Entscheidungsvorlage - FB 61/1398/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbeleuchtungsanlagen - Prioritätenliste 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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04.03.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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29.04.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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11.03.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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11.03.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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29.04.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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13.05.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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13.05.2020
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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30.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2020 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2020 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt Aachen der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt). Somit steigen die durch die Nennentgelte erzeugten Jahreskosten mit jeder Straßen-beleuchtungsmaßnahme.
Zur Verbesserung der Beleuchtung in öffentlichen Verkehrsflächen waren bis 2017 jährliche Mittel in Höhe von 50.000 € im Haushalt vorgesehen. Zum Haushalt 2018 hat der Mobilitätsausschuss eine Erhöhung des Ansatzes von 50.000 € auf 100.000 € jährlich beschlossen, damit die Prioritätenliste schneller abgebaut werden kann.
Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Beleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen.
Wie in der Vergangenheit wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet. Zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht beauftragten Maßnahmen aus der Liste 2019 bilden sie die Liste 2020. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste dargestellt.
Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Rangliste aus den Vorjahren gekommen. Die Beleuchtungsmaßnahmen am Vennbahnweg wurden gemäß Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 23.05.2019 aus der Prioritätenliste herausgenommen. Die in diesem Jahr neu hinzugekommenen Maßnahmen sind in der Prioritätenliste 2020 grau hinterlegt (s. Anlage).
Die Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Kreuzung „Oppenhoffallee/ Zollernstraße“ ist aufgrund der dort von der Polizei in der Unfallkommission festgestellten Unfallhäufung vorzuziehen.
Der Bushof, als bedeutsamer, sehr stark frequentierter Mobilitätsknotenpunkt, steht aufgrund seiner kom-plexen innerstädtischen Bedeutung und den dortigen Problemstellungen im Fokus. In diesem Zusammen-hang wird von der Koordinierungsstelle Bushof die Verbesserung der Beleuchtungssituation am und um den Bushof gefordert und priorisiert. Die Beleuchtung in der Peterstraße wird ergänzend dazu kostenneutral von der STAWAG erneuert und modernisiert.
Am Elisenbrunnen wurde auf Beschwerde und Drängen anliegender Geschäftsleute die Beleuchtungs-situation überprüft. Es wurde festgestellt, dass es am Elisenbrunnen insgesamt zu dunkel ist. Die Verbesserung der dortigen Beleuchtung wird aufgrund der Verkehrssicherheit und der innerstädtischen Bedeutsamkeit ebenfalls priorisiert.
Somit wird mit den geplanten Maßnahmen am Bushof (einschließlich der Peterstraße) und Elisenbrunnen die Beleuchtungssituation vom Hansemannplatz bis zur Einmündung „Hartmannstraße“ verbessert.
Mit einer Umsetzung von Projekten, die mit 1,0 oder weniger bewertet wurden, ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Maßnahmen aus vergangenen Prioritätenlisten, die schon umgesetzt wurden oder derzeit noch in Bearbeitung durch die STAWAG sind, werden im Anhang auf dem Blatt „Straßenbeleuchtung - Maßnahmenumsetzung 2017 bis 2019“ tabellarisch aufgeführt.
Kosten und Finanzierung:
Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 500.000 €.
Inklusive der beantragten Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 stehen im Haushaltsjahr 2020, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, bei PSP-Element 4-120102-903-8 "Erneuerung Straßenbeleuchtung" insgesamt 276.232,60 € zur Verfügung. Hiervon sind 177.619,05 € bereits durch die in 2019 beauftragten Maßnahmen gebunden.
Weitere Maßnahmen werden in Anwendung der Prioritätenliste und soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen umgesetzt.
Die Finanzierung der innerstädtischen Maßnahmen am Bushof und Elisenbrunnen kann mit 41.000,00 € aus den konsumtiven Mitteln bei PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen“ mitfinanziert werden, da absehbar ist, dass die noch verbleibenden Restmittel in Höhe von 92.405,10 € die bei Kleinmaßnahmen zu erwartenden konsumtiven Aufwendungen decken.
Somit ist es neben Verbesserungen am Bushof und dem Elisenbrunnen möglich, mehrere kleinere Maßnahmen aus der Prioritätenliste zu beauftragen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
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Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2020
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||
PSP-Element 4-120102-903-8; Kostenart 52350000; Erneuerung Straßenbeleuchtung | ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020* | Fortgeschriebener Ansatz 2020* | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand** | 276.232,60 | 276.232,60 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 276.232,60 | 276.232,60 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
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*Haushaltsansatz i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 176.232,60 €
PSP-Element 4-120102-947-2; Kostenart 52350000; Kleinmaßnahmen
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand** | 133.405,10** | 133.405,10** | 243.300 | 243.300 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 153.405,10 | 153.405,10 | 303.300 | 303.300 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
| |||||
**Haushaltsansatz i.H.v. 81.100 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 52.305,10 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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158,7 kB
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(wie Dokument)
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282 kB
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