Entscheidungsvorlage - A 61/0240/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg genehmigt die folgende, von Frau Efes als Bezirksvorsteherin und Herrn Mattes als Mitglied der Bezirksvertretung am 11.11.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Lau­rensberg folgende Entscheidung:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen Soerser Weg, Autobahn Aachen-Eindhoven, Kohlscheider Straße, Schloss Rahe und Lousberg.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht für den Bereich der Soers

 

Für den Bereich der Aachener Soers stehen mehrere städtebaulichen Entwicklungen an. Im Rahmen der EuRegionale 2008 wurde das Projekt “Pferdelandpark” entwickelt. Darüber hinaus sollen die beiden derzeit zwischen Soerser Weg und Krefelder Straße befindlichen Kleingartenanlagen, die zur Realisierung des Stadionneubaus verlagert werden müssen, an einen, ggf. auch mehrere Ersatzstandorte in der Soers verlagert werden.

 

Das mit dem EuRegionale2008-Label qualifizierte Projekt "Pferdelandpark" verfolgt das Ziel, den verbliebenen Freiraum zwischen den Städten Aachen, Herzogenrath und Kerkrade, zu dem auch die Fläche der Soers gehört, zu einem Landschaftspark zu entwickeln. Allein im Umkreis von zwei Kilometern leben rund 160.000 Menschen, denen der Landschaftspark für Erholung, Bewegung und Sport nutzen soll. Die maßgeblichen Gestaltungselemente sollen der so genannte weiße Weg, der sich über 45 km durch den Park zieht und 12 Stationen sein. Der größte Teil des weißen Weges ist bereits als Weg vorhanden. Einzelne Abschnitte, die unverzichtbar sind, um Verbindungen herzustellen, sind jedoch neu zu bauen. Hier sind liegenschaftliche Maßnahmen bis hin zum Kauf der Flächen zu ergreifen. Analog gilt das auch für die Herstellung der Stationen.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2005 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zum Neubau des Fußballstadions von Alemannia Aachen gefasst. Der neue Standort befindet sich nördlich des heutigen Stadions. Er umfasst Flächen, die heute vom Post Telekom Verein, dem ALRV sowie 2 Kleingartenanlagen genutzt werden. Die Ersatzflächen für die beiden Kleingärten sollen möglichst nahe beim heutigen Standort liegen. Mit den Vereinen wurde daher eine Übereinkunft darüber erzielt, dass Ihnen neue Flächen im Bereich der Soers bereitgestellt werden sollen. Die Verlagerung der Kleingärten ist für den Stadionneubau zwingend erforderlich. Aufgrund der hohen städtebaulichen Bedeutung dieses Projektes soll daher eine Vorkaufsrechtsatzung für den “Suchraum” Soers erlassen werden, um die Stadt Aachen in die Lage zu versetzen, die Verlagerung der Kleingärten möglichst kurzfristig zu ermöglichen.

 

Gleiches gilt für die Realisierung des Projektes Pferdelandpark, dem - wie oben erläutert - eine wichtige Bedeutung zur Sicherung dieses Freiraumes zukommt.

 

Eine Beratung in den Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg war aus Zeitgründen vor der Ratssitzung nicht möglich. Aufgrund der Dringlichkeit der Satzung erfolgt daher die Beratung ausschließlich im Planungsausschuss und im Rat. In den Bezirksvertretungen mussten Dinglichkeitsbeschlüsse gefasst werden.

 

 

 

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Anlagen

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