Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0039/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2005-Hst. 9.70000.96480.7 ARA Soers, Maßnahmen zur weitergehenden ReinigungHst. 1.70000.84110.5 Zinsen aus Rechtsstreitigkeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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29.11.2005
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.12.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in folgender Höhe
a) Haushaltsstelle 9.70000.96480.7 „ARA Soers, Maßnahmen
zur weitergehenden Reinigung“ 103.316,34 €
b) Haushaltsstelle 1.70000.84110.5 „Zinsen aus Rechtsstreitigkeiten“ 60.683,66 €
zu erteilen.
Grehling
Der Rat der Stadt beschließt, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in folgender Höhe
a) Haushaltsstelle 9.70000.96480.7 „ARA Soers, Maßnahmen
zur weitergehenden Reinigung“ 103.316,34 €
b) Haushaltsstelle 1.70000.84110.5 „Zinsen aus Rechtsstreitigkeiten“ 60.683,66 €
zu erteilen.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Erweiterungsbaumaßnahme ARA Soers in den Jahren 1990 bis 1995 hat eine der bauausführenden Firmen die Stadt Aachen verklagt, da nach ihrer Auffassung verschiedene durch sie erbrachte Bauleistungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang vergütet wurden. Der ursprüngliche Streitwert belief sich auf 1.184.849,87 € (2.317.364,92 DM). Nach umfangreichen Beweisaufnahmen und mehreren Sachverständigengutachten, welche letzten Endes dazu führten, daß der gesamte Prozeß über fast ein Jahrzehnt dauerte, hat das Landgericht Aachen am 05.10.2005 ein Urteil gesprochen und die beklagte Stadt Aachen verpflichtet, an die Klägerin 103.316,34 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 4,0 % ab dem 22.April 1994 zu zahlen. Von dem den klagenden Parteien zugestandenen Recht, gegen das Urteil Berufung einzulegen, wird die Stadt Aachen keinen Gebrauch machen.
Aus den vorgenannten Gründen müssen im Haushaltsjahr 2005 die folgenden Haushaltsstellen neu eingerichtet und außerplanmäßig bei den Haushaltsstellen
9.70000.96480.7 „ARA Soers, Maßnahmen zur weitergehenden Reinigung“ 103.316,34 €
1.70000.84110.5 „Zinsen aus Rechtsstreitigkeiten“ 60.683,66 €
zur Verfügung gestellt werden.
Die außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt werden aus der Haushaltsstelle 9.70000.96360.6 „Kanalerneuerung Kronenberg“ gedeckt, da mit dieser Maßnahme in 2005 nicht mehr begonnen werden kann. Im Verwaltungshaushalt erfolgt die Deckung durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage Abwasserbeseitigung.
Da es sich bei diesen Beträgen um erhebliche Ausgaben im Sinne des § 82 GO.NW. handelt, ist vor deren Genehmigung die Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen.