Entscheidungsvorlage - FB 45/0741/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss dem Rat der Stadt, den Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten sowie der Kindertagespflege für den Monat April 2020 unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird, zu empfehlen.

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen, den Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außer-unterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I für den Monat April 2020 unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird, zu empfehlen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der Empfehlung vom Kinder- und Jugendausschuss sowie der Empfehlung vom Schulausschuss den Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten, der Kindertagespflege sowie in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I für den Monat April 2020 unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

 

Der Rat der Stadt beschließt den Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten, der Kindertagespflege sowie in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I für den Monat April 2020 unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. März 2020 eine aufsichtliche Weisung über ein Betretungsverbot in sämtlichen Kindertageseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 1 und 2 IfSG) erlassen. Es hat ferner mit gleichem Datum eine aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 3 IfSG) im Land Nordrhein-Westfalen erlassen.

Daher soll auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen für den Monat April 2020 verzichtet werden. Das soll auch für Eltern gelten, die ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen.

Die Elternbeitragssatzung eröffnet keine Möglichkeit, für die Dauer des Betretungsverbotes die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII setzt eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers voraus. Somit sind bis dato keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Monatsbeitrags voraussetzungslos erlauben.

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, ist eine Satzungsänderung zu aufwendig. Daher ist durch einen Beschluss des Rates die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht für den Monat April 2020 zu schaffen.

 

Die Stadt Aachen verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag für den April 2020. Bereits geleistete Beiträge werden in voller Höhe zurückerstattet.

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für April 2020 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen.

 

Je nach Fortdauer der entsprechenden Vorgaben und schulaufsichtlichen Weisungen wird über eine Wiederholung dieses Prozederes zu diskutieren sein.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Erlass der Elternbeiträge für den Monat April 2020 ergeben sich voraussichtlich folgende Mindereinnahmen:

Elternbeitrag Kita    -893.000 €

Elternbeitrag Tagespflege   -133.200 €

Elternbeitrag OGS    -273.300 €

Elternbeitrag Förderschulen   -       900 €

Gesamt                        -1.300.400 €

 

Hälftige Erstattung durch das Land NRW : +650.200 €

 

Es werden sich unter Berücksichtigung der Erstattung vom Land voraussichtlich Mindereinnahmen in Höhe von 650.200 € ergeben.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element: 4-060101-901-9 SK 43210000

PSP-Element: 4-060101-918-9 SK 43210000

PSP-Element: 4-030101-807-8 SK 43210000

PSP-Element: 4-030106-907-2 SK 43210000

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

-9.645.9001)

-1.450.0002)

-3.100.0003)

-10.5004)

05)

-8.752.900

-1.316.800

-2.826.700

-9.600

-650.200

-24.510.000

-4.350.000

-9.300.000

-31.500

0

-24.510.000

-4.350.000

-9.300.000

-31.500

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-14.206.400

-13.556.200

-38.191.500

-38.191.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-893.000

-133.200

-273.300

-900

+650.200

Gesamt: -650.200

0

 

 

keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben

 

______________________________________

1) PSP-Element 4-060101-901-9 SK 43210000 Kita

2) PSP-Element 4-060101-918-9 SK 43210000 TPF

3) PSP-Element 4-030101-807-8 SK 43210000 OGS

4) PSP-Element 4-030106-907-2 SK 43210000 FöS

5) PSP-Element N.N. wird noch vergeben: hälftige Erstattung durch das Land NRW.

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Anlagen

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