Entscheidungsvorlage - Dez II/0043/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der Empfehlung des Finanzausschusses zur Ausgestaltung der Abrechnungsgrundlagen für die differenzierte Regionsumlage der Stadt Aachen nach Beratung,

 

a)      die in der Beratungsvorlage vom 24.03.2020 benannten drei zusätzlichen Abrechnungspositionen für die Zukunft auf Basis der seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Zurechnungsschlüssel zu übernehmen,

 

b)      von den in der Beratungsvorlage vom 24.03.2020 benannten drei zusätzlichen Abrechnungspositionen folgende Abrechnungspositionen …… (nach Beratungsergebnis) für die Zukunft auf Basis der seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Zurechnungsschlüssel zu übernehmen,

 

c)       insbesondere die Übernahme der anteiligen Lasten in Ansehung der Ausbildsaufwendungen sowie in Ansehung der ausgewiesenen Aufwendungen für das zusätzlich freigestellte Personalratsmitglied rückwirkend auf den Zeitraum …… (nach Beratungsergebnis) zu begrenzen.

 

  1. Die Übernahme dieser zusätzlichen Abrechnungspositionen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer entsprechenden, förmlichen, insbesondere verbindlichen und abschließenden Bestätigung durch alle Beteiligten bzw. kommunalen Gremien.

 

  1. Die auszuformulierende und zwischen der Städteregion sowie der Stadt Aachen förmlich zu zeichnende Vereinbarung ist nach abschließender Freigabe durch den Rat der Stadt Aachen durch die Bezirksregierung Köln zu bestätigen und ggfls. bekanntzumachen, soweit dies zur Herstellung einer rechtswirksamen Verbindlichkeit erforderlich ist. Die Verwaltung wird mit einer dahingehenden Prüfung beauftragt.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.03.2020 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss auf Basis der in Bezug genommenen, als Anlage beigefügten, Vorlage getroffen. Der Finanzausschuss hat hierzu konkret wie folgt beschlossen:

 

„Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zur Ausgestaltung der Abrechnungsgrundlagen für die differenzierte Regionsumlage der Stadt Aachen allenfalls die in der Beratungsvorlage benannten drei zusätzlichen Abrechnungspositionen (Büro Städteregionstag, Ausbildung von Nachwuchskräften und Personalrat) zu übernehmen.

 

Hierfür gelten die in der Vorlage benannten Randbedingungen, d.h. insbesondere:

Für die jeweiligen Anteile der Stadt Aachen sind die dort ausgeführten Zurechnungsschlüssel maßgebend, für die zeitliche Übernahme sind allenfalls die von der Verwaltung gesehenen Haushaltsjahre zu akzeptieren.

 

Die Übernahme dieser zusätzlichen Abrechnungspositionen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer entsprechenden förmlichen, insbesondere verbindlichen und abschließenden Bestätigung durch alle Beteiligten bzw. kommunalen Gremien.“

 

Damit hat der Finanzausschuss die Entscheidung des Rates eröffnet, die geltende gesetzliche Finanzvereinbarung zwischen Stadt Aachen und Städteregion zu erweitern. Allein dem Rat der Stadt Aachen obliegt die Entscheidung, ob und inwieweit die Finanzlasten der Stadt Aachen abweichend von den bei Gründung der Städteregion Aachen geltenden Grundsätzen abschließend erweitert werden sollen.

 

Ergänzend zu dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses muss darüber hinaus nunmehr eine Konkretisierung in Ansehung der dargelegten Positionen erfolgen, schon damit die abzuschließende Vereinbarung entsprechend ausgefüllt werden kann.

In dieser Vereinbarung jedenfalls wird auf eine klare Entscheidung und abschließende Festlegung sowohl der heranzuziehenden Positionen als auch auf die verbindliche Regelung der jeweiligen Zurechnungsschlüssel zu achten sein. Weitergehende Auslegungs- oder Anpassungsspielräume auch für die Zukunft werden ansonsten dem Wunsch nach einer nunmehr abschließenden Regelung zur Kosten- und Lastenverteilung aller dem Aufgabenverbund der Städteregion zugehörigen Kommunen zuwider laufen.

 


 

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Anlagen

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