Entscheidungsvorlage - FB 56/0362/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Aachen-Pass - Änderung der RichtlinienRatsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 15.01.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Anhörung/Empfehlung
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die neuen Richtlinien für den Aachen-Pass in der Fassung vom 22.04.2020.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bisher konnten gemäß § 3 der Richtlinie für die Ausstellung des Aachen-Passes die Aachen-Pässe maximal für ein Jahr ausgestellt werden. Diese Befristung ist grundsätzlich gerechtfertigt, da die Voraussetzungen für die Erteilung des Aachen-Passes in fast alle Fällen kurzfristig entfallen können. Dies gilt jedoch nicht für schwerbehinderte Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen und dessen Gültigkeit unbefristet ist. Diese Personen erfüllen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Aachen-Passes gemäß § 1 auf Dauer, da ihnen der Rundfunkbeitrag auf Dauer ermäßigt wird. Ihnen kann daher der Aachen-Pass auch auf Dauer ausgestellt werden.
§ 3 der Richtlinien ist daher entsprechend zu ergänzen.
§ 3
Gültigkeitsdauer
Der Aachen-Pass ist vom Zeitpunkt der Ausstellung an ein Jahr gültig. Abweichend davon ist der Aachen-Pass für die unter § 2 Absatz 3 genannten Personen für das jeweilige Kalenderjahr gültig.
Personen, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen, kann der Aachen Pass unbefristet ausgestellt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.020,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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705,5 kB
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