrplanmaßnahmen werden dann gesamtstädtisch bewertet, bevor im Ergebnis ein jährliches Gesamtpaket zusammengestellt wird. Grundsätzlich benötigt die ASEAG außerdem einen ausreichenden Vorlauf für die Betriebs-, Fahrzeugumlauf- und Personaleinsatzplanung.
Maßnahmenvorschläge Brand
Aus den oben genannten Gründen kann der Beschluss in der Bezirksvertretung Brand zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden. Allerdings sind zur besseren Erschließung des neuen Standortes des Polizeipräsidiums an der Trierer Straße zum Fahrplanwechsel im Juni 2020 Änderungen im Sinne des Antrages möglich (vgl. Punkte 3 und 4).
Die Schnellbusverbindungen auf der Trierer Straße (125, 135, 173, SB 66) halten bisher an den Haltestellen "Brand" sowie "Brand Ringstraße" und dann erst am "Bahnhof Rothe Erde" wieder. Die dazwischenliegenden Haltestellen werden nicht bedient.
Um für die Beschäftigten aus den Eifelkommunen Roetgen, Simmerath und Monschau die Erreichbarkeit des neuen Polizeipräsidiums zu erleichtern, werden zu den Hauptanfangs- und -endzeiten in der jeweiligen Lastrichtung zunächst die entsprechenden Fahrten der Schnellbuslinie SB 66 an der Haltestelle "Königsberger Straße (Polizeipräsidium)" zusätzlich halten.
Die Haltestelle "Königsberger Straße (Polizeipräsidium)" ist ca. 250 m vom Eingang des Polizeipräsidiums entfernt. Nach den Kriterien des Nahverkehrsplans ist damit eine gute bis sehr gute Erschließung des Polizeipräsidiums gegeben. Die Haltestelle dient zudem der Erschließung der Gewerbe- und Handelsstandorte in/an der Königsberger Straße sowie der angrenzenden Wohngebiete. Eine Verlegung der Haltestelle hätte für diese Nutzungen negative Konsequenzen.
Weiteres Vorgehen
Die in der Bezirksvertretung Brand vorgeschlagenen Maßnahmen - sowie weitere Vorschläge aus den anderen Bezirksvertretungen - werden im Detail geprüft und verkehrlich sowie wirtschaftlich bewertet. Die Verwaltung und die ASEAG werden darauf aufbauend entsprechende Maßnahmenempfehlungen erarbeiten und diese hinsichtlich der finanziellen Möglichkeiten abstimmen. Die Maßnahmen werden anschließend in den Bezirken vorgestellt und diskutiert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||